@Schwabe
Versuch es einfach und gib dein Bestes. Mach deiner LT und dir eine Freude und zeig ihr dein wunderschönes Land. Nach drei Monaten kann man schon mehr sagen und die Weichen stellen. Es wird auch für dich ein Erlebnis, weil du vermutlich Dinge unternimmst, die du sonst nie machen würdest.
Member hat gesagt:
Ich vermute stark das es auch eine Goodwill-Entscheidung vom jeweilgen Bearbeiter ist.
So sehe ich das geltende Recht auch.
Grundsätzlich müsste für den ganzen Schengenraum dieselben Anforderungen bestehen, was jedoch ein Ding der Unmöglichkeit ist. Jedes Land legt die Bestimmungen wieder auf ihre Sichtweise aus und baut eigene Weisungen ein.
Die Schweiz z.B. hat 26 Kantone und praktisch jeder Kanton hat ein eigenes Migrationsamt (Ausländeramt, Fremdenbehörden oder wie auch immer genannt). Auch hier legt jedes Amt wieder ihre eigenen Weisungen zu Tage und selbst der einzelne Sachbearbeiter kann entscheiden, mit welchem Bein er am Morgen aufsteht und seinen Einfluss (subjektives Empfinden auf den Antragssteller) entsprechend einfliessen lassen.
Wenn ich ein Gesuch stelle, und die Hälfte ist falsch und lückenhaft ausgefüllt, wäre ich als Sachbearbeiter auch schon mal negativ gegen den Gesuchsteller (Garantieerklärer) eingestellt. Das Visum stellt ja schlussendlich schon die Botschaft in BKK aus, aber die Verlassen sich nun mal sehr stark auf die Infos aus der Schweiz.
Ob ich in Deutschland dafür einen Anwalt benötige, kann ich nicht beurteilen. Aber in der Schweiz definitv nicht. Auf der Homepage vom EDA (
www.admin.ch) ist das wirklich alles sehr gut umschrieben und sogar auf Thai.