Allgemeine Frage Anwartschaften bei Privater Krankenversicherung

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        #1  

Member

Vorab, war nicht ganz sicher wo das Thema reinpasst. Hab dann mal den Asien Teil gewählt weil die Wahrscheinlichkeit hier am höchsten ist dass sich jemand schonmal mit dem Thema befasst hat. Falls nicht, dann bitte verschieben.

Achtung : Es geht um die Anwartschaften bei einer PKV!

Diverse Threads hier, insbesondere auch der EckiRenter Thread haben Überlegungen getriggert wie denn das bei mir ausschauen könnte. Vorweg, ich bin keinesfalls in der Planung einer Auswanderung, muss noch min. 8 Jahre arbeiten. Trotzdem….
Ich bin privat krankenversichert. Eigentlich cool, solange das Einkommen passt, man genießt die Business class beim Arzt. Ab Rentenbeginn kann es dann natürlich ungemütlich werden, zurück kann man nicht mehr, aber ok, ist halt so…

Meine Überlegung zum Auswandern. Für mich würde eher das Zugvogel Modell passen, 3-6 Monate in D und sobald das Wetter hässlich wird, ins Ausland, vielleicht Thailand, vielleicht Afrika oder einfach der Laune nach. Bei der Diskussion um das Ruhen der Krankenversicherung sind die Möglichkeiten der PKV nicht beleuchtet worden.

Meine Idee. Auch in der PKV gibt es die Möglichkeit die KV ruhen zu lassen, dadurch deutlich weniger Beiträge zu zahlen und bei der Rückkehr nach D wieder aufleben zu lassen. Wenn es funktionieren würde wäre es doch sehr interessant. Die gesparten Beiträge finanzieren ja schon das Condo oder Airbnb im Ausland. Medikamente und alle Untersuchungen/Behandlungen macht man während man in D ist. Falls irgendwas schief läuft geht man zurück und genießt man weiter in D die bevorzugte Behandlung (klar muss man dann die Beiträge zahlen).

Es gibt wohl die kleine und die große Anwartschaft, hab mir viele Artikel im www durchgelesen, leider wird da nie auf eine Rentnersituation eingegangen, deshalb habe ich ein paar Fragen, vielleicht weiß jemand Antworten.

Es gibt die kleine und die große Antwartschaft, Unterschied ist das nur bei der großen Anwartschaft Altersrückstellungen gebildet werden. Aber die werden doch eh nur bis Alter 60 gebildet, oder??

Frage #1, Ist aber Alter 60 die große und die kleine Anwartschaft gleich? Angeblich soll man bei der kleinen nur ca. 10% des Beitrags zahlen.

Frage #2 : Ist man auf den Goodwill der PKV angewiesen und gibt es einen Rechtsanspruch auf die Anwartschaft?

Frage #3 : Gibt es eine Voraussetzung zum Ruhen lassen, etwa wie in der GKV, das die Reisekrankenversicherung „vollständig“ sein muss? Nun ja, die HansaMerkur scheint diese Bedingung zu erfüllen.

Frage #4 : Macht die PKV das jedes Jahr mit?

Frage #5 : Vermutlich bin ich nicht super schlau und es sind schon andere auf die Idee gekommen. Seht ihr irgendwelche Fallstricke, etc….

Schonmal vielen Dank im Voraus für Eure Ideen / Kommentare!
 
        #2  

Member

Genau dieses Thema treibt mich auch um. Insofern vielen Dank, dass Du den Fred aufgemacht hast.
Ich kann aber noch nicht viel beitragen oder beantworten, weil ich erst angefangen habe mich einzulesen.

Nur zu #2 kann ich schon was vermuten: man hat wohl Anspruch darauf, wegen der Versicherungspflicht in D. Das werde ich aber noch in Gesprächen mit Fachleuten absichern und dann hier berichten - falls nicht andere schneller sind.
 
        #3  

Member

Da die PKV, anders als die GKV weltweit leistet bzw. leisten muss, ist die Frage, ob das überhaupt funktioniert - davon abgesehen, ob es sinnvoll ist. Viele PKVs bieten auch Tarife an für längere Auslandsaufenthalte (bis zu 1 Jahr, bis zu 5 Jahren etc). Würde daher auch in diese Richtung denken, auch wenn es vielleicht nicht die billigste Option ist... Denn sagen wir Mal du hast einen Unfall, bist im Koma oder was auch immer und der Auslandskrankenversicherer verfügt einen Rücktransport, wäre ich mir nicht so sicher, dass du hier ab Zeitpunkt der Grenzüberschreitung nach Deutschland automatisch wieder in der hiesigen PKV bist.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Vorab, war nicht ganz sicher wo das Thema reinpasst. Hab dann mal den Asien Teil gewählt weil die Wahrscheinlichkeit hier am höchsten ist dass sich jemand schonmal mit dem Thema befasst hat. Falls nicht, dann bitte verschieben.

Achtung : Es geht um die Anwartschaften bei einer PKV!

Diverse Threads hier, insbesondere auch der EckiRenter Thread haben Überlegungen getriggert wie denn das bei mir ausschauen könnte. Vorweg, ich bin keinesfalls in der Planung einer Auswanderung, muss noch min. 8 Jahre arbeiten. Trotzdem….
Ich bin privat krankenversichert. Eigentlich cool, solange das Einkommen passt, man genießt die Business class beim Arzt. Ab Rentenbeginn kann es dann natürlich ungemütlich werden, zurück kann man nicht mehr, aber ok, ist halt so…

Meine Überlegung zum Auswandern. Für mich würde eher das Zugvogel Modell passen, 3-6 Monate in D und sobald das Wetter hässlich wird, ins Ausland, vielleicht Thailand, vielleicht Afrika oder einfach der Laune nach. Bei der Diskussion um das Ruhen der Krankenversicherung sind die Möglichkeiten der PKV nicht beleuchtet worden.

Meine Idee. Auch in der PKV gibt es die Möglichkeit die KV ruhen zu lassen, dadurch deutlich weniger Beiträge zu zahlen und bei der Rückkehr nach D wieder aufleben zu lassen. Wenn es funktionieren würde wäre es doch sehr interessant. Die gesparten Beiträge finanzieren ja schon das Condo oder Airbnb im Ausland. Medikamente und alle Untersuchungen/Behandlungen macht man während man in D ist. Falls irgendwas schief läuft geht man zurück und genießt man weiter in D die bevorzugte Behandlung (klar muss man dann die Beiträge zahlen).

Es gibt wohl die kleine und die große Anwartschaft, hab mir viele Artikel im www durchgelesen, leider wird da nie auf eine Rentnersituation eingegangen, deshalb habe ich ein paar Fragen, vielleicht weiß jemand Antworten.

Es gibt die kleine und die große Antwartschaft, Unterschied ist das nur bei der großen Anwartschaft Altersrückstellungen gebildet werden. Aber die werden doch eh nur bis Alter 60 gebildet, oder??

Frage #1, Ist aber Alter 60 die große und die kleine Anwartschaft gleich? Angeblich soll man bei der kleinen nur ca. 10% des Beitrags zahlen.

Frage #2 : Ist man auf den Goodwill der PKV angewiesen und gibt es einen Rechtsanspruch auf die Anwartschaft?

Frage #3 : Gibt es eine Voraussetzung zum Ruhen lassen, etwa wie in der GKV, das die Reisekrankenversicherung „vollständig“ sein muss? Nun ja, die HansaMerkur scheint diese Bedingung zu erfüllen.

Frage #4 : Macht die PKV das jedes Jahr mit?

Frage #5 : Vermutlich bin ich nicht super schlau und es sind schon andere auf die Idee gekommen. Seht ihr irgendwelche Fallstricke, etc….

Schonmal vielen Dank im Voraus für Eure Ideen / Kommentare!
Chris, ich glaube, die PKV wird dir sagen, dass Anwartschaften für "Zugvögel" nicht gedacht sind. Einen Anspruch auf eine Anwartschaft hast du, wenn du ins Ausland umziehst und dort automatisch z.B. in die GKV kommst oder wenn du in D als Angestellter aus welchen Gründen auch immer unter die Beitragsbemessungsgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze fällst, dir aber die Möglichkeit eines späteren Wiedereintritts in die PKV offenhalten möchtest - und zwar OHNE neue Gesundheitsprüfung. Meiner Kenntnis nach bietet dir auch nur die grosse Anwartschaft die Rückkehr in die PKV OHNE erneute Gesundheitsprüfung. Du schreibst ähnlich wie die GKV-Kollegen in den entsprechenden Ecki Retir Threads "Falls irgendwas schief läuft, geht man zurück......". Und was ist, wenn mal richtig was schief läuft und du gar nicht mehr im Drivers Seat sitzt? Auslandreisekrankenversicherung ersatzweise? Und kommst dann nach D zurück erstmal ohne aktiven PKV-Versicherungsschutz. An deiner Stelle würde ich das Thema vergessen bzw. vielleicht klärt sich das von selbst, wenn du deine grundsätzliche Idee bei der HanseMerkur mal ansprichst.
Wenn du einen leistungsstarken Tarif mit Geltung auch ausserhalb Europas hast (eventuell mit zeitlicher Begrenzung auf Aufenthalte bis 6 Wochen o.ä.), kannst du eventuell mit dem Versicherer individuell abstimmen, dass du auch für deine dann geplanten längeren Aufenthalte z.B. in LOS vollen Versicherungsschutz hast. Und zwar ohne Zusatzbeitrag.
 
        #6  

Member

Das hängt räumlich und zeitlich vom Versicherer und vom gewählten Tarif ab. Relativ "grosszügig" ist dabei der Versicherer Barmenia. Was einem aber nur hilft, wenn man da bereits ist oder dort einen Vertrag neu abschliesst.

Member hat gesagt:
Meiner Kenntnis nach bietet dir auch nur die grosse Anwartschaft die Rückkehr in die PKV OHNE erneute Gesundheitsprüfung

Das ist wohl nicht generell so. Zumindest bei meiner PKV entfällt die Gesundheitsprüfung bei beiden Anwartschaften, aber in der kleinen Variante verliert man bei Rückkehr das Eintrittsalter oder es werden in der Phase der Anwartschaft keine weiteren Alterrücklagen gebildet.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #7  

Member

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Die zeigen mir aber dass dieses Thema noch nicht wirklich intensiv diskutiert wurde. Eingentlich erstaunlich, müsste doch auch viele Zugvögel geben, die in D eine PKV haben. So ungewöhnlich dürfte die PKV in dem hier diskutieren Einkommensgefüge nicht sein.

Member hat gesagt:
Viele PKVs bieten auch Tarife an für längere Auslandsaufenthalte (bis zu 1 Jahr, bis zu 5 Jahren etc).

Mir geht es nicht darum eine KV Versicherung für den Auslandsaufenthalt zu haben sondern relativ teure PKV Beiträge in D in günstige RKV Beiträge zu tauschen, gleichzeitig für die Zeit in D perfekte medizinische Betreuung zu haben.

Beiträge meiner PKV liegen jetzt nahe dem Rentenalter bei 800 Euro / Monat, im Rentenfalls gibt es natürlich Zuschüsse der RV, trotzdem das Sparpotential unter Einberechnung von (kleiner) Anwartschaft und RKV dürfte locker bei 400 Euro liegen. Dafür gibt es schon ne Condo in Pattaya und auch inn Mobasa kommt man damit zurecht.
Member hat gesagt:
aber in der kleinen Variante verliert man bei Rückkehr das Eintrittsalter oder es werden in der Phase der Anwartschaft keine weiteren Alterrücklagen gebildet.
Genau das liest man auch im Internet aber was heißt das genau? Die PKV muss min. 10% der Beiträge in eine Altersrückstellung legen, aber nur bis Alter 60. Heißt dass danach auch kein Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft ist????
Member hat gesagt:
Chris, ich glaube, die PKV wird dir sagen, dass Anwartschaften für "Zugvögel" nicht gedacht sind.
Naja, eine Weltreise wird in den Artikeln im www durchaus genannt. Dann macht man halt jedes Jahr eine Weltreise. Sind ja 6 Monate TH oder Afrika auch.
Member hat gesagt:
Wenn du einen leistungsstarken Tarif mit Geltung auch ausserhalb Europas hast (eventuell mit zeitlicher Begrenzung auf Aufenthalte bis 6 Wochen o.ä.), kannst du eventuell mit dem Versicherer individuell abstimmen, dass du auch für deine dann geplanten längeren Aufenthalte z.B. in LOS vollen Versicherungsschutz hast.
Wie gesagt, Idee ist die teuren PKV Beiträge zu sparen und in Spaß zu tauschen.
Member hat gesagt:
Denn sagen wir Mal du hast einen Unfall, bist im Koma oder was auch immer und der Auslandskrankenversicherer verfügt einen Rücktransport, wäre ich mir nicht so sicher, dass du hier ab Zeitpunkt der Grenzüberschreitung nach Deutschland automatisch wieder in der hiesigen PKV bist.
Das ist sicherlich ein Thema. Muss man mal genauer anschauen aber ist ein Spezialfall. Evtl. Würde ich das riskieren, kann einen maximal arm machen aber ist nicht lebensbedrohlich.
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Ist das wirklich so?
Das wäre mir neu.
Das ist so. Die PKV gilt weltweit. Bei meiner PKV ist das auch so. Ich habe zwar eine zusätzliche RKV aber die könnte ich mir eigentlich sparen.
 
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        #9  

Member

Du musst zunächst mal bei deiner PKV nachfragen, was kleine und große Anwartschaft kosten und wie viel Beitrag ein heute 60jähriger Neukunde zahlen müsste. Das mit der Altersrückstellung ist nur eine Komponente. Viel wichtiger an der Großen ist, dass dein Eintrittsalter erhalten bleibt. Deshalb ist die Große immer teurer, auch (oder gerade) ab 60.

Und Vorsicht bei einem Denkfehler: Mit der Kleinen verlierst du auch deine bisherigen Altersrückstellungen, die ab 65 zu greifen beginnen. Weg sind sie. Das wird dann bei einem Wiedereintritt richtig teuer. Deshalb sind die Kleinen auch relativ günstig zu bekommen und die Großen ungleich teurer.

Dann solltest du in den VB nachlesen, ob der KV-Schutz noch greift, wenn du mehr als 6 Monate im Ausland bist. Das wird z.B. bei meiner PKV als Verlegung des gewöhnlichen Aufenhthaltsortes gewertet und man ist nur nach vorheriger Beantragung/Genehmigung weiter versichert. Wenn sie "Nein" sagen, würde das bedeuten, dass du dir große Gedanken, was sich eher lohnt, sparen kannst, weil du sowieso eine Anwartschaft mit separater AKV brauchst. Dann stellt sich nur die Frage: Kleine oder Große und das lässt sich nur beurteilen, wenn du die Parameter (siehe 1. Absatz) kennst.

Anhang anzeigen 2024-09-01 11_21_03-KV Bedingungen Def. Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes.pdf - Adobe Ac...jpg

Ich war einmal vor ein paar Jahren sechseinhalb Monate im Ausland. Das habe ich vorher angemeldet und sie haben mir bestätigt, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Wie das bei 9 Monaten aussieht, kriegst du nur raus, wenn du fragst.

PS: Nochwas zum Thema Altersrückstellung: Viele glauben, dabei handele es sich um den 10%igen Zuschlag, der bis 60 zu zahlen ist. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Versicherer bilden auch aus den regulären Beitägen Rückstellungen, die später zur Beitragsentlastung eingesetzt werden. Wenn man Jahrzehnte lang Beiträge bezahlt hat und sich dann auf die 60 zu bewegt, will man die nicht mehr verlieren. Deshalb ist auch ein Wechsel des Versicherers in diesem Alter nicht mehr ratsam, weil man nicht ALLE Rückstellungen mitnehmen kann, sondern nur die sog. Übertragsungswerte, die viel geringer sind.
 
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        #10  

Member

@Chris3260 ... ich würde es mit deiner PKV klären... Welche Anwartschaften bei dir, wo, in welchem Tarif gelten, ob du eventuell Zusatztarife brauchst und vermutlich möchtest du wissen was das dann kostet.... ist sehr individuell und speziell....denke die sind da die Profis🤷‍♂️
 
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