Worauf beruht diese Aussage, dass die Versicherung bei bereits erteiltem eTA nachträglich abgeschlossen werden muss? Ich habe mir das verlinkte KCAA Dokument genau durchgelesen. Dieses konkrete Thema wurde dort gar nicht angesprochen.
Dort wurden die Fluggesellschaften aufgefordert: „Informieren Sie die Fluggäste bei der Buchung und vor dem Abflug über die Anforderung, die Ausnahmen und die verfügbaren Kaufkanäle.“
Ich fliege am 14.10., also in zwei Tagen mit Condor, und wurde bisher nicht von denen über dieses Thema informiert.
Das Problem betrifft doch eigentlich nur „eine Handvoll“ Leute, nämlich die, die vor dem Stichtag 06.10.026 ein eTA beantragt und auch erhalten haben.
Von dieser Pflichtversicherung habe ich jetzt nur durch Zufall erfahren, als ich hier ins Forum geschaut habe. Man kann also davon ausgehen, dass bestimmt 50% der Leute, die die nächsten Tage nach Kenia fliegen wollen, gar nichts von dieser Versicherung wissen. Werden die etwa alle am airport abgewiesen, sind die Flieger dann also nur halbvoll? Kaum anzunehmen, oder?
Fazit: Ich gehe das Risiko ein ohne Pflichtversicherung zu fliegen, es sei denn, Condor schreibt mich noch heute oder morgen auf dieses Thema an.