Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

  • Ersteller
        #351  

Member

Member hat gesagt:
Nein, nicht nochmal!

NUR !
Ok, DANKE!
Ich war bisher der Meinung, dass gem. DBA Beamtenpensionen immer in Deutschland zu versteuern seien.
 
        #352  

Member

  1. Bitte beachten Sie, dass für Beamtenpensionen und Altersbezüge von ehemaligen Angestellten des öffentlichen Dienstes andere Bestimmungen gelten können.

  2. Diese müssen üblicherweise in Deutschland versteuert werden.

Heißt dann wohl nicht "Generell",oder? Also wieder nach Einzelfall.
 
        #353  

Member

Member hat gesagt:
  1. Bitte beachten Sie, dass für Beamtenpensionen und Altersbezüge von ehemaligen Angestellten des öffentlichen Dienstes andere Bestimmungen gelten können.

  2. Diese müssen üblicherweise in Deutschland versteuert werden.

Heißt dann wohl nicht "Generell",oder? Also wieder nach Einzelfall.
Warum immer dieser oberlehrerhafte Besserwisserton?
Ich habe höflich eine Frage gestellt und auch wenn du seit 31 Jahren in Thailand bist, musst du nicht immer so passiv-aggressiv antworten 🤷🏽‍♂️

Woher stammt denn die obige Aufzählung?
Der zweite Punkt ist bei mir übrigens nicht lesbar.
 
        #354  

Member

Member hat gesagt:
Warum immer dieser oberlehrerhafte Besserwisserton?
Ich habe höflich eine Frage gestellt und auch wenn du seit 31 Jahren in Thailand bist, musst du nicht immer sogress passiv-agiv antworten 🤷🏽‍♂️

Woher stammt denn die obige Aufzählung?
Der zweite Punkt ist bei mir übrigens nicht lesbar.
Wieso, bitte ist das "Oberlehrerhaft“...?


Feststellung: "***"Beamtenpensionen andere Bestimmungen gelten können***"

"*** "Üblicherweise" in Deutschland versteuert werden. Üblicherweise, heißt eben "NICHT GENERELL"
Es zählt eben immer der sogenannte Einzelfall!


Tatsächlich ist das Bedürfnis nach Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht in Deutschland besonders ausgeprägt.

Der Finanzbeamte muss, um diesem Prinzip gerecht zu werden, jeden Einzelfall prüfen.

Die "Obige Aufzählung" findet man im Internet. Sogar ziemlich einfach!

In meiner Antwort kann ich kein "Passiv-Aggressives" Verhaltensmuster erkennen, ich schreibe weder Sarkastisch, noch Abwertend, und auch nicht Ironisch, jedenfalls aus meiner Sicht.

Nur wenn ich etwas sachlich richtigstelle, solltest Du das nicht als "Passiv/Aggressiv". beurteilen! Ich habe u.a. eine pädagogische Hochschule besucht, und kenne daher auch den Begriff und dessen Deutung.

Und was ich schreibe, hat auch nichts mit meinem Aufenthalt in Thailand zu tun, und das sind jetzt eben 37 Jahre, nur zur Richtigstellung ;-)
 
        #356  

Member

Member hat gesagt:
Wieso, bitte ist das "Oberlehrerhaft“...?


Feststellung: "***"Beamtenpensionen andere Bestimmungen gelten können***"

"*** "Üblicherweise" in Deutschland versteuert werden. Üblicherweise, heißt eben "NICHT GENERELL"
Es zählt eben immer der sogenannte Einzelfall!


Tatsächlich ist das Bedürfnis nach Einzelfallgerechtigkeit im Steuerrecht in Deutschland besonders ausgeprägt.

Der Finanzbeamte muss, um diesem Prinzip gerecht zu werden, jeden Einzelfall prüfen.

Die "Obige Aufzählung" findet man im Internet. Sogar ziemlich einfach!

In meiner Antwort kann ich kein "Passiv-Aggressives" Verhaltensmuster erkennen, ich schreibe weder Sarkastisch, noch Abwertend, und auch nicht Ironisch, jedenfalls aus meiner Sicht.

Nur wenn ich etwas sachlich richtigstelle, solltest Du das nicht als "Passiv/Aggressiv". beurteilen! Ich habe u.a. eine pädagogische Hochschule besucht, und kenne daher auch den Begriff und dessen Deutung.

Und was ich schreibe, hat auch nichts mit meinem Aufenthalt in Thailand zu tun, und das sind jetzt eben 37 Jahre, nur zur Richtigstellung ;-)

Ja ja...
Mit Selbstreflexion hast Du es nicht so, oder? Kommt an einer u.a. pädagogischen Hochschule wohl nicht vor. Auf mich machst du jedenfalls immer einen sehr rechthaberischen Eindruck, aber vielleicht täusche ich mich.

Ist aber auch egal, mach wie Du denkst 👍🏽
 
Zuletzt bearbeitet:
        #357  

Member

Damit dürfte wohl zu diesem "vermeintlichen Schlupfloch" Klarheit bestehen:

"Besonders überraschend war die Ankündigung, dass die Nutzung ausländischer Kreditkarten, die in thailändische Baht umgerechnet werden, nun als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet wird."

 
        #358  

Member

Member hat gesagt:
Besonders überraschend war die Ankündigung, dass die Nutzung ausländischer Kreditkarten, die in thailändische Baht umgerechnet werden, nun als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet wird."
Wie soll dies denn kontrolliert werden, ausserdem kann dies ja aus Guthaben stammen….sehr fragwürdig…
 
        #359  

Member

Member hat gesagt:
Wie soll dies denn kontrolliert werden, ausserdem kann dies ja aus Guthaben stammen….sehr fragwürdig…
...und wenn dieses Guthaben auch noch in Deutschland auf einem Konto liegt, ist es "normal" schon versteuert.
 
        #360  

Member

Member hat gesagt:
...und wenn dieses Guthaben auch noch in Deutschland auf einem Konto liegt, ist es "normal" schon versteuert.

Was hat eine Kreditkarte mit Guthaben am Hut?
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten