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Ja du hast Recht. Bei ERV steht das so nicht drin.
Ich bleibe trotzdem skeptisch, denn plötzlich heißt es im Schadensfall, gemäß der Versicherungsbegriffsdefinitionstabelle von 1956 § 17 Abs. 3, Strich 6 versteht man unter "Verspätung" eine Verzögerung der Ankunftszeit um mindestens 2 Stunden. Dann muss ich wegen so 'nem Scheiß zum Anwalt latschen.
Apropos: Dass beide Flüge versichert werden müssen, steht übrigens nur bei der ELV drin, bei HanseMerkur wiederum nicht. Auch sehr schwammig.
Ich bleibe trotzdem skeptisch, denn plötzlich heißt es im Schadensfall, gemäß der Versicherungsbegriffsdefinitionstabelle von 1956 § 17 Abs. 3, Strich 6 versteht man unter "Verspätung" eine Verzögerung der Ankunftszeit um mindestens 2 Stunden. Dann muss ich wegen so 'nem Scheiß zum Anwalt latschen.
Apropos: Dass beide Flüge versichert werden müssen, steht übrigens nur bei der ELV drin, bei HanseMerkur wiederum nicht. Auch sehr schwammig.
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