TH --> DE Nationales Visum für Deutschland

  • Ersteller
        #21  

Member

Member hat gesagt:
werden es halt zwei Schengen-Visa-Aufenthalte pro Jahr
Das ist gut dann lernt sie auch den Winter kennen.

Aber was gibst du als berechtigtes, wiederkehrendes Bedürfnis an?
:sex ilf: wird wohl nicht ausreichen.
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Das sind doch die besten Voraussetzungen für ein Heiratsvisum.
Aber nicht einmal eine Heirat allein würde reichen, sie müsste dann migrieren und ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verschieben, was ggf. nicht nötig oder nicht gewünscht wird.
Für verheiratete Paare mit Wohnsitz je in D und TH gilt auch Schengen, wenn keine Migration erfolgt. Wenn mehrmals pro Jahr beantragt wird, gibt es auch längere Schengen-Visa, wobei die 90/180 Tage Regelung selbstständig eingehalten werden muss. Die genauen Voraussetzungen sind hier mehrfach im Forum unter dem Stichwort Visa-Codex zitiert worden.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Keine Arbeit und/oder Ausbildung und/oder kein geschäftlicher Zweck und/oder Familienzusammenführung = touristischer Aufenthalt, ist eigentlich ganz einfach.
Das ist eindeutig eine komplett falsche Definition von "Tourismus". Kann man mit jedem deutschen Wörterbuch klären.

Und auch bei einem vergleichbaren Aufenthalt mit Schengen-Visum wäre es kein Tourismusvisum, sondern ein Besuchsvisum.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Das ist eindeutig eine komplett falsche Definition von "Tourismus". Kann man mit jedem deutschen Wörterbuch klären.

Und auch bei einem vergleichbaren Aufenthalt mit Schengen-Visum wäre es kein Tourismusvisum, sondern ein Besuchsvisum.

Das musst du mit den Behörden klären, ich bin da die falsche Ansprechperson, ich erteile keine Visa, daher klinke ich mich aus dieser Diskussion aus, ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Und auch bei einem vergleichbaren Aufenthalt mit Schengen-Visum wäre es kein Tourismusvisum, sondern ein Besuchsvisum.

Tourismus- oder Besuchsvisum unterscheidet sich nur darin ob Sie den Aufenthalt selbst finanzieren kann (Tourismus) oder ob jemand dafür grade stehen muss (Besuchsvisum). Beides sind jedoch Schengen Visa C 😉
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
Tourismus- oder Besuchsvisum unterscheidet sich nur darin ob Sie den Aufenthalt selbst finanzieren kann (Tourismus) oder ob jemand dafür grade stehen muss (Besuchsvisum). Beides sind jedoch Schengen Visa C 😉
Naja, sie unterscheiden sich - wie der Name schon sagt - insbesondere nach dem Zweck des Aufenthalts, also Reisen und Besichtigungen vs. Aufenthalt bei Freunden oder Familie. Entsprechend sind auch zum Teil unterschiedliche Unterlagen einzureichen und unterschiedliche Angaben zu machen.

Aber das gehört jetzt nicht mehr zum Thema. 😉
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Aber nicht einmal eine Heirat allein würde reichen, sie müsste dann migrieren und ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verschieben, was ggf. nicht nötig oder nicht gewünscht wird.

Sobald sie in Deutschland verheiratet ist, bekommt sie einen Titel. Bei meiner Frau lief der erste Titel über 3 Jahre. Mit dem Titel bekommt sie eine Sozialversicherungsnummer und eine Arbeitserlaubnis. Ein Titel erlischt, wenn sie länger als 6 Monate außerhalb des Schengenraums verweilt. Aber auch hier ist unter Einbeziehung der Ausländerbehörde eine Kulanzregelung möglich. Ein Titel bringt allerdings auch Verpflichtungen mit sich, beispielsweise den Besuch einer Sprachschule für den Fall, dass sie eine Niederlassungserlaubnis anstrebt.

Ob sich das jetzt nach unserer Heirat (2004) geändert hat, weiß ich nicht.
 
        #28  

Member

@KingPing
Es hat sich meines Wissens nichts geändert.
Member hat gesagt:
Aber nicht einmal eine Heirat allein würde reichen, sie müsste dann migrieren und ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verschieben,
Was du beschreibst ist eine Migration oder man musste dann mindestens eine Migration vortäuschen, um zunächst an einen längeren Aufenthaltstitel zu bekommen. Das stand nicht in Frage.

Hintergrund meines Posts ist ein befreundetes Paar (verheiratet) - sie lebt in TH und sie möchte auch nicht nach D umziehen und nicht Deutsch lernen; er lebt noch in D und möchte in absehbarer Zeit (in wenigen Jahren) nach TH mehr oder weniger übersiedeln.
In dieser Situation kann der deutsche Mann mit seinen Möglichkeiten seine Frau in Thailand so oft und lange besuchen, wie er möchte. Seine Frau dagegen kann ihn (ihren Ehemann) unter diesem Umständen (trotz Ehe) aber nur nach Schengen-Regelung in Deutschland besuchen.
 
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