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Wise Konto Anmeldung für Steuererklärung

  • Ersteller
        #1  

Member

• Ich bin in der Schweiz gerade am ausfüllen meiner Steuererklärung.
• Nun wollte ich mein neues Wise Konto offiziell anmelden.
• Dieses habe ich letztes Jahr eröffnet.
• In der Schweiz braucht ein offizielles Konto Eröffnung Dokument.
• Leider stellt Wise so was gar nicht zur Verfügung.
• Man kann natürlich für die einzelnen Monate einen Konto Auszug herunterladen.
• Aber man kann so wie ich das sehe, als Alternative Lösung:
• Auch keinen Auszug für das ganze Jahr herunterladen.

• Weiss da jemand eventuell eine Lösung für dieses Problem.
• Als Alternative sehe ich nur noch eine schriftliche Anfrage bei Wise.
 
        #2  

Member

Member hat gesagt:
• Ich bin in der Schweiz gerade am ausfüllen meiner Steuererklärung.
• Nun wollte ich mein neues Wise Konto offiziell anmelden.
• Dieses habe ich letztes Jahr eröffnet.
• In der Schweiz braucht ein offizielles Konto Eröffnung Dokument.
• Leider stellt Wise so was gar nicht zur Verfügung.
• Man kann natürlich für die einzelnen Monate einen Konto Auszug herunterladen.
• Aber man kann so wie ich das sehe, als Alternative Lösung:
• Auch keinen Auszug für das ganze Jahr herunterladen.
• Weiss da jemand eventuell eine Lösung für dieses Problem.
• Als letzte Alternative sehe ich eine Schriftliche Anfrage bei Wise.
Hmmm....ist das vom Kanton abhängig?
Ich musste noch nie ein offizielles Eröffnungsdokument einreichen.
Im Vermögensverzeichnis aufführen und Auszug per 31.12. beilegen.
Glaube kaum, dass sich die Behörde dann meldet und angegeben hast du es ja.
Ich würds draufankommen lassen, riskieren tust du ja nichts.
 
        #3  

Member

Member hat gesagt:
Hmmm....ist das vom Kanton abhängig?
Ich musste noch nie ein offizielles Eröffnungsdokument einreichen.
Im Vermögensverzeichnis aufführen und Auszug per 31.12. beilegen.
Glaube kaum, dass sich die Behörde dann meldet und angegeben hast du es ja.
Ich würds draufankommen lassen, riskieren tust du ja nichts.

Da gibt es bei Wise eben leider keinen Jahres Auszug.

Nur jeder Monat einzeln.
Das wäre sonst die Lösung.
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Ich musste noch nie ein offizielles Eröffnungsdokument einreichen.
Im Vermögensverzeichnis aufführen und Auszug per 31.12. beilegen.
Genau so. Und wenn die mehr wissen wollen, melden sie sich schon. Ich weiss nicht was Wise so verlangt für eine Kontoeröffnung. Wise ist ja keine Bank.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Da gibt es bei Wise eben leider keinen Jahres Auszug.

Nur jeder Monat einzeln.
Das wäre sonst die Lösung.
Beim Vermögen kommt es nur auf den Kontostand per Stichtag an.
Alles andere interessiert nicht, zumal keine Zinsen anfallen und auf dem Konto auch sonst kein Einkommen erzielt werden kann.
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Beim Vermögen kommt es nur auf den Kontostand per Stichtag an.
Alles andere interessiert nicht, zumal keine Zinsen anfallen und auf dem Konto auch sonst kein Einkommen erzielt werden kann.

Nicht ganz.
Wenn einer ein Schwrz Geld Konto hat.
Und dieses plötzlich offiziell als Konto anmeldet.
Hat er ein Problem.
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Nicht ganz.
Wenn einer ein Schwrz Geld Konto hat.
Und dieses plötzlich offiziell als Konto anmeldet.
Hat er ein Problem.
Das ist klar, aber solange Du immer alles angegeben hast, bist Du aus dem Schneider.
Die müssten dir nachweisen, dass dies zuvor als Schwarzgeldkonto lief und nicht umgekehrt.
Zudem ging es hier darum, welche Belege von Nöten sind.
Und da reicht einer, der nur den Kontostand per 31.12 aufweisen muss.
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Das ist klar, aber solange Du immer alles angegeben hast, bist Du aus dem Schneider.
Die müssten dir nachweisen, dass dies zuvor als Schwarzgeldkonto lief und nicht umgekehrt.
Zudem ging es hier darum, welche Belege von Nöten sind.
Und da reicht einer, der nur den Kontostand per 31.12 aufweisen muss.

Du hast recht.
Solange der Geldfluss einwandfrei nachgewiesen werden kann, SOLTE die Konto Eröffnung sekundär sein

Danke für di3 Antworten
 
        #10  

Member

Die Saldobestätigung Ende Jahr reicht.

Falls du jedoch Ende Jahr einen nichtplausiblen Betrag auf dem Konto hast, kann es sein, dass weitere Unterlagen eingefordert werden.

Einkommen wird in der Schweiz um ein X-Faches höher besteuert wie das Vermögen.

Nicht vergessen, dein Thailändisches Konto zu deklarieren. Falls weitere Unterlagen eingefordert werden, können Geldflüsse nachvollzogen werden.................
 
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