Oman Air 325€

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        #61  

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Mir war klar, dass eine Stornierung "in der Luft lag".
Vorausgesetzt die Rückbuchung meines "Kredits" erfolgt einigermaßen zeitnah, so kann ich mit evt. 50 € Zinsen für ca. 1 Woche Halteperiode sehr gut leben.
Falls ich nächstes Jahr OmanAir nehme, dann passt das.
 
        #63  

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Member hat gesagt:
Natürlich werde ich nicht klagen, lohnt schon wegen dem Streitwert nicht. Aber auf so ein bisschen „Argumente austauschen“ mit denen hab ich schon Bock. Zur Klage gegen arabische Airlines: im Impressum der Oman Webseite ist eine Niederlassungsadresse in Deutschland angegeben, also sollte eine Klage in D möglich sein.
 
        #64  

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Ganz so leicht mache ich es der Airline nicht... Habe jetzt auch meine Stornierung bekommen (350 EUR für Thailandflüge über Weihnachten wäre ja auch zu schön gewesen). Habe den erstmal zurückgeschrieben das ich die Stornierung so nicht akzeptiere. Ich habe schließlich über die ofizielle Webseite gebucht und auch eine Buchungsbestätigung bekommen. Sogar die e-tickets habe ich bereits erhalten (aufgrund dieser habe ich die Anschlußflüge und Unterkünfte gebucht). Aufgrund der bereits gebuchten Anschlußflüge und Unterkünfte ist der entstandene Schaden für mich deutlich höher (Unterkünfte und Anschlußflüge haben deutlich mehr gekostet als der Ticketpreis. Leider kann ich meine gebuchten Unterkünfte und Anschlußflüge auch nicht mehr stornieren. Ich bestehe daher auf Einhaltung des Beförderungsvertrages oder alternativ die Erstattung des kompletten entstandenen Schadens. Ansonsten erwäge ich juristisches Vorgehen gegen die Airline. Ich weiß die Erfolgsaussichten sind eher gering. Trotzdem hoffe ich auf eine Kulanzregelung seitens der Airline. Leider finde ich für den Reisezeitraum über Weihnachten (Abflug ab Frankfurt 22.12. bis 31.12) auch keine halbwegs akzeptablen Flugalternativen. Da gibt es nichts unter 1000 EUR/Person.

Im übrigen verstehe ich auch das Argument der Airline nicht, es handelte sich um einen Eingabefehler (Preisfehler). Sind die nicht gegen soetwas auch versichert?
 
        #65  

Member

Member hat gesagt:
Ganz so leicht mache ich es der Airline nicht... Habe jetzt auch meine Stornierung bekommen (350 EUR für Thailandflüge über Weihnachten wäre ja auch zu schön gewesen). Habe den erstmal zurückgeschrieben das ich die Stornierung so nicht akzeptiere. Ich habe schließlich über die ofizielle Webseite gebucht und auch eine Buchungsbestätigung bekommen. Sogar die e-tickets habe ich bereits erhalten (aufgrund dieser habe ich die Anschlußflüge und Unterkünfte gebucht). Aufgrund der bereits gebuchten Anschlußflüge und Unterkünfte ist der entstandene Schaden für mich deutlich höher (Unterkünfte und Anschlußflüge haben deutlich mehr gekostet als der Ticketpreis. Leider kann ich meine gebuchten Unterkünfte und Anschlußflüge auch nicht mehr stornieren. Ich bestehe daher auf Einhaltung des Beförderungsvertrages oder alternativ die Erstattung des kompletten entstandenen Schadens. Ansonsten erwäge ich juristisches Vorgehen gegen die Airline. Ich weiß die Erfolgsaussichten sind eher gering. Trotzdem hoffe ich auf eine Kulanzregelung seitens der Airline. Leider finde ich für den Reisezeitraum über Weihnachten (Abflug ab Frankfurt 22.12. bis 31.12) auch keine halbwegs akzeptablen Flugalternativen. Da gibt es nichts unter 1000 EUR/Person.

Im übrigen verstehe ich auch das Argument der Airline nicht, es handelte sich um einen Eingabefehler (Preisfehler). Sind die nicht gegen soetwas auch versichert?
Das ist jetzt aber tatsächlich dein Problem. Es gibt da eine goldene Regel: Wenn ich den Verdacht habe, das es sich um eine EF handelt, warte ich mindestens zwei Wochen, bis ich Anschlussflüge und Hotels buche. Deine Argumentation, das dir die Airline das erstatten muss, stimmt ja auch nicht. Der Flug findet ja weiterhin statt, nur zu einem anderen Preis. Dann kannst du ja alles nutzen, wie gebucht. Alternativ geht auch ein Flug mit einer anderen Airline und ähnlichen Flugzeiten.

Da es zu Weihnachten keine Flüge nach Asien für 300 Euro geben kann, ist die EF doch ziemlich offensichtlich.
 
        #66  

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Member hat gesagt:
Willst du jetzt echt wegen ein paar Euro massenweise Zeit und Nerven vergeuden? Ich habe in den letzten Jahren schon etliche EF gesehen. Das ist allerdings die erste in Y. In etwa 80% der Fälle wird das Ticket storniert. Du hast keine Chance gegen eine arabische Airline zu klagen. Schwamm drüber und bei einer anderen Airline buchen.
Da bist du leider komplett auf dem Holzweg. Natürlich kannst du gegen eine arabische Airline klagen. Ob die Airline im Gerichtssaal vertreten ist oder nicht, irrelevant, dann ergeht ein Versäumnisurteil. Mit diesem Urteil hast du einen vollstreckbaren Titel in der Hand, schaltest einen Gerichtsvollzieher ein. Der Gerichtsvollzieher beschlagnahmt am Flughafen ein Flugzeug der Airline, solange bis bezahlt wurde. Was glaubst du, wie schnell wie Airline die Kohle rausrücken wird?
 
        #67  

Member

Member hat gesagt:
Das ist jetzt aber tatsächlich dein Problem. Es gibt da eine goldene Regel: Wenn ich den Verdacht habe, das es sich um eine EF handelt, warte ich mindestens zwei Wochen, bis ich Anschlussflüge und Hotels buche. Deine Argumentation, das dir die Airline das erstatten muss, stimmt ja auch nicht. Der Flug findet ja weiterhin statt, nur zu einem anderen Preis. Dann kannst du ja alles nutzen, wie gebucht. Alternativ geht auch ein Flug mit einer anderen Airline und ähnlichen Flugzeiten.
Das ist doch alles rein hypothetisch, gebucht wurde da bestimmt gar nix.
Die haben einfach nix gescheiteres zu tun.

Erinnert mich an das Verhalten von Fussballern, die sich bei der kleinsten Berührung wie von der Tarantel gestochen am Boden wälzen.
Zumal geschätzte 99% erst gebucht haben, nachdem sie von dem sagenhaften Schnäppchen durch die Welle auf social Media erfahren haben und wussten, auf was sie sich einlassen.
Typisch deutsche Geiz-ist-geil-Mentalität
 
        #68  

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Super Marketing von Oman Air, wenn jetzt nur ein paar mit den Gutscheinen überzeuerte Tickets buchen, die sie sonst bei anderen Airlines gebucht hätten, hat das ganze funtioniert.
 
        #69  

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Member hat gesagt:
Da bist du leider komplett auf dem Holzweg. Natürlich kannst du gegen eine arabische Airline klagen. Ob die Airline im Gerichtssaal vertreten ist oder nicht, irrelevant, dann ergeht ein Versäumnisurteil. Mit diesem Urteil hast du einen vollstreckbaren Titel in der Hand, schaltest einen Gerichtsvollzieher ein. Der Gerichtsvollzieher beschlagnahmt am Flughafen ein Flugzeug der Airline, solange bis bezahlt wurde. Was glaubst du, wie schnell wie Airline die Kohle rausrücken wird?
Sorry. Komplett lächerlich. Du buchst einen Flug immer auf Grundlage der AGB der Flugline. Wenn da drin steht, das ein gebuchter Flug aufgrund von Eingabefehlern (Error Fare) storniert werden kann, dann ist das so. Es gibt im Vielfliegertreff zu jeder EF in der Vergangenheit einen Thread. Mir ist nicht bekannt, das jemand eine Klage gegen die Airline wegen einer EF jemals gewonnen hätte.

Die Stornierung ist ärgerlich aber es macht keinen Sinn sich ewig darüber aufzuregen. Jeder von uns macht auch mal Fehler im Job.
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
Sorry. Komplett lächerlich. Du buchst einen Flug immer auf Grundlage der AGB der Flugline. Wenn da drin steht, das ein gebuchter Flug aufgrund von Eingabefehlern (Error Fare) storniert werden kann, dann ist das so. Es gibt im Vielfliegertreff zu jeder EF in der Vergangenheit einen Thread. Mir ist nicht bekannt, das jemand eine Klage gegen die Airline wegen einer EF jemals gewonnen hätte.

Die Stornierung ist ärgerlich aber es macht keinen Sinn sich ewig darüber aufzuregen. Jeder von uns macht Fehler im Job.
Wieso direkt beleidigend werden? Nur weil in den AGBs irgendwas drin steht, heißt es noch lange nicht, dass diese AGBs rechtsgültig sind und einem deutschen Gerichtsurteil standhalten werden.
 
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