@KingPing , das komplette Aufenthaltsgesetz kann jeder im Internet finden und durchlesen. Hier im Forum wollte ich nur die entscheidenden Passagen zitieren. Wenn Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden müssen, kann man sich die Prüfung des restlichen Paragrafen sparen, wenn ein Tatbestand nicht erfüllt ist. Der Rest vom §39, also Abs. 3ff gilt für Spezialisten, Führungskräfte, Beamte, Saisonkräfte u.ä. und hilft der Nageldesignerin / Massagespezialistin nicht weiter. Der von Dir zitierte Anwalt will durch die Hintertür, die Massage von einer Krankenpflegerin quasi als medizinische Dienstleistung durchführen zu lassen, einen Klienten ködern, gibt aber auch keine Erfolgsgarantie.
Persönlich würde ich mich freuen wenn die Freundin von @Martmue ein Arbeitsvisum bekommt, aber leider sehe ich da wenig Erfolgschancen.
Mein Hinweis auf das Baby von einem deutschen Mann (oder einem in Deutschland wohnenden EU-Bürger) klingt vielleicht etwas zynisch , aber das ist tatsächlich für viele ausländische Frauen (und deren übrige Kinder und sogar ausländische Männer) der Joker für eine Aufenthaltserlaubnis (und Zugang zum deutschen Sozialsystem). Das Thema möchte ich aber nicht weiter ausführen, sonst werde ich noch wegen Verstoß gegen die Forenregeln angezählt.