Urteil: Bahn verspätet – Flug verpasst – keine Entschädigung? | Rechtsindex
Der eine oder andere hat gestern vielleicht von diesem Urteil gehört. Dieses Urteil bezieht sich auf Reisebüros. Wenn man zb die AGBs von Emirates liest, wird bei denen die Haftung durch Verspätung ausgeschlossen. Kann ich nachvollziehen, da Emirates sich nicht als Reiseveranstalter sieht, und mit dem Rail&Fly nur etwas zusätzliches kostenlos anbietet. So weit, so gut.
Ich buche grundsätzlich direkt bei der Airline. Aber wenn ich nun einen Flug im Reisebüro buche, und inkl Rail&Fly wünsche, und ich mir Emirates verkaufen lasse, müsste das Reisebüro bei Zugverspätung haften, oder habe ich dabei einen Denkfehler? Nur weil das Büro für Rail&Fly nichts bezahlt, sind die doch nicht raus.
Sollte es zb einen günstigen Preis ab München geben, wäre es mit dem Zug halt ein etwas größeres Risiko aus Norddeutschland.
Wie ich schon schrieb, ich bin Direktbucher, aber das spricht dann schon für ein Büro. Und gelten Vermittlerwebseiten, bei denen man bucht, dann auch als Reisebüro?