Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)

  • Ersteller
        #321  

Member

Member hat gesagt:
Interessant Ja, aber Deutsche Pensionen sind laut DBA zw. TH und D ausschließlich (egal wo der Wohnsitz ist) in D zu besteuern und in TH von der Steuer befreit!

Viellecht könntest du dann noch erläutern ...
Warum haben dann alle bis jetzt keine deutsche Steuer bezahlt wenn Deutschland das Besteuerungsrecht hat


Member hat gesagt:
@Monster-Hunter Du kannst ja schreiben was du willst, wie ich auch!
Aber ich weiß, wer meine Pension besteuert und das Recht dazu hat. Ich verlasse mich auf meine eigenen gemachten Erfahrungen und nicht auf Youtube Videos!

Erfahrungen sind ja gut, sollten aber nicht als Tatbestand verkauft werden. Finanzbeamte machen massig Fehler und dass viele irgendwo mal durchrutschen da der Bearbeiter wenig Ahnung über DBAs und interantionales Steuerrecht haben passiert ständig. Auf nomale Steuerberater trifft das genauso zu.

Man sollte aber immer Ahnung haben, ob man nur Glück hatte oder es die geltende Rechtslage ist. Wenn du schon Artikel 18 auflistest, dann ist doch glasklar darin eine unterschiedliche Besteuerung von verschiedenen Rentenzahlungen zu erkennen.
Deine pauschale Aussage ist also ehrlich gesagt Schwachsinn. Aber deine Situation kann so sein dass die in Deutschland laut DBA steuerpflichtig bist.

Im übrigen traue ich auch wenigen Youtube Videos ... das ist aber ein Channel der davon lebt internationale Steueroptimierung zu machen und daher schon ziemlich glaubwürdig.
 
        #322  

Member

Member hat gesagt:
Warum haben dann alle bis jetzt keine deutsche Steuer bezahlt wenn Deutschland das Besteuerungsrecht hat
Ich kenne keinen Deutschen Pensionär, der in Thailand wohnt, dessen Pension nicht in Deutschland jeden Monat versteuert wird. Ich habe in meiner Aussage vorher, die du als - das ist so nicht richtig - bezeichnet hast, nie von anderen Einkunftsarten, als der Deutschen Pension geschrieben!
Member hat gesagt:
Wenn du schon Artikel 18 auflistest, dann ist doch glasklar darin eine unterschiedliche Besteuerung von verschiedenen Rentenzahlungen zu erkennen.
Das stimmt und ist ja nun keine neue Erkenntnis, wenn man ein bisschen Ahnung hat und sich mit der Thematik beschäftigt!
Member hat gesagt:
Aber deine Situation kann so sein dass die in Deutschland laut DBA steuerpflichtig bist.
Es kann nicht nur so sein, es ist sicher (Artikel 18 Abs. 2 DBA TH-D) so!
 
        #323  

Member

Member hat gesagt:
Viellecht könntest du dann noch erläutern ...
Warum haben dann alle bis jetzt keine deutsche Steuer bezahlt wenn Deutschland das Besteuerungsrecht hat
Ist dies nicht im DBA mit Thailand so geregelt.
Voraussetzung man ist in Deutschland abgemeldet, hat keinen weiteren Besitz und Einkünfte in Deutschland und ist in Thailand gemeldet. Dann fällt bei Renten keine Steuer in Deutschland an.
Daher sind ja Deutsche Rentner, wenn Thailand wirklich ernst macht mit der Besteuerung, besonders betroffen.
 
        #325  

Member

Schreibe ich auch mal etwas dazu.....

Bin ich länger als 180 Tage in Thailand ansässig, hat ausschließlich Thailand das Besteuerungsrecht auf meine Rente! Es gilt immer der sogenannte Lebensmittelpunkt!

Meine Pension unterliegt weiterhin der Besteuerung in Deutschland!

Es sei denn eine der Vertragspartner würde das DBA kündigen!

Ich habe mir diesen Monat, meine TIN beim für mich zuständigem Finanzamt geholt.

Ich lebe ja schon 35 Jahre hier, und Steuern habe ich hier noch nie gezahlt!

Habe also, wenn die Rechnung vom hiesigen Finanzamt stimmt, bisher 1.750.000.-THB gespart.

Da meine Lebensgefährtin mit dabei war, wurden auch all meine Fragen geklärt!

Auskunft vom Finanzamt: Meine Rente wird hier in Thailand besteuert!

In Deutschland wäre ich sowieso unter der Freigrenze, die bei 10.908.-€ liegt, ergo auch keine Steuer in Deutschland, auch wenn ich noch meinen Lebensmittelpunkt in der BRD hätte!

Obwohl ich noch ein Haus in Deutschland besitze und auch ein Konto und auch dort meine Abgaben bezahle, hat, dass alles nichts mit der Einkommenssteuer zu tun!

Da ich aber nur eine kleine Rente von ca. 450.-€ bekomme liegt die auch unter der Freigrenze in Thailand. 450 x 37 = 16.650.-THB x12 = 199.800.-THB Jahres-Rente

Wie wird die Einkommensteuer in Thailand berechnet?

0 – 150.000 Steuerfrei

150.000 – 300.000 5 %

300.000 – 500.000 10 %

500.000 – 750.000 15 %

750.000 – 1.000.000 20 %

1.000.000 – 2.000.000 25 %

2.000.000 – 4.000.000 30 % Über 4.000.000 35 %

Rente ca.200.000.-THB im Jahr. Jetzt kommen die Freibeträge!

Rentner über 65 Jahre 190.000.-THB

Abzugspauschale 100.000.-THB

Pauschale für Unterstützung 60.000.-THB

Bedürftiger Personen

Gesamt sind für mich, Einnahmen in Höhe von 360.000.-THB von der Einkommenssteuer befreit!

Also bekomme ich meine Rente weiterhin Steuerfrei!



Wenn dann meine Pension hier besteuert werden würde, läge ich bei knapp unter 1 Millionen THB.

Rechenbeispiel.

940.000.-THB Pension

- 190.000.-THB Steuerfrei da über 65 Jahre alt.

- 100.000.-THB Abzugspauschale

- 60.000.-THB Pauschale für Unterstützung Bedürftiger

Freibetrag komplett 350.000.-THB

Blieben 590.000.-THB zu versteuerndes Einkommen

Die würden nach Auskunft vom FA hier so besteuert...Wenn denn überhaupt?!

Bis 150.000.-THB Steuerfrei

150.000-300.000.-THB 5% Steuer = 7.500.-THB

300.000-500.000.-THB

Verbleiben 290.000.-THB 10% Steuer = 29.000.-THB

750.000-500.000.-THB

Verbleiben 90.000.-THB 15% Steuer = 13.500.-THB

Somit hätte ich theoretisch in Thailand auf meine Pension Einkommenssteuer in Höhe von. 50.000.-THB jährlich zu zahlen.

Aber eben nur wenn das DBA nicht mehr gelten sollte, oder das Finanzamt in Thailand es anders sieht 😉.

Soweit die Auskunft auf dem für mich zuständigem Finanzamt.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr!
 
        #326  

Member

Wieso wenn das Finanzamt es anders sieht.
Wie kann denn ein Finanzamt ein internationales Abkommen ausser Kraft setzen?
 
        #327  

Member

Member hat gesagt:
Wieso wenn das Finanzamt es anders sieht.
Wie kann denn ein Finanzamt ein internationales Abkommen ausser Kraft setzen?
Indem Thailand (Nicht das Finanzamt) den Vertrag einseitig aufkündigt, oder zumindest „Aussetzt“.

Beispiel Russland

Russland hat einen großen Teil seiner Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gegenüber 38 Ländern gekündigt.

Damit besteht die Gefahr von Doppelbesteuerung.


Russland hat seine Drohung wahrgemacht und die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit als "unfreundlich" eingestuften Staaten teilweise ausgesetzt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Russland das DBA zwar einseitig in weiten Teilen ausgesetzt, jedoch (bislang) noch nicht formell gekündigt hat.


Thailand

Oder wenn der „Sachbearbeiter“ im thailändischem Finanzamt, entweder aus „Unwissenheit“ oder auch aus „Bequemlichkeit“ Deine Steuer so berechnet, wie er es eben als Richtig erachtet!

Dagegen könntest Du denn natürlich klagen…. Viel Erfolg & Spaß dabei....
 
        #328  

Member

Alles halb so wild.....

Habe meine Steuer jetzt bezahlt.

Da ich keine Nachweise hatte in Deutschland Steuern bezahlt zu haben,eben alles hier versteuert...Is okay für mich!

Bei ca.100.000.-THB Einkommen im Monat,unter 50.000.-THB Einkommenssteuer bezahlt...Alles easy!
 
        #329  

Member

Member hat gesagt:
Alles halb so wild.....

Habe meine Steuer jetzt bezahlt.

Da ich keine Nachweise hatte in Deutschland Steuern bezahlt zu haben,eben alles hier versteuert...Is okay für mich!

Bei ca.100.000.-THB Einkommen im Monat,unter 50.000.-THB Einkommenssteuer bezahlt...Alles easy!
Trotzdem ärgerlich - bei dem Einkommen hättest Du ( als Verheirateter ) in D keine Steuern bezahlt und man fragt sich natürlich warum ist das so.

Man kann natürlich nicht die Steuervorteile des einen Landes in Anspruch nehmen und in einem anderen Land wohnen - na ja zuvor ging das, heute eben nicht mehr.

PanTau
 
        #330  

Member

Member hat gesagt:
Alles halb so wild.....

Habe meine Steuer jetzt bezahlt.

Da ich keine Nachweise hatte in Deutschland Steuern bezahlt zu haben,eben alles hier versteuert...Is okay für mich!

Bei ca.100.000.-THB Einkommen im Monat,unter 50.000.-THB Einkommenssteuer bezahlt...Alles easy!
Das freut mich für dich, und nach meiner Berechnung hätte das natürlich mehr sein müssen. Es wäre Mega cool, wenn du, natürlich anonymisiert ein Foto einstellen könntest, wo die Abzüge und die danach stattfindende Berechnung der Steuer sichtbar ist. Vielen Dank schon mal im Voraus.
 
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