Member hat gesagt:
Also Teddy wenn ich in Thailand wohne, ein Testament mache hat mein Sohn in Europa nichts zu gut, verstehe ich das richtig so?
Member hat gesagt:
Zunächst einmal musst du klären, wie du ein in Thailand gültiges Testament machst, in dem du alle gültig enterbst, die nichts kriegen sollen.
@rogerbemu Ich bin keine Experte oder vom Fach. Aber soweit ich das weiß, kommt das darauf an, wie deine Vermögenslage ist. Bei beweglichem Vermögen ist es überhaupt kein Problem nach Thailändischen Recht einen beliebigen Alleinerben (ohne das Jemand Pflichtanteile bekommt) zu bestimmen. Bei unbeweglichem Vermögen (außerhalb Thailands) bin ich mir da nicht sicher! Meines Wissens nach, gilt da das Erbrecht des Landes, in dem sich dieses Vermögen befindet! Aber wie gesagt, da ich davon nicht betroffen bin, weiß ich es nicht!
Member hat gesagt:
Andere Member hatten erwähnt, dass ihr Thai-Testament über 1000 Euro gekostet hat.
Ein Testament bei einem Anwalt in Thailand erstellen lassen, gibt es schon etwas günstiger, als für 1000.- Euro.
Nach thailändischem Recht ist es auch möglich, daß der Erblasser ein vollständig handschriftliches Testament erstellt, das von ihm datiert und unterzeichnet wurde.
Eine weitere (günstige) Möglichkeit, die wir gewählt haben ist, das Testament im örtlichen Bezirksamt (Amphoe) zu hinterlegen. Man diktiert seinen Willen mündlich gegenüber dem zuständigen Amtsträger in Anwesenheit von 2 Zeugen, die keine benannten Erben sein dürfen.
Der Beamte schreibt das Testament in Thai nach den eigenen Vorgaben des Erblassers. Hier kann man z.B. auch einen Alleinerben bestimmen und alle Anderen ausschließen lassen. Zusätzlich kann/sollte man dort auch gleich eine Person benennen, die für die Verwaltung des Nachlasses, ein sog. Testamentsvollstrecker, zuständig ist. Wurde diese Person vorher nicht benannt, wird sie später vom zuständigen Gericht eingesetzt.
Als Ausländer musste ich als Identitätsnachweis eine beglaubigte und übersetze Kopie meiner Pass-Bildseite, die danach vom Thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden musste, beibringen. Ggf. ist dies bei einem anderen Amphoe so nicht erforderlich. Glücklicherweise kann man dies Alles, wenn man in der Nähe wohnt, als Deutscher komplett in Pattaya erledigen und muß nicht extra nach Bangkok, wo z.B. die Beglaubigung nur mit einem Termin möglich ist. Personen die über 60 Jahre alt sind müssen eine Art Gesundheitszeugnis (wie auch beim Führerschein) mitbringen, aus der ins Besondere auch auf den Geisteszustand eingegangen wird.
Die gesamten Kosten beliefen sich auf:
Passkopie beglaubigen (Deutscher Honorarkonsul Pattaya) 25,72 Euro (924.- THB)
Übersetzung Passkopie 1 Seite (CTA Übersetzung Pattaya) 1000.- THB
Überbeglaubigung Passkopien 2 Seiten (Ministry of Foreign Affairs, Außenstelle Pattaya) 400.- THB (200.- THB pro Seite)
Gesundheitszeugnis 150.- THB
Gebühr für Testament (Amphoe Ban Bueng) 50.- THB