Allgemeine Frage Anwartschaften bei Privater Krankenversicherung

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        #11  

Member

Chris, bist Du Beamter? Kannst Du Dir ggf. eventuelle Kosten teilw. zurückholen?

Ich selbst bin GKV-versichert, würde Dir aber empfehlen zunächst mit genau diesem Fragen-Katalog zu Deiner PKV zu gehen und ihn abzuarbeiten.

´Du erwägst evt. einen Lebensstil-Wechsel später im Ruhestand und bittest hiermit um Antwort für folgende, erstmal theoret. Überlegungen...`
Selbst bei der GKV reagierte man sehr freundlich auf mein Fragenwerk (mitunter wurde ich scherzhaft gefragt, ob ich die Mitarbeiterin dann nicht gleich mitnehmen könnte). Ich vermute bei den PKVs ist es ähnlich.

Wenn Du dann deren Antworten hast, sollten wir hier alle zusammen schauen ob man noch etwas optimieren kann...

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
        #12  

Member

Ich hätte mal ne Frage diesbezüglich zur GKV.

Mal angenommen ich habe ein Beschäftigungsverhältnis in DE.
Lebe derzeit aber in TH. In TH muss ich mir dann ja so oder so eine eigene KV zulegen.
Kann ich für die Zeit die ich in TH verbringe in der deutschen GKV auf die Anwartschaft zurückgreifen?
Und wenn ja, wird das dann bei Lohnabrechnung berücksichtigt, im Sinne das mir nur die Anwartschaftskosten abgezogen werden?
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Das ist so. Die PKV gilt weltweit. Bei meiner PKV ist das auch so. Ich habe zwar eine zusätzliche RKV aber die könnte ich mir eigentlich sparen.
Ok, grundsätzlich erstmal ja, aber (zumindest bei meiner PKV) nicht für immer.
Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland


In Erweiterung des § 1 Abs. 4 MB/KK 2009 besteht für sechs Monate eines vorübergehenden


Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland ohne besondere Vereinbarung


Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über


sechs Monate hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz für den Zeitraum,


in dem die versicherte Person nicht transportfähig ist.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Ich hätte mal ne Frage diesbezüglich zur GKV.

Mal angenommen ich habe ein Beschäftigungsverhältnis in DE.
Lebe derzeit aber in TH. In TH muss ich mir dann ja so oder so eine eigene KV zulegen.
Kann ich für die Zeit die ich in TH verbringe in der deutschen GKV auf die Anwartschaft zurückgreifen?
Und wenn ja, wird das dann bei Lohnabrechnung berücksichtigt, im Sinne das mir nur die Anwartschaftskosten abgezogen werden?
Das ist der falsche Thread.
Bitte ein Mod verschieben.
Danke

Du machst zu wenig Angaben um
Antworten zu können.
Deswegen nur ein Link zur grundsätzlichen Sozialversicherungspflicht.

Regelungen nach den deutschen Sozialgesetzbüchern
 
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