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DACH --> TH Destination Thailand Visa (DTV) Workcaction, wer kennt sich aus?

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        #11  

Member

Member hat gesagt:
Nein Jahresvisum was ab 50J genutzt werden kann mit beliebig vielen Aus/Einreisen.

Verstehe doch. Ich hab das Non O für 90 Tage in den Raum geworfen. Für dieses brauchst du Stand heute keine KV. Ich bin mit dieser Basis seit 2016 in TH.

So ca. 1 Monat vor Ablauf nimmst du die EoS (Verlängerung des Aufenthaltsrechtes) in Angriff. Dies bedingt eine monatliche Rente von 65000 THB oder ein Kapital das auf einem Bankkonto von 800000 THB(bei der 1. Beantragung mindestens 2 Monate vor dem Ende deines 90tägigen Aufenthaltes) in TH liegt

Kosten dafür sind 1900 THB für ein Jahr.

Anschliessend machst du noch ein Reentry (1 Ausreise 1000 THB oder unbegrenzte Ausreisen 3800 THB) Die Gültigkeit des Reentrys ist jeweils die selbige wie diejenige des EoS.

Falls du die Kapitallösung wählst, müssen die 800000 THB 3 Monate nach dem Stichtag noch auf dem Konto sein. Bei einer Neubeantragung im Folgejahr auch 3 Monate vorher. Dazwischen darf der Kontostand nie unter 400000 THB fallen.
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Ist deine Tätigkeit denn auch Online fähig?
Das kann man pauschal nicht sagen. Ich könnte fast alles remote machen, nur wenige Kunden bestehen nach Corona noch darauf das man zu Ihnen kommt. Aber hie rund das schreiben Gesetze und Richtlinien vor das ein Zugriff von ausserhalb der EU nicht erfolgen darf.

Mior ging es aber eigentlich mehr darum das ich in DE ja schon den Spitzensteuersatz zahlen darf. Da will ich nicht noch das die Thais die Hände aufhalten. Es gibt zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und TH, aber bei Firmen wird das ganze kompliziert. Und die Festlegung der Betriebsstätte usw. kann dann etwas schwierig werden bzw ist man der "Gnade" des Finanzamtes ausgeliefert.

Ich komme aber immer zu dem Schluss das ich so weiter mache wie bisher. Da habe ich den wenigstens Aufwand, Kosten und vor allem Ärger.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Das kann man pauschal nicht sagen.
Mir ging es eher darum, dass du kein Bäcker bist oder sowas. :) Solange es grds. online möglich ist, würdest du das DTV sicherlich bekommen können.
Member hat gesagt:
Mior ging es aber eigentlich mehr darum das ich in DE ja schon den Spitzensteuersatz zahlen darf. Da will ich nicht noch das die Thais die Hände aufhalten. Es gibt zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und TH, aber bei Firmen wird das ganze kompliziert. Und die Festlegung der Betriebsstätte usw. kann dann etwas schwierig werden bzw ist man der "Gnade" des Finanzamtes ausgeliefert.
Also Einkommensteuer bist du per DBA raus und bei der Firma sehe ich auch kein Problem. Das deutsche FA wird ja einen Scheiß tun um dich aus der deutschen Steuerpflicht zu reden. :)

Also ich finde das DTV wirklich super und bin sehr froh es zu haben. Ich bin aber auch noch deutlich unter 50. :)
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Mir ging es eher darum, dass du kein Bäcker bist oder sowas. :) Solange es grds. online möglich ist, würdest du das DTV sicherlich bekommen können.

Also Einkommensteuer bist du per DBA raus und bei der Firma sehe ich auch kein Problem. Das deutsche FA wird ja einen Scheiß tun um dich aus der deutschen Steuerpflicht zu reden. :)

Also ich finde das DTV wirklich super und bin sehr froh es zu haben. Ich bin aber auch noch deutlich unter 50. :)
Hast du dir bereits ein Certificate of Tax Residence (CoR) sowie eine thailändische Steuer-ID (TIN) von den thailändischen Behörden geben lassen, nachdem du über 180 Tage in Thailand warst und hast dem dt. Finanzamt auf Nachfrage übermittelt, damit das DBA greift und das Thema erweiterte, beschränkte Steuerpflicht für dich nicht greift?
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
erweiterte, beschränkte Steuerpflicht für dich nicht greift?
Betrifft mich das denn? Ich bin weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, da ich eine Eigentumswohnung selbst bewohne. Bist du Steuerberater o.ä.? Dann Klär uns gerne auf wie das alles ganz korrekt ist. Ich weiß auch nur wie es in meinem Sachverhalt ist oder besser gesagt ich glaube es zu wissen.
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Ich werde dieses Jahr 50, könnte auch das Rentnervisum machen für 1 Jahr aber dadran ist eine Pflichtkrankenvers.
Das mit der KV wäre mir neu. Habe ich auch nicht und bin doch schon etwas über 50.
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Servus,

Steuern sind ja nun angeblich bis 2027 vom Tisch, siehe aktuelle News.

Ich überlege auch gerade das DTV zu holen, ist einfach zu bekommen und man hat 5 Jahre Ruhe.
Ich hänge aber immer noch dran was es alles für Nachteile hat bzgl. evtl. Condokauf, Firmengründung für Land/Haus Kauf, FS usw.

Ich werde dieses Jahr 50, könnte auch das Rentnervisum machen für 1 Jahr aber dadran ist eine Pflichtkrankenvers. die ich nicht möchte da ich garnicht das ganze Jahr in TH sein werde (vorerst).
Weiss nun nicht was ich machen soll.

Alex

Ich vergesse es wieder, man sieht was gerade mit den Bankkonten Unbescholtener geschieht...
Mir ist zwar klar dass es ggf. vor Jahren schon einen Passus in den Bankbedingungen gab, dass ohne entsprechendes Visum keine Eröffnung erlaubt ist, wie das 2019 war als ich meins bei der BKK Bank eröffnet habe kann ich abe rnicht mehr genau sagen, müsste meine Formulare mal genau durchschauen von damals.

Jedenfalls sieht man, dass alles was man macht nicht sicher ist, zudem wird mal mit dem DTV als "Urlauber" eingestuft was ich schon absurd finde wenn man sein Geld ja vor Ort in Unterkunft, Essen, ggf. Fahrzeug und anderes steckt wovon sehrwohl Steuern abgeführt werden. Mal abwarten was nun alles passieren wird, langsam weiss man nicht mehr wo man auf der Welt noch hingehen soll um mal 20 Jahre Ruhe zu haben von dem ganzen Scheiss..
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:

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Eindeutig wird eine 1 jährige Krankenversicherung verlangt, daher uninteressant für mich, wenn ich mich dann nur ein paar Monate oder bis zu 6 Monaten dort aufhalte.
Wenn Du keine KV für ein Jahr hast und nur einmal einreisen willst, würde ich Dir auch zu dem von @alwaro empfohlenen Non O raten und vor Ort ein EOS machen. Das ist die kostengünstige Variante.
Geht natürlich auch mit Reentry, wenn Du häufiger einreisen willst.

Ich hatte letztes Jahr das Non Immi OA nur gemacht, weil ich die KV sowieso habe und ich mir mal in Thailand jede Lauferei zur Immi sparen wollte. Ansonsten hätte ich auch das Non O gemacht.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Wenn Du keine KV für ein Jahr hast und nur einmal einreisen willst, würde ich Dir auch zu dem von @alwaro empfohlenen Non O raten und vor Ort ein EOS machen. Das ist die kostengünstige Variante.
Geht natürlich auch mit Reentry, wenn Du häufiger einreisen willst.

Ich hatte letztes Jahr das Non Immi OA nur gemacht, weil ich die KV sowieso habe und ich mir mal in Thailand jede Lauferei zur Immi sparen wollte. Ansonsten hätte ich auch das Non O gemacht.
ok, zählt das dann als offizielles Jahresvisum?
Mir geht es darum dass meine Bankkonten nicht gelöscht werden und ich den Thai FS dann auch auf 5 Jahre verlängert bekomme.
 
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