Thailändisch lernen

Frage Wird es eine Änderung im Deutschen Einbürgerungsgesetz ab Juli geben?

        #11  

Member

Member hat gesagt:
keine Rechtschutzversicherung die einem bei diesem Verfahren hilft
Braucht man die? Wenn die Entscheidungsfrist nach VwGO tatsächlich deutlich überschritten und die Richter nach Recht und Gesetz entscheiden müsste doch die Verwaltung die Kosten der rechtlichen Inanspruchnahme tragen? Oder gilt vor dem Verwaltungsgericht wie beim Arbeitsgericht Kostenteilung im ersten Rechtszug?

Kann man eine Verwaltung gerichtlich per einstweiliger Verfügung zwingen, einen Termin zur Antragsabgabe bereitzustellen?
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Braucht man die? Wenn die Entscheidungsfrist nach VwGO tatsächlich deutlich überschritten und die Richter nach Recht und Gesetz entscheiden müsste doch die Verwaltung die Kosten der rechtlichen Inanspruchnahme tragen? Oder gilt vor dem Verwaltungsgericht wie beim Arbeitsgericht Kostenteilung im ersten Rechtszug?

Kann man eine Verwaltung gerichtlich per einstweiliger Verfügung zwingen, einen Termin zur Antragsabgabe bereitzustellen?
Die Fragen wird die letztlich nur ein Jurist beantworten können und dafür wäre es schon gut wenn eine bestehende Versicherung das decken würde.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Oder gilt vor dem Verwaltungsgericht wie beim Arbeitsgericht Kostenteilung im ersten Rechtszug?

Für die erste Instanz gilt:
"Für das Verfahren bei den Verwaltungsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Jeder prozessfähige Bürger kann das Verfahren selbstständig betreiben; auch für die mündliche Verhandlung ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Das hat den Vorteil, dass das Prozesskostenrisiko geringer ist, weil im Falle des Unterliegens zumindest nicht die Kostenfür den Rechtsanwalt anfallen."
[Quelle: Anwalts- und Vertretungszwang]
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Schaust du hier:

Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 26.06.2024 in Kraft!.

Hilft nur Nix wenn man ewig und drei Tage auf einen Termin zur Antragsabgabe warten muss…wir haben im Januar einen Termin für Anfang Juni ! Bekommen….Bearbeitungszeit 8-10 Monate!!!
Danke @Hombre49 .

In dem Link steht dieser Satz:

  • In bestimmten Fällen gibt es Lockerungen bei den Sprachanforderungen (§ 10 Abs. 4, 4a, 6 StAG). So reicht es beispielsweise für ehemalige Gastarbeiter aus, wenn sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen können.

Da ist die Frage, wie das ausgelegt werden wird.
Denn das mit den Gastarbeitern ist ja nur ein Beispiel. Was wären andere Beispiele?

Ich denke ich frage mal die Ausländerbehörde hier am Ort danach. Vermutlich können die mir aber jetzt da noch keine Auskunft geben. Denke mal bei denen ist es noch nicht offiziell und da haben sie vermutlich noch keine Info.

Zur Bearbeitungszeit:
Hier in Ulm hieß es bei der Ausländerbehörde, dass die Bearbeitungszeit für einen Einbürgerungsantrag etwa 1,5 Jahre (also 18 Monate) dauern würde. Also sei genug Zeit an der VHS den Integrations - Deutsch Kurs (mit allen 6 Teilen) zu machen.

Alien hat das im März angefangen. Und ist da in einer Klasse mit vielen Russen, Türken und anderen eher Ostblock Leuten. Kein anderer Asiate.
Im Kursmaterial werden sehr häufig Bezüge zu Leuten aus dem Ostblock hergestellt. (Wie heisst Du? Ich heiße Igor Iwanowitsch - Wo her kommst Du? Ich komme aus Weissrussland) und so weiter und so fort.
Finde ich nicht gut. Warum können die nicht Deutsche Namen verwenden?
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
auch ohne das B1 Zertifikat

B1 Sprachniveau sollte mit etwas Unterstützung und üben in einem guten halben Jahr erreichbar sein, höhere Niveaus sind deutlich schwieriger, aber eben keine Voraussetzung für die Einbürgerung. Und auch die Prüfung „Leben in Deutschland“ kann man doch mit Vorbereitung erfolgreich ablegen.

Welchen Grund gibt es, auf unsichere Ausnahmeregelungen zu setzen?

Meine Filipina hat das 2016/17 bei der VHS gemacht, in einer Klasse mit ebenfalls bunt gemischten Nationalitäten. Mit einigen haben sich Freundschaften entwickelt, die bis heute bestehen. Und ja, am Anfang ist es fürchterlich schwer…
 
        #16  

Member

@Hombre49 mein Alien hat das vor 15 Jahren auch schon mal gemacht. Hat den Sprachkurs fast bis zum Ende gemacht. Hat aber nur das A1 Zertifikat damals geschafft. Hat dann beim letzten Teil abgebrochen. Und genau darum müssen wir nun den Halben Sprachkurs voll selber bezahlen und vom zweiten Halben die Hälfte.

Sie hat aber in den letzten 20 Jahren, seit sie hier ist, sich so ein mieses Deutsch angeeignet. Sie kam damit in der Vergangenheit zwar irgendwie durch und hat immer jemanden gefunden wo ihr geholfen hat. Es ist nun sehr schwer, ihr klar zu machen, dass sie das, was sie in der Schule lernt, auch im tagtäglichen Reden anwenden muss.

Ich erwische mich oft dabei ihr das einfach durch gehen zu lassen, wenn sie mal wieder einen Satz mit nur 3 Worten sagt, weil ich inzwischen weiß was sie meint. Aber ich korrigiere sie häufig. Sie soll das auch richtig wiederholen und den ganzen Satz sagen.

Vorgestern im Auto in der Stadt: „Fahr mal rein ich brauche Boden.“ Hmmm was will sie?
Einen Tortenboden - also zum Kaufland? Einen Teppichboden oder so im Bauhaus oder einen Einlegeboden für einen Schrank?
Nein Boden für Pflanzen. Also Blumenerde. Wer hätte das gedacht?

Naja, sie ist noch in der Stufe 1. Ich hoffe in der VHS machen die nach jeder Stufe einen Test. Denn Lesen, oh mein Gott. Schreiben, oh je wenn ich nicht ganz langsam jedes etwas schwierigere Wort buchstabiere. Selbst beim Buchstabieren, ich sage C-H und was schreibt sie ein d. Und auch bei den einfachen Worten. Grausam.

Ich würde gerne mit ihr üben. Ich sage etwas vor und sie soll es nach sprechen. Dabei Worte üben bei denen sie Probleme in der Aussprache hat. Nein, das will sie nicht. Sie will das lernen was in der Schule dran kommt. Gut, ich lasse sie machen. Für ein Diktat ist es noch vie zu früh.
Mal sehen wo das hin führt. Ich denke ich werde hier mal über die fortschritte berichten, wenn es interessiert.
 
        #17  

Member

Member hat gesagt:
Ich denke ich werde hier mal über die fortschritte berichten, wenn es interessiert.
Ja, mach dass mal, das interessiert sicher die, die überlegen, jemand nach DE zu holen.

Ich habe damals darauf bestanden, dass sie den Integrationskurs mit B1 abschließt, bevor sie etwas anderes macht. Danach hatte sie keine Lust mehr auf Lernen und ich habe auch gesehen, dass B2 und höher echt noch mal eine andere Hausnummer sind. Meine Frau ist auch heute grammatikalisch nicht perfekt, hat aber mit der Zeit und durch ihre Arbeit schon ein halbwegs anständiges Deutsch gelernt. Wir sprechen zu Hause auch ausschließlich Deutsch. Das mit dem Korrigieren ist sicher richtig, aber man muss ein bisschen dosieren. Während des Sprachkurses habe ich immer wieder korrigiert, da war sie manchmal frustriert und genervt. Heute lasse ich auch mal fünfe grade sein und korrigiere nur noch grobe Schnitzer….
 
        #18  

Member

Die grosse Neuerung ist dass man die bisherige Staatsbürgerschaft in jedem Fall behalten darf - aber das ist ja meines Wissens bei Thais sowieso möglicj gewesen- bei filippinas war das anders und da ist das eine tolle Neuerung.

War bei meiner Frau genauso so - habe ihr gesagt sie muss b1 bestehen. Hat im 2. Ankauf auch geklappt beim ersten Mal hat nur 1 Punkt gefehlt. Wir haben auch nicht diese "Wiederholung " die es gibt gemacht sondern einfach nur den Test nochmal.
 
        #19  

Member

Dieser andere Einbürgerungstest wobei 33 Fragen beantwortet werden müssen und davon mindestens 17 richtig.
Ist in dem 6 oder 7 Teiligen Integrationskurs das auch mit dabei? Oder wo lernt sie Politik und Dt. Geschichte?
Habe diesen Test bestimmt schon 50 Mal im Internet gemacht. Und dann ein Word Dokument zusammengestellt, das die Dt. Geschichte ab 1933 bis heute abdeckt und alle Fragen die zu dem Thema kommen können erklärt. Auch 2 Seiten zur Geografie. Wenn sie das alles „intus“ hat kann sie schon mal 40% der Fragen richtig beantworten. Bin gerade dabei mir Gedanken zu machen wie ich das Politik Thema in si einen Dokument abdecken kann.

Aber, Sie muss erst mal „gescheit“ lesen können und die Worte auch verstehen können.
 
        #20  

Member

So, nun habe ich mir das mal genau angeschaut was da im Gesetz geändert werden soll:

Also der Inhat des aktuell gültigen Gesetzes, da steht zum Thema Deutsche Sprache:

[…]
6. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
[…]
(4) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllt.
Bei einem minderjährigen Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung erfüllt.



Das soll nun so geändert werden:
(Auszug aus dem Bundesgesetzblatt vom 26.3.24
Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts )

e) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Für einen Ausländer, der auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften
bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 2. Oktober 1990
oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte
Gebiet eingereist oder als dessen Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen ist, ist es zur
Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ausreichend, wenn er sich ohne
nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.“
f) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
„(4a) Zur Vermeidung einer Härte kann die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 6 darauf
beschränkt werden, dass sich der Ausländer ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher
Sprache mündlich verständigen kann, wenn er nachweist, dass ihm der Erwerb ausreichender Kenntnisse
der deutschen Sprache nach Absatz 4 Satz 1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich
ist oder dauerhaft wesentlich erschwert ist.“
g) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:
„Von der Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 7 wird ferner in den Fällen des Absatzes 4 Satz 3
und des Absatzes 4a abgesehen.“


So und nun, wie kann man das was in 4a drin steht, also in dem f) nachweisen?
 
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