Member
Sofern das Konto unverzinst ist ja. Bei einem verzinsten Tagegeldkonto ist die Spekulationsfrist egal. Das ist dann immer mit Kapitalertragssteuer zu versteuern.
ok, kann sein dass das so ist. Ich habe aber nicht vor wieder in € zu welchseln, der SFR funktioniert bestens in anderen Ländern und mit Wise / Kreditkarte etc. ist ein Bezahlen im Ausland und auch EU problemlos möglich.Member hat gesagt:Wenn du zuerst Euro in CHF wechselst und dann CHF in Euro zurück, dann musst du den Fremdwährungsgewinn mit Kapitalertragssteuer versteuern. Zumindest wenn das Konto verzinst ist und du in Deutschland steuerpflichtig bist. Das ist mein Kenntnisstand, wurde 2022 eingeführt.
Seit dem 1.1.2025 gibt es da eine grundlegende Änderung.Member hat gesagt:Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass dies nur innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) gilt.
Member hat gesagt:Seit dem 1.1.2025 gibt es da eine grundlegende Änderung.
Gewinne aus Fremdwährungen werden jetzt als Einkünfte aus Kapitalvermögen klassifiziert. Damit entfällt dummerweise die Spekulationsfrist, und die Erträge sind jetzt immer steuerpflichtig – unabhängig von der Haltedauer.
Hab mich auch gefragt, wie das funktionieren soll.Member hat gesagt:In der Praxis wird es dabei unendlich viele Probleme geben,
Sofern es sich um ein verzinstes Konto handelt. Für ein Girokonto gilt das nicht und man kann sich nach der Spekulationsfrist die Kapitalertragssteuer sparen. Ist die Frage ob sich Girokonto oder Tagegeldkonto mehr lohnt, bin da selber grad am überlegen. Ist schon eine sehr verrückte Steuergestaltung.Member hat gesagt:Seit dem 1.1.2025 gibt es da eine grundlegende Änderung.
Gewinne aus Fremdwährungen werden jetzt als Einkünfte aus Kapitalvermögen klassifiziert. Damit entfällt dummerweise die Spekulationsfrist, und die Erträge sind jetzt immer steuerpflichtig – unabhängig von der Haltedauer.
Anhang anzeigen Screenshot_20250824_213159_Google_copy_1080x1565.jpgMember hat gesagt:Ist die Frage ob sich Girokonto oder Tagegeldkonto mehr lohnt


