Frage an unsere Flugspezalisten

  • Ersteller
        #31  

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Hast Recht Marco, so mache ich es, Danke nochmal
G.
 
        #32  

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Hallo zusammen

Ich weis es geht noch lange aber trotzdem
am Freitag habe ich von Ltur eine mail bekommen das mein Retourflug aus BKK (erst im Mai 2017) um fast 12h vorverschoben wurde.
Natürlich nehme ich das so nicht hin denn es hatte ja seinen Grund das ich erst abends spät fliegen möchte und nicht am MIttag sonst hätte ich es auch so gebucht.
Retorflug wäre mit AUA nach Wien dann nach ZRH gewesen.
habe ich überhaupt Rechte oder muss ich es einfach hionnehmem wie es ist...und ja sitzplatz bei der AUA ist auch schon bezahlt worden.
 
        #33  

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An dem Flug wirst du nichts ändern können.
Aber ich glaube, du kannst kostenlos stornieren und suchst dir einen anderen Flug.
 
        #34  

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Ist das eine Pauschalreise? Da hört man in letzter Zeit immer wieder Beschwerden das die Rückreise vor verschoben wird, bzw das der Hinflug später stattfindet. Die Veranstalter machen das um auf diesem Wege die Kosten für 1 oder auch 2 Übernachtungen zu sparen.
Must mal im Netz stöbern, dazu war vor ca 2 Wochen einiges zu lesen.

http://www.finanztip.de/flugaenderung-pauschalreise/
 
Zuletzt bearbeitet:
        #35  

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@seelaender
Reiserecht ist ziemlich komplex, daher muss man immer den Einzelfall ganz genau betrachten.
In der Regel verweisen Veranstalter und Fluggesellschaften auf Klauseln in ihren AGB, dass Flugzeiten unverbindlich sind, Änderungen unterliegen können und dem Kunden daraus keine Rechtsansprüche entstehen. Diese Klauseln nutzen fast alle VA und Airlines.

Gemäß jüngster Rechtsprechung diverser deutscher Gerichte sind solche pauschalen Klauseln aber unzulässig und damit hinfällig.
Ein Reisegast muss das also nicht so einfach dulden, bzw. es entstehen ihm Rechtsansprüche.
Ob diese Rechtsprechung für den Einzelfall gilt, muss man sich aber genau anschauen, denn da gibt es einige Haken und Ösen. So gibt es z.B. auch Airlines, die solche Klauseln in die Tarifbestimmungen übernommen haben. Dazu brauchen die nur einen weiteren Tarif aufzulegen in dem sie die Flugzeiten garantieren und schon ist die Klausel über die Unverbindlichkeit von Flugzeiten keine allgemeine Geschäftsbedingung mehr und somit unzulässig, sondern ein Bestandteil des individuellen Beförderungsvertrages, den du mit der Airline abgeschlossen hast. Damit ist diese Klausel wieder zulässig, denn du hattest ja die Wahl des Tarifs.

Da es sich bei der AUA um eine Airline mit EU-Sitz handelt, könnte es durchaus sein, dass die EU-Fluggastrechte greifen. Die solltest du dir für deinen Fall mal genau anschauen.

Falls es sich um eine Pauschalreise handelt, ist dein Vertragspartner der Reiseveranstalter. Das macht die Angelegenheit zwar rechtlich etwas einfacher, da deutsches Reiserecht gilt und dir somit ziemlich klar eine anteilige Reisepreisminderung für den entgangenen Urlaubstag zusteht, andererseits wäre bei der Airline mit EU-Fluggastrechten mehr zu holen gewesen.
 
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Hallo zusammen

Ich weis es geht noch lange aber trotzdem
am Freitag habe ich von Ltur eine mail bekommen das mein Retourflug aus BKK (erst im Mai 2017) um fast 12h vorverschoben wurde.
Natürlich nehme ich das so nicht hin denn es hatte ja seinen Grund das ich erst abends spät fliegen möchte und nicht am MIttag sonst hätte ich es auch so gebucht.
Retorflug wäre mit AUA nach Wien dann nach ZRH gewesen.
habe ich überhaupt Rechte oder muss ich es einfach hionnehmem wie es ist...und ja sitzplatz bei der AUA ist auch schon bezahlt worden.

1. Du hast das Recht kostenlos zu stornieren. Wie es mit dem Sitzplatz ist weis ich nicht genau.......
2. Du hast auch das Recht dich auf eine Alternativverbindung umbuchen zu lassen, wenn das nicht möglich ist oder die Alternative Dir nicht gefällt bleibt dir nur Storno.
 
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