Member
Ok, DANKE!Member hat gesagt:Nein, nicht nochmal!
NUR !
Ich war bisher der Meinung, dass gem. DBA Beamtenpensionen immer in Deutschland zu versteuern seien.
Ok, DANKE!Member hat gesagt:Nein, nicht nochmal!
NUR !
Warum immer dieser oberlehrerhafte Besserwisserton?Member hat gesagt:
- Bitte beachten Sie, dass für Beamtenpensionen und Altersbezüge von ehemaligen Angestellten des öffentlichen Dienstes andere Bestimmungen gelten können.
- Diese müssen üblicherweise in Deutschland versteuert werden.
Heißt dann wohl nicht "Generell",oder? Also wieder nach Einzelfall.
Wieso, bitte ist das "Oberlehrerhaft“...?Member hat gesagt:Warum immer dieser oberlehrerhafte Besserwisserton?
Ich habe höflich eine Frage gestellt und auch wenn du seit 31 Jahren in Thailand bist, musst du nicht immer sogress passiv-agiv antworten
Woher stammt denn die obige Aufzählung?
Der zweite Punkt ist bei mir übrigens nicht lesbar.
Member hat gesagt:Und was ich schreibe, hat auch nichts mit meinem Aufenthalt in Thailand zu tun, und das sind jetzt eben 37 Jahre, nur zur Richtigstellung
Member hat gesagt:Wieso, bitte ist das "Oberlehrerhaft“...?
Feststellung: "***"Beamtenpensionen andere Bestimmungen gelten können***"
"*** "Üblicherweise" in Deutschland versteuert werden. Üblicherweise, heißt eben "NICHT GENERELL"
Es zählt eben immer der sogenannte Einzelfall!
Tatsächlich ist das Bedürfnis nach Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht in Deutschland besonders ausgeprägt.
Der Finanzbeamte muss, um diesem Prinzip gerecht zu werden, jeden Einzelfall prüfen.
Die "Obige Aufzählung" findet man im Internet. Sogar ziemlich einfach!
In meiner Antwort kann ich kein "Passiv-Aggressives" Verhaltensmuster erkennen, ich schreibe weder Sarkastisch, noch Abwertend, und auch nicht Ironisch, jedenfalls aus meiner Sicht.
Nur wenn ich etwas sachlich richtigstelle, solltest Du das nicht als "Passiv/Aggressiv". beurteilen! Ich habe u.a. eine pädagogische Hochschule besucht, und kenne daher auch den Begriff und dessen Deutung.
Und was ich schreibe, hat auch nichts mit meinem Aufenthalt in Thailand zu tun, und das sind jetzt eben 37 Jahre, nur zur Richtigstellung
Wie soll dies denn kontrolliert werden, ausserdem kann dies ja aus Guthaben stammen….sehr fragwürdig…Member hat gesagt:Besonders überraschend war die Ankündigung, dass die Nutzung ausländischer Kreditkarten, die in thailändische Baht umgerechnet werden, nun als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet wird."
...und wenn dieses Guthaben auch noch in Deutschland auf einem Konto liegt, ist es "normal" schon versteuert.Member hat gesagt:Wie soll dies denn kontrolliert werden, ausserdem kann dies ja aus Guthaben stammen….sehr fragwürdig…
Member hat gesagt:...und wenn dieses Guthaben auch noch in Deutschland auf einem Konto liegt, ist es "normal" schon versteuert.