Es ist schwierig weil die "Begrifflichkeiten"
Visum und Aufenthaltserlaubnis, auch von offizieller Seite, ständig durcheinander gemischt werden.
Ich habe irgendwann mal in D ein Non O Visum beantragt.
- Diese Visum wurde am 15.10. eines Jahres ausgestellt.
- Es berechtigte mich, innerhalb von 90 Tagen in Thailand einzureisen.
- Der nette Offizier der Immigration erteilte mir am 15.12. eines Jahres eine 90 tägige Aufenthaltserlaubnis für Thailand.
- Kurz bevor diese 90 Tage abgelaufen sind,
beantragte ich Anfang März, auf einer Immi in Thailand, eine, für ein weiteres Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Diese beruht auf dem erteilten Visum vom
15.10.
In den folgenden Jahren habe ich jeweils Anfang März die Aufenthaltserlaubnis verlängert.
- Dazu musste ich jedes Jahr, das für die Einreise entscheidende Visum, vom 15.10. vorweisen.
Bei einem Non O-A ist es halt anders.
Das Visum ist ab Austellung ein Jahr gültig. Es berechtigt zur mehrfacher Aus/Einreise.
Es verlängert sich bei erneuter Einreise um 364 Tage.
Letztmalig möglich, einen Tag vor Ablauf des Visum.
Danach, entweder ein neues O-A im Ausland beantragen oder auf der Immi in Thailand eine Aufenthaltserlaubnis für ein weiteres Jahr beantragen.