Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

"Shall be" heißt normalerweise "soll sein"..."Soll" ist nicht "Muss", aber letztlich hört sich Deine Interpretation sinnvoll an.
Sorry, aber Du liegst falsch. Es war keine "Interpretation".
Im legal context heisst "shall" muss.

Wird z.B. hier und in vielen anderen Quellen im Netz bestätigt. (Suche nach "shall als Vertragsklausel" o.ä)

Ein „shall“ kennzeichnet eine Anforderung als verbindlich und stellt wohl den wichtigsten Begriff für Anforderungen dar. Eine Anforderung mit „shall“ im Satz muss umgesetzt und deren Implementierung verifiziert werden.
Quelle:

bzw. auch in englischer Sprache bestätigt:
Shall is an imperative command, usually indicating that certain actions are mandatory , and not permissive. This contrasts with the word “ may ,” which is generally used to indicate a permissive provision, ordinarily implying some degree of discretion .
Quelle:

und in der deutschen übersetzung lässt "können nur in diesem Staat besteuert werden" m.E. auch wenig Spielraum.

Aber ok, ich bin da kein Fachmann.
Sorry fürs "Klugscheissen".
 
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Sorry, aber Du liegst falsch. Es war keine "Interpretation".
Im legal context heisst "shall" muss.

Wird z.B. hier und in vielen anderen Quellen im Netz bestätigt. (Suche nach "shall als Vertragsklausel" o.ä)


Quelle:

bzw. auch in englischer Sprache bestätigt:

Quelle:

und in der deutschen übersetzung lässt "können nur in diesem Staat besteuert werden" m.E. auch wenig Spielraum.

Aber ok, ich bin da kein Fachmann.
Sorry fürs "Klugscheissen".
Ja, da liegst Du meiner Meinung nach richtig.

Die Formulierung gesteht hier allein dem Wohnsitzland die Besteuerung zu. Das heißt zum einen, im Herkunftsland darf nicht besteuert werden. Und zum anderen, dass die Besteuerung im Wohnsitzland erfolgen muss, sofern eine Besteuerung erfolgt. Es heißt aber nicht, dass das Wohnsitzland tatsächlich eine Steuer erheben muss, das liegt in dessen Ermessen.

Ich hoffe, so ist es kompliziert genug erklärt 555
 
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Selbst wenn das Geld nur auf dem deutschen Tagesgeld mit 2,5% Zinsen liegt, könnte man die Steuerlast ganz bzw. zum Großteil mit den Zinserträgen bezahlen.
Ich habe ja Schweizer Franken und da liegen die Tagesgeldverzinsung zwischen 1 und 1.8 %. Ich habe das mal durchgerechnet, wenn ich auf meinen Batzen, den ich in bar mitbringe verzichte, würde das bei einem zu versteuernden Einkommen (Abzüge schon abgezogen) von 1’290’600 THB bei mir zu einer Steuerlast von knapp 187’000 THB in Thailand führen, da ich praktisch keine zusätzlichen Ausgaben habe, die ich abziehen kann.
Bei Anwendung meines Sparbatzen habe ich bei einem zu versteuern Einkommen von 607’600 THB eine Steuerlast von 43’640 THB. Und das Jährlich. Das macht eine Ersparnis von 143‘360 THB. Das kann ich mit Tagesgeld niemals verdienen.
 
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Du meinst:, eingeführte, hier in THB getauschte Devisen (beim Tausch Pass vorlegen!) sind unsichtbar vor den Augen der Finanzbehörde?
Ich bringe in einem Jahr mit Aufenthaltsdauer unter 180 Tagen Bargeld mit, bei dem ich die Belege aufbewahre. Das ist absolut legal.

Wenn der Batzen aber über 20.000 US-Dollar ist, müßte man den legal bei der Einreise beim Zoll am Airport doch amelden.
Kleinere Batzen machen ja keinen Sinn.
Ich bin ja dieses Jahr vier mal nach Thailand gereist. Kann ich also jedes Mal diesen Betrag mitnehmen. Zusätzlich werde ich mir fürs Visum die 800,000 noch in diesem Jahr überweisen.
 
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