Fußball

  • Ersteller
        #3.591  

Member

Member hat gesagt:

Ich bin gespannt welche Auswirkungen das haben wird. Bezahlen werden wir es in jedem Fall, egal ob im Ticket oder über Steuern.
Grundsätzlich finde ich es aber gut.
Ich wäre da zumindest ein wenig vorsichtig.
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Sicherheit der Bürger nicht mehr nur über Steuern finanziert wird, wie es vom Gesellschaftsvertrag eigentlich vorgesehen ist.
Mit der Logik könnte bald auch der Handball, Festivals oder gar der Weihnachtsmarkt betroffen sein. Oder vielleicht mal eine Synagoge, auf deren Vorplatz ein Flohmarkt abgehalten wird?

Ich weiß nicht. Das hat einen sehr faden Beigeschmack.
 
        #3.592  

Member

Member hat gesagt:
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Sicherheit der Bürger nicht mehr nur über Steuern finanziert wird, wie es vom Gesellschaftsvertrag eigentlich vorgesehen ist.

Das ist zu pauschal: Es geht ausschließlich um "Hochrisikospiele", das wird im Text zum Urteil auch sehr deutlich gemacht! Warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen, wenn durchgeknallte Hooligans/"Fangruppen" der Meinung sind, sie müssten regelmässig Randale machen?
 
        #3.593  

Member

Member hat gesagt:
Ich wäre da zumindest ein wenig vorsichtig.
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Sicherheit der Bürger nicht mehr nur über Steuern finanziert wird, wie es vom Gesellschaftsvertrag eigentlich vorgesehen ist.
Mit der Logik könnte bald auch der Handball, Festivals oder gar der Weihnachtsmarkt betroffen sein. Oder vielleicht mal eine Synagoge, auf deren Vorplatz ein Flohmarkt abgehalten wird?

Ich weiß nicht. Das hat einen sehr faden Beigeschmack.

Es geht im Urteil doch um Strafbestände!
Die Horden von Pyromanen und gewaltbereiten Hooligans auf ihren Saubannerzügen, die in den Profiligen jeden Spieltag hunderte von Polizisten nötig machen und die Bürger hohe Schäden an Gebäuden und Infrastruktur (versprayte Gebäude, zerstörte Strassenbahnen und Züge) usw. kosten.

Ob man das wirklich mit Weihnachtsmarkt oder Flohmarkt oder Festivals vergleichen kann?


Ich begrüsse das Urteil. Und hoffe, dass es dann wirklich auch umgesetzt wird (da habe ich meine Zweifel...).



:~popcorn~:
 
        #3.594  

Member

Member hat gesagt:
Das ist zu pauschal: Es geht ausschließlich um "Hochrisikospiele", das wird im Text zum Urteil auch sehr deutlich gemacht! Warum soll der Steuerzahler dafür aufkommen, wenn durchgeknallte Hooligans/"Fangruppen" der Meinung sind, sie müssten regelmässig Randale machen?
Jetzt verkommt die Polizei zum Dienstleister-diese Tür ist nun aufgestoßen.
„Der Steuerzahler“ ist halt auch der Profifußball in Deutschland mit einer Steuerlast von 1,6 Milliarden € pro Jahr.

PS: es geht nicht um „Risikospiele“-de jure geht es um Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5000 Teilnehmern und Gewinnerzielungsabsicht.
Das lässt sich leicht auf andere Veranstaltungen übertragen.
Wörtlich dazu:
„Die Beschränkung auf Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 zeitgleich teilnehmenden Personen verfolgt das Ziel, nur diejenigen Veranstaltungen zu erfassen, die einen deutlichen polizeilichen Mehraufwand hervorrufen. Das Merkmal verfolgt daher partiell das gleiche Ziel wie das der besonderen Gefahrträchtigkeit. Es soll nur die Veranstaltung, die eine administrativ und finanziell erhebliche Sondernutzung der Gefahrenvorsorge bewirkt, erfasst werden. Darüber hinaus unterstützt die Konzentration auf die Größe der Veranstaltung auch das gleiche Ziel wie das Kriterium der Gewinnorientierung. Es ist anzunehmen, dass eine Veranstaltung umso gewinnbringender ist, je größer sie ist. Die Differenzierung soll gerade das Ziel des Eingriffs ermöglichen und steht nicht außer Verhältnis zur bewirkten Belastung.“

Quelle: Bundesverfassungsgericht
 
Zuletzt bearbeitet:
        #3.595  

Member

Member hat gesagt:
Jetzt verkommt die Polizei zum Dienstleister-diese Tür ist nun aufgestoßen.
„Der Steuerzahler“ ist halt auch der Profifußball in Deutschland mit einer Steuerlast von 1,6 Milliarden € pro Jahr.

Noch einmal: es geht ausschließlich um Hochrisikospiele, was im Urteilstext auch betont wird. Bei der genannten Steuerlast müssen die Gewinne ja enorm sein, die auch bei diesen "Hochrisikospielen" auf Kosten aller Steuerzahler gemacht werden.

Die Exekutive war übrigens schon immer Dienstleister.
 
        #3.596  

Member

Member hat gesagt:
Noch einmal: es geht ausschließlich um Hochrisikospiele, was im Urteilstext auch betont wird. Bei der genannten Steuerlast müssen die Gewinne ja enorm sein, die auch bei diesen "Hochrisikospielen" auf Kosten aller Steuerzahler gemacht werden.

Die Exekutive war übrigens schon immer Dienstleister.
Noch einmal: in diesem einen Fall handelt es sich zwar um ein Fußballspiel, es ging aber um den Grundsatz.
Nun kam die Verfassungsbeschwerde, um die Bremer Rechtsgrundlage/Gebührenordnung zu kippen.
Der juristische Terminus in der Urteilsbegründung lautet „Veranstaltung“.
Bestätigt wurde folgende Rechtsgrundlage:

„…eine spezifische Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung bei Veranstalterinnen und Veranstaltern für den polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen“

Diese Rechtsgrundlage ist dehnbar und nicht auf Fußball beschränkt. Zitat ist aus der Urteilsbegründung.
Bin dann mal arbeiten.
 
        #3.597  

Member

Member hat gesagt:
„…eine spezifische Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung bei Veranstalterinnen und Veranstaltern für den polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen“

Das ist ein immer wieder beliebtes Teilzitat, der komplette Satz aus der Bremer Verordnung, der auch im Urteil zitiert wird, lautet:

Eine Gebühr wird von Veranstaltern oder Veranstalterinnen erhoben, die
eine gewinnorientierte Veranstaltung durchführen, an der voraussichtlich mehr
als 5000 Personen zeitgleich teilnehmen werden, wenn wegen erfahrungsge-
mäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstal-
tung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im
räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar er-
forderlich wird
.

Member hat gesagt:
Mit der Logik könnte bald auch der Handball, Festivals oder gar der Weihnachtsmarkt betroffen sein.

Ernsthaft?

ImhO wird da im Text sehr deutlich unterschieden! Gleichzeitig kann es natürlich auf anderweitige Veranstaltungen angewandt werden. Was da inzwischen bei Fußballspielen teilweise abgeht, ist mir jedoch weder von Handballspielen noch von Festivals oder gar Weihnachtsmärkten bekannt.

Man könnte auch ganz einfach sagen: Die Bremer haben es satt, für die Randale beim Fußball aufzukommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #3.598  

Member

Member hat gesagt:
Das ist ein immer wieder beliebtes Teilzitat, der komplette Satz aus der Bremer Verordnung, der auch im Urteil zitiert wird, lautet:





Ernsthaft?

ImhO wird da im Text sehr deutlich unterschieden! Gleichzeitig kann es natürlich auf anderweitige Veranstaltungen angewandt werden. Was da inzwischen bei Fußballspielen teilweise abgeht, ist mir jedoch weder von Handballspielen noch von Festivals oder gar Weihnachtsmärkten bekannt.

Man könnte auch ganz einfach sagen: Die Bremer haben es satt, für die Randale beim Fußball aufzukommen!
Ja, natürlich ernsthaft. Ist doch nicht der Witze-Thread hier.
Mein Zitat beinhaltet eigentlich das gleiche wie dein Zitat.
Es geht ja um den Schutz(!) der Veranstaltung. Das ist beim Weihnachtsmarkt gegeben. Gewalttaten hatten wir da nun auch schon oft genug.
Daher trifft es doch zu: erfahrungsgemäß muss diese Veranstaltung geschützt werden.
Aber ich mag das jetzt auch eigentlich gar nicht mehr diskutieren. Ist ja in Ordnung, wenn wir nicht gleicher Meinung sind.
Aber für mich bleibt der fade Beigeschmack wie oben beschrieben.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten