Member
In der EU nicht handelbar … außer über den Umweg über OptionenMember hat gesagt:Blackrock war die erste Firma, die einen Bitcoin-ETF auf den Markt gebracht hat, welcher den Regularien der amerikanischen Börsenaufsicht entspricht.
In der EU nicht handelbar … außer über den Umweg über OptionenMember hat gesagt:Blackrock war die erste Firma, die einen Bitcoin-ETF auf den Markt gebracht hat, welcher den Regularien der amerikanischen Börsenaufsicht entspricht.
Das gilt nur für Deutschland, allerdings gibt es auch eine Freigrenze von € 1000.- steuerfrei unter 1 Jahr Haltedauer.Member hat gesagt:Kryptos haben den Vorteil nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei zu sein.
Member hat gesagt:
Ich nutze den Ledger Nano X. Mit Bluetooth funktioniert das an sich sehr gut, auch wenn nicht alle Kryptowährungen unterstützt werden.Member hat gesagt:Neue Hardware Wallet von Trezor, find ich ganz spannend: Trezor Safe 7: Erste Hardware-Wallet mit transparentem Secure-Element
Soll „quantum-ready“ sein, auch wenn das sicherlich eher eine Marketingsache ist. Habe immer noch meinen alten Trezor und bin damit sehr zufrieden, aber irgendwie juckt es in den Fingern. Hat sich technisch doch einiges getan in den letzten Jahren.
Welche Hardware-Wallet nutzt ihr?
Member hat gesagt:Eine Info an alle, die vielleicht mit dem Gedanken spielen, das Finanzamt austricksen zu wollen:
DAC8-Richtlinie: EU zwingt Kryptobörsen zur Offenlegung - Strafrecht Blog RA Böttner
Die Zeit der Anonymität im Kryptohandel neigt sich dem Ende zu. Was bislang vielen Anlegern als sicherer Hafen vor dem Blick der Steuerbehörden galt, wird schon bald vollständig transparent sein. Mit der neuen DAC8-Richtlinie schafft die Europäische Union die Grundlage dafür, dass Kryptobörsen...www.strafrecht-bundesweit.de
Member hat gesagt:Für deutsche Anleger bedeutet das, dass das Finanzamt in naher Zukunft mit einem Mausklick sehen kann, wer über ein Krypto-Konto verfügt, welche Transaktionen durchgeführt wurden und ob daraus steuerpflichtige Gewinne entstanden sind. Wer in der Vergangenheit versäumt hat, Krypto-Erträge korrekt anzugeben, muss sich auf unangenehme Post vom Finanzamt einstellen – und im schlimmsten Fall auf ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.


