Member
Vielleicht interessant, was das kummulierte Wissen der KI dazu sagt?
"Auf den Philippinen gibt es den sogenannten “Good Samaritan Law”, offiziell:
Republic Act No. 3815 – Revised Penal Code, zusammen mit späteren Ergänzungen.
Das bedeutet:
In der Praxis heißt das:
Kurz gesagt:
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Kann es sein, dass der Hotelbesitzer hier haftbar gemacht wird, nicht weil er den Notruf gewählt hat sondern weil es sich um seinen Gast handelt und die Verantwortung dadurch hergeleitet wird?
"Auf den Philippinen gibt es den sogenannten “Good Samaritan Law”, offiziell:
Republic Act No. 3815 – Revised Penal Code, zusammen mit späteren Ergänzungen.
Das bedeutet:
- Wer in guter Absicht und ohne grobe Fahrlässigkeit erste Hilfe leistet, kann rechtlich nicht belangt werden.
- Ein Ersthelfer haftet nur dann, wenn er durch schwere Fahrlässigkeit oder böse Absicht dem Verletzten Schaden zufügt.
In der Praxis heißt das:
- Wenn du bei einem Unfall hilfst, bist du rechtlich geschützt, solange du dich an grundlegende Erste-Hilfe-Regeln hältst und keine unnötigen Risiken eingehst.
- Es gibt keine finanzielle Verpflichtung für dich, etwa für die Krankenhauskosten der verletzten Person aufzukommen, wenn du nur Erste Hilfe leistest.
- Krankenhäuser auf den Philippinen haben manchmal fragwürdige Praktiken: sie könnten versuchen, dich als “Zahlenden” zu sehen, wenn du den Patienten selbst einlieferst (weil sie jemanden brauchen, der garantiert zahlt).
- Rechtlich müsstest du nicht zahlen, aber im Ernstfall kann es Ärger oder Druck geben, wenn du nicht klarstellst: “Ich bin nur der Ersthelfer, ich bin nicht verantwortlich für die medizinischen Kosten.”
Kurz gesagt:
- Erste Hilfe leisten ist rechtlich sicher, solange du richtig handelst.
- Kostenrisiko besteht theoretisch nicht — aber praktisch musst du gut aufpassen, wie du dich gegenüber Krankenhäusern verhältst.
"
Member hat gesagt:Problem ist daß du bei Hilfe auch verantwortlich wirst! Ich kenne einen Fall persönlich von einem Hotelbesitzer, der Gast kollabiert (Tourist) und er ruft den Krankenwagen! Leider stirbt der Tourist auf dem Weg. Die deutsche Krankenkasse weigert sich nach anfänglicher Zusage die Kosten zu übernehmen, jetzt wollen sie sich an dem Hotelbesitzer schadlos halten! Der Tote liegt immer noch im Krankenhaus, die Kosten summieren sich. Seine Kinder wollen auch nicht zahlen. Genauso ist es bei erster Hilfe, hab da aber keinen Gesetzestext, bin kein Anwalt. Aber manchmal ist es nicht doof auf die Einheimischen zu hören... Ich hab keine Ahnung wie ich im Falle reagiere, es widerstrebt unsereins halt total!
Kann es sein, dass der Hotelbesitzer hier haftbar gemacht wird, nicht weil er den Notruf gewählt hat sondern weil es sich um seinen Gast handelt und die Verantwortung dadurch hergeleitet wird?