DACH --> TH Krankenversicherung Thailand

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        #281  

Member

Member hat gesagt:
Du musst aber damit rechnen, das du bald in Thailand deine Rente versteuern musst.
Das mag sein, aber bis dahin spare ich. In D ist eine der größten Belastungen immer noch die GKV, wobei die nächsten Prozentpunkte Steigerungen wohl im nächsten Jahr bereits wieder anstehen. Das und die Kosten für die unselige PV bleiben mir definitiv erspart.

Steuern muss man überall bezahlen. In TH ging es einem in dieser Hinsicht bisher vielleicht zu gut?

Vor kurzem hatte die Konsulin von Phuket eine Veranstaltung gegeben. Wüsste jetzt nicht, dass dort hinsichtlich Steuern neue Erkenntnisse verbreitet wurden. Ich habe mich schon erkundigt, wo ich eine Tax-ID bekommen würde. Ob ich sie tatsächlich bekäme, ist u.U. aber fraglich. Hatte mit Expats gesprochen, die sich eine geben lassen wollten. Samt Verstärkung mit Mia wieder heim geschickt worden, weil die Behörden scheinbar, zumindest viele, gar nicht wissen, ob sie eine Steuernummer erteilen dürfen 😂.

Also, wie Konsul Hofer bereits meinte... abwarten.

Selbst wenn, auch hier gibt es Freibeträge und ich denke, meine Versicherungszahlungen für PKV, Auto und Moped werden auch hier abziehbar sein, oder?
 
        #282  

Member

Member hat gesagt:
In D ist eine der größten Belastungen immer noch die GKV, wobei die nächsten Prozentpunkte Steigerungen wohl im nächsten Jahr bereits wieder anstehen. Das und die Kosten für die unselige PV bleiben mir definitiv erspart.
Ist ja immer wieder die selbe endlose Diskussion was wirklich billiger ist. Als Rentner zahlt man in Deutschland aktuell 7,3% für die GKV Plus 3,4% für die PV. Bleibt man also in Deutschland gemeldet kann man zusätzlich eine günstige Auslandsreisekrankenvsrsicherung abschliessen und ist somit voll abgesichert. Bei einer privaten Auslands KV dagegen steigen die Beiträge mit zunehmenden Alter deutlich an und Vorerkrankungen werden ausgeschlossen. Ob das auf die Dauer die günstigere und billigere Alternative ist, darüber kann man streiten. Aber wenn es für dich paßt ist es doch gut.
 
        #283  

Member

Member hat gesagt:
Selbst wenn, auch hier gibt es Freibeträge und ich denke, meine Versicherungszahlungen für PKV, Auto und Moped werden auch hier abziehbar sein, oder?
@Lickprince
Ja stimmt, es gibt bei der Thailändischen Einkommensteuer Freibeträge. So gibt es einen persönlichen Freibetrag für dich und evtl. den verheirateten Partner von jeweils 60.000.- THB, sowie Freibeträge für jedes Kind (30.000.- THB). Personen, die über 65 Jahre alt sind, haben einen persönlichen Freibetrag von 190.000.- THB.
Beiträge für Kfz-Versicherungen (in deinem Fall Auto und Moped) können in Thailand nicht abgesetzt werden.
Krankenversicherungen schon bis zu max. 15.000.- THB pro Jahr, aber nicht für eine Deutsche PKV, nur Thailändische Versicherungsgesellschaften. Gleiches gilt für Thailändischen Lebensversicherungen, die bis zu einer Prämie von 100.000.- THB abgesetzt werden können. Allerdings dürfen für Kranken- und Lebensversicherung zusammen nicht mehr als 100.000.- THB angerechnet werden.
Darüber hinaus kann man noch Zinsen für einen Hauskauf/-bau bis zu max. 100.000.- THB bzw. die Unterstützung der Eltern in Thailand zur Anrechnung bringen und es gibt noch ein paar Investments/Fond die einen Freibetrag auslösen können.
 
        #284  

Member

@kaluga
Ich hatte nur speziell für meine Situation die Vorteile geschildert, also mit Abmeldung in D. Trifft aber bestimmt nicht nur auf mich zu. Ich kenne meine Abzüge vor der Abmeldung und die habe ich jetzt nicht mehr.

Die Kosten in D für GKV, PV, Steuern und evtl. noch Wohnsitz plus AKV sind nicht gerade "wegzulächeln". Langzeit AKV sind auf Dauer, wie Andere auch schon feststellen mussten, nicht viel günstiger.

Meine thailändische PKV gewährt mir bei Nichtinanspruchnahme jährliche Rabatte. Damit kann ich evtl. Prämiensteigerungen kompensieren. So kann sich anhand der unterschiedlichen Fallbeispiele jeder seine eigene Entscheidung überlegen.
 
        #285  

Member

Member hat gesagt:
Ist ja immer wieder die selbe endlose Diskussion was wirklich billiger ist. Als Rentner zahlt man in Deutschland aktuell 7,3% für die GKV Plus 3,4% für die PV. Bleibt man also in Deutschland gemeldet kann man zusätzlich eine günstige Auslandsreisekrankenvsrsicherung abschliessen und ist somit voll abgesichert.
Ja aber ...warum soll ich, wenn ich "auswandere" die Deutsche KV/PV, die in Thailand nicht für mich aufkommt, weiter zahlen? Letzte Woche habe ich meine letzte und große Renteninfo bekommen. Danach muss ich 310 Euro KV/und PV zahlen. Plus die Beiträge für die Betriebsrente. Macht fast 400 Euro im Monat. Dafür bekomme ich eine PKV von der Hanse Merkur für meine Frau und mich.
Auch wenn du in Deutschland gemeldet bleibst, kannst du dich Beitragsfrei stellen lassen.
Was die Steuer angeht... :rolleyes: steh ich gerade in Kontakt mit dem FA Neubrandenburg. Demnach hat, sofern du dich über 180 in Thailand aufhältst, definitiv Thailand das Besteuerungsrecht. Egal ob hier gemeldet oder nicht. Das ist halt das Doppelbesteuerungsabkommen.
 
        #286  

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Member hat gesagt:
Auch wenn du in Deutschland gemeldet bleibst, kannst du dich Beitragsfrei stellen lassen.
Ja das ist natürlich möglich. Oder man beantragt für die Zeit in Thailand eine Anwartschaft.

Member hat gesagt:
Dafür bekomme ich eine PKV von der Hanse Merkur für meine Frau und mich.
Die kannst du aber nur abschliessen, wenn du weiterhin in Deutschland gemeldet bist. Für Komplettauswanderer kommen ja diese „günstigen“ Auslandsreise KV‘s nicht in Frage.
 
        #287  

Member

Member hat gesagt:
Ja das ist natürlich möglich. Oder man beantragt für die Zeit in Thailand eine Anwartschaft.
Macht nur Sinn wenn man denn unbedingt in die alte KV zurück will.

Member hat gesagt:
Die kannst du aber nur abschliessen, wenn du weiterhin in Deutschland gemeldet bist. Für Komplettauswanderer kommen ja diese „günstigen“ Auslandsreise KV‘s nicht in Frage.
Bei der ADAC ist das so aber auch bei der HM? Ich meine diese hier über 5 Jahre:


Sie schreiben dazu:
"Die Langzeit-Versicherung für Reisen bis 1 Jahr oder bis zu 5 Jahren ist ideal für Urlauber und Geschäftsreisende, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen – beispielsweise Studenten im Auslandssemester, Expatriates oder Weltreisende."

Ich frage da gleich mal an.
Ansonsten wird es halt ne Thai Versicherung.
Wie @1000Baht ja schrieb, kann man sowieso nur die in Thailand absetzen.
 
        #288  

Member

Member hat gesagt:
Macht nur Sinn wenn man denn unbedingt in die alte KV zurück will.


Bei der ADAC ist das so aber auch bei der HM? Ich meine diese hier über 5 Jahre:


Sie schreiben dazu:
"Die Langzeit-Versicherung für Reisen bis 1 Jahr oder bis zu 5 Jahren ist ideal für Urlauber und Geschäftsreisende, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen – beispielsweise Studenten im Auslandssemester, Expatriates oder Weltreisende."

Ich frage da gleich mal an.
Ansonsten wird es halt ne Thai Versicherung.
Wie @1000Baht ja schrieb, kann man sowieso nur die in Thailand absetzen.
Hanse Merkur war zumindest bei mir noch so daß sie als Voraussetzung mindestens 180 Tage oder so pro Jahr in D hatten! Ging also nicht... Bin jetzt bei der BDAE, ich war leider Anfang des Jahres gesundheitlich sehr angeschlagen, die Kosten wurden im Großen und Ganzen übernommen, es hat nur etwas gedauert und es gab auch einige Kommunikationsprobleme weil mein Sachbearbeiter zwischendrin im Urlaub war! Warten aber letztendlich ein Kommunikationsproblem...
 
        #289  

Member

Member hat gesagt:
Die kannst du aber nur abschliessen, wenn du weiterhin in Deutschland gemeldet bist. Für Komplettauswanderer kommen ja diese „günstigen“ Auslandsreise KV‘s nicht in Frage.
Ich hatte mal wegen einem längeren möglichen Langzeitaufenthaltes im Ausland + KV mit der Hansemerkur telefoniert. Die Bedingung ist: Du musst bei Abschluss in Deutschland gemeldet sein, aber nicht während dem Auslandsaufenthalt. Auf die Frage wie lange ich nach der Rückkehr warten muss um wieder auf genommen zu werden, sagte mir die Frau am Telefon etwas unsicher "naja, so drei Monate sollten es schon sein".
 
        #290  

Member

Member hat gesagt:
Ich hatte mal wegen einem längeren möglichen Langzeitaufenthaltes im Ausland + KV mit der Hansemerkur telefoniert. Die Bedingung ist: Du musst bei Abschluss in Deutschland gemeldet sein, aber nicht während dem Auslandsaufenthalt. Auf die Frage wie lange ich nach der Rückkehr warten muss um wieder auf genommen zu werden, sagte mir die Frau am Telefon etwas unsicher "naja, so drei Monate sollten es schon sein".
Bei einem Abschluss bei der Hanse Merkur, solltest du einen Wohnsitz und eine Postadresse in DE haben. Einen Nachweis über einen Wohnsitz in DE, musst du nicht beibringen, weil es doch die Postadresse als deinen Wohnsitz angibt ! Das genügt denen und wird auch bei einem Schadenfall nicht kontrolliert.

Ich bin CH Bürger, kein DE Bürger, habe meinen Wohnsitz hier in TH und habe/ hatte keinen Wohnsitz in DE.
Damals war ich in der CH auf Besuch. Von dort aus habe ich online einen Antrag bei der Hanse Merkur gestellt. Beim Wohnsitz nur die Postadresse mit einer Adresse von einem Kumpel in DE ausgefüllt. Musste keinen Wohnsitz Nachweis in DE beibringen.
Entsprechende Prämie (Für 1 Jahr und verlängerbar) bezahlt und war alles OK.

Bei einem Schadenfall wird es erst nach 3 Tagen ab dem Abschluss, dem bezahlen der Prämie gültig.

Bin dann von der CH wieder nach TH geflogen und hier hatte ich nach paar Wochen später einen Schadenfall. Hatte dann den Schadenfall online bei der Hanse Merkur gemeldet. Musste einen Nachweis erbringen, belegbar mit einem Flugticket oder einem Einreisestempel im Pass von der Immi in TH, das ich 3 Tage nach dem Abschluss in TH war. Es wurde lediglich gefragt, warum ich von der CH geflogen bin. Meine Antwort war das ich von DE aus in der CH Freunde besucht habe und dann von dort aus nach TH geflogen bin. Es gilt nicht von welchem Land aus in der EU geflogen bist. Hat denen genügt.

Du kannst eine Langzeit Versicherung bei der Hanse Merkur auf eine unbestimmte Zeit (z. B. 1 oder mehrere Monate) abschliessen.
Du kannst die Zeitdauer jederzeit vor dem Ablauf kündigen und die Differenz wird dir zurückerstattet.
Beispiel: Du machst einen Abschluss für eine Zeitdauer von 6 Monaten. Nach 2 Monaten kannst du kündigen und dir wird nur die 2 Monate verrechnet. Die restlichen 4 Monate werden dir zurückerstattet.
Es steht nirgends geschrieben, das du für mindestens 3 Monate abschliessen musst.


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