Allgemeine Frage Erbrechtliche Auswirkungen einer Auswanderung

Ich würde dazu einen Rechtsanwalt befragen, statt das Internet. Kein Rechtsanwalt der Welt wird dir hier kostenlose Rechtsberatung geben.
Was Du jedoch erhalten wirst sind mehr Fragen und lustige Antworten, weil jeder Einzelhandelskaufmann, der mal einen Tageskurs über Betriebsrecht während seiner einjährigen Ausbildung hatte, sich befähigt fühlt, Recht zu sprechen. 😁
 
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Also Teddy wenn ich in Thailand wohne, ein Testament mache hat mein Sohn in Europa nichts zu gut, verstehe ich das richtig so?
Zunächst einmal musst du klären, wie du ein in Thailand gültiges Testament machst, in dem du alle gültig enterbst, die nichts kriegen sollen.
Es kann durchaus eine Option sein, einen Fachmann zu fragen - und auch, wie teuer der Spaß dann wird. Andere Member hatten erwähnt, dass ihr Thai-Testament über 1000 Euro gekostet hat.
 
Also Teddy wenn ich in Thailand wohne, ein Testament mache hat mein Sohn in Europa nichts zu gut, verstehe ich das richtig so?
Zunächst einmal musst du klären, wie du ein in Thailand gültiges Testament machst, in dem du alle gültig enterbst, die nichts kriegen sollen.
@rogerbemu Ich bin keine Experte oder vom Fach. Aber soweit ich das weiß, kommt das darauf an, wie deine Vermögenslage ist. Bei beweglichem Vermögen ist es überhaupt kein Problem nach Thailändischen Recht einen beliebigen Alleinerben (ohne das Jemand Pflichtanteile bekommt) zu bestimmen. Bei unbeweglichem Vermögen (außerhalb Thailands) bin ich mir da nicht sicher! Meines Wissens nach, gilt da das Erbrecht des Landes, in dem sich dieses Vermögen befindet! Aber wie gesagt, da ich davon nicht betroffen bin, weiß ich es nicht!
Andere Member hatten erwähnt, dass ihr Thai-Testament über 1000 Euro gekostet hat.
Ein Testament bei einem Anwalt in Thailand erstellen lassen, gibt es schon etwas günstiger, als für 1000.- Euro.

Nach thailändischem Recht ist es auch möglich, daß der Erblasser ein vollständig handschriftliches Testament erstellt, das von ihm datiert und unterzeichnet wurde.

Eine weitere (günstige) Möglichkeit, die wir gewählt haben ist, das Testament im örtlichen Bezirksamt (Amphoe) zu hinterlegen. Man diktiert seinen Willen mündlich gegenüber dem zuständigen Amtsträger in Anwesenheit von 2 Zeugen, die keine benannten Erben sein dürfen.
Der Beamte schreibt das Testament in Thai nach den eigenen Vorgaben des Erblassers. Hier kann man z.B. auch einen Alleinerben bestimmen und alle Anderen ausschließen lassen. Zusätzlich kann/sollte man dort auch gleich eine Person benennen, die für die Verwaltung des Nachlasses, ein sog. Testamentsvollstrecker, zuständig ist. Wurde diese Person vorher nicht benannt, wird sie später vom zuständigen Gericht eingesetzt.
Als Ausländer musste ich als Identitätsnachweis eine beglaubigte und übersetze Kopie meiner Pass-Bildseite, die danach vom Thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden musste, beibringen. Ggf. ist dies bei einem anderen Amphoe so nicht erforderlich. Glücklicherweise kann man dies Alles, wenn man in der Nähe wohnt, als Deutscher komplett in Pattaya erledigen und muß nicht extra nach Bangkok, wo z.B. die Beglaubigung nur mit einem Termin möglich ist. Personen die über 60 Jahre alt sind müssen eine Art Gesundheitszeugnis (wie auch beim Führerschein) mitbringen, aus der ins Besondere auch auf den Geisteszustand eingegangen wird.

Die gesamten Kosten beliefen sich auf:
Passkopie beglaubigen (Deutscher Honorarkonsul Pattaya) 25,72 Euro (924.- THB)
Übersetzung Passkopie 1 Seite (CTA Übersetzung Pattaya) 1000.- THB
Überbeglaubigung Passkopien 2 Seiten (Ministry of Foreign Affairs, Außenstelle Pattaya) 400.- THB (200.- THB pro Seite)
Gesundheitszeugnis 150.- THB
Gebühr für Testament (Amphoe Ban Bueng) 50.- THB
 
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Wenn man nach TH ausgewandert ist und in D kein Vermögen/Immobilien etc. ist, kann man im Testament festlegen, ob TH Recht oder D Recht gelten soll.
Man kann bei der Gemeinde für 200 Baht ein Testament anfertigen lassen. Das wird da hinterlegt und Im Fall der Fälle, geht eine beglaubigte Kopie an die D Botschaft.

Stirbt die Thaifrau zuerst, kann der Ehemann über das Haus samt Land verfügen, muss aber innerhalb eines Jahres das Land auf einen Thai übertragen lassen (Kind, neue Frau, anderes Familienteil der Frau).

Hat man Kinder in D, kann man die enterben, Pflichtteil gibt es nicht.
 
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Meines Wissens gilt das aber erst, wenn man eine bestimmte Zeit keinen Wohnsitz in D mehr hat.. Die aktuelle Laenge dieser Frist kenne ich nicht. Die aendert sich von Zeit zu Zeit.
 
Nun, in meinem Fall ist es so, bin 20 Jahre abgemeldet in D, also gilt TH Recht wenn ich es bestimme.
 
Es geht schon um Immobilien, aber nicht in Deutschland.



Wir waren uns eigentlich sicher, dass es keine Anknuepfungspunkte nach D mehr geben sollte, aber man kann nicht alles planen. Es besteht jetzt die Moeglichkeit, dass ein potentieller Erbe voruebergehend einen Wohnsitz in D aufnimmt. Das wuerde dann die Buechse der Pandora oeffnen und dann wird die korrekte Bewertung einer ganzen Reihe von Fragen wichtig werden.

Wenn z.B. der Erblasser im Grundbuch nicht als Eigentuemer einer auslaendischen Immobilie aufgefuehrt wird, aber mit einem seiner Erben, dem die Immobilie laut Grundbuch gehoert, in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann dann der deutsche Staat den anteiligen Wert an der Immobilie als vererbt betrachten? Anders gefragt: Hat der Eintrag im Grundbuch Vorrang vor der Zugewinngemeinschaft? Das sollte sogar unabhaengig sein vom Land, in dem die Immobilie ist.

Ich erwarte hier keine vollwertige Rechtsberatung!
Ich wollte das Thema nur anschneiden, um zu zeigen, wie man auch Jahre nach der Auswanderung durch sich ploetzlich aendernde Umstaende mit unerwarteten juristischen Fragen konfrontiert werden kann. Da so etwas auch andere FK betreffen kann, wollte ich das hier mal zur Diskussion stellen.

Ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe jedoch in den Niederlanden.
Das Thema rund um die Immobilien in Deutschland (hätten sich drei Erben drum einigen müssen) habe ich dadurch gelöst, dass ich das alles einfach verkauft habe und nur noch Geld als zuteilbare Erbmasse habe. Meine Oldtimer laufen auf den Namen meiner Frau, auch Auslandsdeutsche.
Nur Bares ist Wahres.....
 
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