Member hat gesagt:
... Wieso braucht man eigentlich für jeden Sch... einen Anwalt. Zunächst muss sich doch der Vater (und nicht der Sohn) an seinen Reiseveranstalter wenden und das mit der Entschädigung klären. Alles andere kommt eventuell später. Die Ansprüche an die Fluggesellschaft muss auch der Vater geltend machen. Der Sohn kann da bestenfalls helfen.
Du fragst, warum für jeden Sch... einen Anwalt?
Ich habe lange auch so gedacht und gehandelt. Ansprüche durchsetzen gelang/gelingt oft nur unter Androhung gerichtlicher Schritte. Und selbst die Androhung rechtlicher Schritte glauben die einem oft nicht.
Und irgendwo habe ich mal gelesen, dass es für Unternehmen immer noch billiger ist, irgendwann später Gerichtsurteile zu akzeptieren und erst dann zu zahlen, wenn es gar nicht mehr anders geht, als vorher, wenn sich Mäxchen Müller mit seinen 400 € Anspruch an sie wendet. Gerichtskosten u.ä. können derartige Unternehmen ganz anders verrechnen und schlagen kaum zu Buche.
Als Nichtjurist wird man von einem großen Unternehmen gar nicht "für voll" genommen und kämpft trotz eindeutiger Sachlage gegen "Windmühlenflügel". Der Kraft- und Zeitaufwand ist enorm und in den letzten Jahren noch größer geworden.
Innerhalb kürzester Zeit bin ich 3x unverschuldet in Autounfälle geraten. Ich glaubte, die Ansprüche allein durchsetzen zu können, aber die Rechtsprechung ist so komplex kompliziert geworden, dass man als Laie hilflos dasteht und nicht selten verzichten Geschädigte auf die Durchsetzung (auf einen Teil) ihrer Ansprüche und geben dann auf.
Ganz abgesehen davon, dass man als Laie oft nicht weiß,
was man alles geltend machen kann (nur so viel: oft ist es viel mehr, als man ahnt). Und die Rechtsprechung ändert sich ständig.
Ehrliche Anwälte räumen ein, dass man gar keinen Überblick mehr haben kann, weil es ständig Neuerungen und neue Sichtweisen und Auslegungen und Urteile gibt.
Bekommt ein Unternehmen jedoch sofort ein Schreiben mit dem Briefkopf einer (spezialisierten) Anwaltskanzlei, so geht auch der Bearbeiter des Anspruchs ganz anders damit um, weil er weiß, dass er sich bunte Spiele mit einem RA sparen kann.
Und alle Anspruchschreiben landen zunächst bei geschulten Bearbeitern (und nicht in der Rechtsabteilung), die nach vorgegebenen Schritten die Abwimmlung (oder Nichtbearbeitung) voran treiben.
Man kann vereinfacht gesagt davon ausgehen, dass es für jeden Sachverhalt (mindestens) zwei Urteile gibt, die einmal so und einmal andersrum entschieden wurden, weil sie ganz unterschiedlich eingeklagt wurden.
Warum ich mich darum kümmern will und nicht mein Vater selbst? Aus genau den eben geschilderten Gründen.
@magicbiker ... verstehe mich nicht falsch. Aber ich lese aus deinen Beiträgen, dass du glücklicherweise bislang wohl von derartigen Dingen verschont geblieben bist. Möge es so bleiben!