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Mal zwischendurch wieder eine aktuelle Info vom Zoll zum Import derartiger Mittelchen:
Sehr geehrter Herr X,
bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.
Da die Zollverwaltung auf diesem Gebiet zwar eine Mitwirkungspflicht hat, aber keine Entscheidungsbefugnis, sollten Sie sich bei weiteren Anfrage diesbezüglich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Arzneimittel- Überwachungsbehörde ( https://www.zlg.de ) wenden.
ACHTUNG: Die Erlaubnisfreiheit bezieht sich auf den EIGENBEDARF der reisenden Person. Das "Mitbringen" von Medikamenten für andere ist hiervon NICHT erfasst, sondern VERBOTEN!
Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Internetseite über folgenden Link:
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Als jemand mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands (der aber über Deutschland fliegt) frage ich mich da natürlich, wen oder was ich da konkret jetzt fragen soll oder ob den Zoll das dann überhaupt noch interessiert.....
Ach ja, noch als Hinweis. Ich habe explizit nach der Einfuhr von Generika, also keinen Kopien gefragt. Auch habe ich ein konkretes Beispiel und Menge genannt, das gewünschte "geht" oder "geht nicht" kam also leider nicht als Antwort.
Sehr geehrter Herr X,
bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.
Da die Zollverwaltung auf diesem Gebiet zwar eine Mitwirkungspflicht hat, aber keine Entscheidungsbefugnis, sollten Sie sich bei weiteren Anfrage diesbezüglich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Arzneimittel- Überwachungsbehörde ( https://www.zlg.de ) wenden.
ACHTUNG: Die Erlaubnisfreiheit bezieht sich auf den EIGENBEDARF der reisenden Person. Das "Mitbringen" von Medikamenten für andere ist hiervon NICHT erfasst, sondern VERBOTEN!
Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Internetseite über folgenden Link:
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Als jemand mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands (der aber über Deutschland fliegt) frage ich mich da natürlich, wen oder was ich da konkret jetzt fragen soll oder ob den Zoll das dann überhaupt noch interessiert.....
Ach ja, noch als Hinweis. Ich habe explizit nach der Einfuhr von Generika, also keinen Kopien gefragt. Auch habe ich ein konkretes Beispiel und Menge genannt, das gewünschte "geht" oder "geht nicht" kam also leider nicht als Antwort.
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