Member hat gesagt:
Ich hatte mal wegen einem längeren möglichen Langzeitaufenthaltes im Ausland + KV mit der Hansemerkur telefoniert. Die Bedingung ist: Du musst bei Abschluss in Deutschland gemeldet sein, aber nicht während dem Auslandsaufenthalt. Auf die Frage wie lange ich nach der Rückkehr warten muss um wieder auf genommen zu werden, sagte mir die Frau am Telefon etwas unsicher "naja, so drei Monate sollten es schon sein".
Bei einem Abschluss bei der Hanse Merkur, solltest du einen Wohnsitz und eine
Postadresse in DE haben. Einen Nachweis über einen Wohnsitz in DE, musst du
nicht beibringen, weil es doch die Postadresse als deinen Wohnsitz angibt ! Das genügt denen und wird auch bei einem Schadenfall nicht kontrolliert.
Ich bin CH Bürger, kein DE Bürger, habe meinen Wohnsitz hier in TH und habe/ hatte keinen Wohnsitz in DE.
Damals war ich in der CH auf Besuch. Von dort aus habe ich online einen Antrag bei der Hanse Merkur gestellt. Beim Wohnsitz nur die
Postadresse mit einer Adresse von einem Kumpel in DE ausgefüllt. Musste keinen Wohnsitz Nachweis in DE beibringen.
Entsprechende Prämie (Für 1 Jahr und verlängerbar) bezahlt und war alles OK.
Bei einem Schadenfall wird es erst nach 3 Tagen ab dem Abschluss, dem bezahlen der Prämie gültig.
Bin dann von der CH wieder nach TH geflogen und hier hatte ich nach paar Wochen später einen Schadenfall. Hatte dann den Schadenfall online bei der Hanse Merkur gemeldet. Musste einen Nachweis erbringen, belegbar mit einem Flugticket oder einem Einreisestempel im Pass von der Immi in TH, das ich 3 Tage nach dem Abschluss in TH war. Es wurde lediglich gefragt, warum ich von der CH geflogen bin. Meine Antwort war das ich von DE aus in der CH Freunde besucht habe und dann von dort aus nach TH geflogen bin. Es gilt nicht von welchem Land aus in der EU geflogen bist. Hat denen genügt.
Du kannst eine Langzeit Versicherung bei der Hanse Merkur auf eine unbestimmte Zeit (z. B. 1 oder mehrere Monate) abschliessen.
Du kannst die Zeitdauer jederzeit vor dem Ablauf kündigen und die Differenz wird dir zurückerstattet.
Beispiel: Du machst einen Abschluss für eine Zeitdauer von 6 Monaten. Nach 2 Monaten kannst du kündigen und dir wird nur die 2 Monate verrechnet. Die restlichen 4 Monate werden dir zurückerstattet.
Es steht nirgends geschrieben, das du für mindestens 3 Monate abschliessen musst.
Brain