Thailändisch lernen

Außwandern...

        #61  

Member

Member hat gesagt:
bis vor der Junta wurde noch doppelte Staatsbürgerschaft toleriert - jetzt nicht mehr !

Hast du dazu nähere Infos?
So weit ich weiß ist die Doppelstaatsbürgerschaft bis zur Volljährigkeit durchaus möglich.
 
        #62  

Member

Member hat gesagt:
Meine Ehefrau ist Thai
Nach der heutigen Gesetzeslage habe ich als Farang-Ehemann keine Chance auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Einziger Vorteil: Bei einem Jahresvisum (beantragt im Land) müssen nur 400 000 Baht anstatt 800 000 Baht fest auf einem Thaikonto geparkt sein.
Spielt das Alter da auch eine Rolle mit der Heirat und den 400000 bärten?
gruß loom
 
        #63  

Member

Hallo Kollegen,
falls es mit dem "Außwandern" nicht so richtig klappt, könnt ihr es im zweiten Versuch direkt nochmals mit "Auswandern" versuchen.:hehe:
Die deutsche Sprache ist wie meine Frau, ich liebe sie, aber beherrsche sie nicht....
 
        #64  

Member

Hallo Kollegen,
bei den derzeit ungewissen politischen Verhältnissen im schönen Land der Thais, ist ein Blick in die Zukunft doch als sehr sehr schwierig zu bezeichnen.
Ob sich in der komplizierten gesetzlichen Materie etwas zugunsten der Farangs ändert, ist doch eher unwahrscheinlich.
Für mich, als ebenfalls mit dem Gedanken des Auswandern aus "Merkelhausen" und "Gabrielsdorf" beschäftigten, bleibt einfach auch die Möglichkeit, alle Länder mit ähnlichen Voraussetzungen zu beobachten und dann den besten Kompromiss als mein zukünftiges Ziel zu wählen... z. B. gibt es auch schöne Alternativen in der Karibik, in denen man als Deutscher ungleich lieber gesehen ist..., also immer schön über den Tellerrand schauen....
 
Zuletzt bearbeitet:
        #65  

Member

@bkk
Frag mal Frank vom Eck , der hat jetzt drauf verzichtet !!
 
        #66  

Member

Member hat gesagt:
Hast du dazu nähere Infos?
So weit ich weiß ist die Doppelstaatsbürgerschaft bis zur Volljährigkeit durchaus möglich.

Es ist ein Unterschied ob jemand durch Geburt eine doppelte Staatsbürgerschaft erhält oder nachträglich eine andere Staatsbürgerschaft annimmt.
Wer nachträglich die thailändische Staatsbürgerschaft annimmt und keine deutsche Ausnahmegenehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft hat, der verliert automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht.
 
        #67  

Member

@ mgb
Es ging mir darum wie die thailändischen Behörden das sehen.
Der deutsche Standpunkt ist ja klar und auf den einschlägigen Seiten nachlesbar.
Zum Stand der Dinge in Thailand habe ich nichts relevantes im Netz gefunden oder nur Infos älteren Datums.
 
        #68  

Member

Wenn die deutsche Staatsbürgerschaft eh von deutsches Seite aus verloren geht, dann ist es doch egal was die Thais über eine doppelte Staatsbürgerschaft denken.
 
        #70  

Member

Naja Olli, so richtig hilfreich war der Artikel auch nicht....
 
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