gabbiano
V.I.P
Echt..lies Artikel 6 der Doppelbesteuerungsabkommens..Erträge aus unbeweglichem Vermögen können in dem Staat besteuert werden wo dieses Vermögen liegt. so in etwaWirklich? Meines Wissens zahle ich selbst als Steuerausländer (beschränkt steuerpflichtig), der in Thailand lebt, Steuern auf Mieteinnahmen, die in Deutschland erzielt wurden.