Member hat gesagt:
Was hat es mit dem Tuch auf sich? Das höre ich zum ersten Mal.
Nun dann mal ein wenig Aufkärung
"Quelle Wikipedia"
"Der mittelalterlichen Haltung zur Sexualität entsprechend galten Prostituierte grundsätzlich als sündhaft. Mittelalterliche Prostituierte wurden den Randständigen zugeordnet und lebten außerhalb der Gesellschaft. Sie waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und oft der Vergewaltigung durch Kunden, Frauenhändler, Zuhälter und Frauenwirte ausgesetzt, denn in der Rechtspraxis wurde die Vergewaltigung einer Frau aus der gleichen sozialen Schicht milder bestraft als die Vergewaltigung einer Frau aus einer höheren sozialen Schicht."
"Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte, in Frankfurt am Main eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes
Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten
Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich „ordentliche“ (bzw. „anständige und ehrbare“) Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als
Hübschlerinnen bezeichnet."
Ähnlich ist es auch zu lesen bei Josephine Mutzenbacher
"Die Geschichte einer Wienerischen Dirne von ihr selbst erzählt." nachzulesen. es gibt unzälige beispiele wo dies immerwieder angeführt oder dargestellt wird. soweit ich mich endsinne auch bei "
Die Geschichte der O" wobei es da ja auch noch um ganz andere sachen geht.
so wieder was gelernt "Bildungsauftrag" erfüllt!