Member
Member hat gesagt:Bei Laptops oder Tablets mit fest verbauten Akkus hast die Popokarte, darf nicht ins Aufgabegepäck.
Das ist einfach nur NICHT richtig.Member hat gesagt:äm der Akku muss aber dann ins Handgepäck, der Laptop dürfte ohne Akku dann ins Aufgabegepäck.
Ein grundsätzliches Ja oder Nein ob Laptop im Aufgabe Gepäck erlaubt ist gibt es nicht. Hängt vom Einreiseland und der Airline ab.
Grundsätzlich kann kann man aber sagen das ein Laptop/Tablet mit einem Akku (natürlich auch fest verbaut) nicht größer als 100Wh auch im Aufgabe Gepäck mit fliegen kann.
Siehe hier z. B. Die Bestimmungen der Lufthansa
Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen- Zellen bzw. -Batterien enthalten, z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder, usw., wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Aufgegebenes Gepäck: Ja (bis zu 100 Wh oder 2 g) – Geräte müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein / Nein (100–160 Wh oder 2–8 g)
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein (bis zu 100 Wh oder 2 g) / Ja (100–160 Wh oder 2–8 g) (1)
Ob jemand damit leben kann wenn das Aufgabe Gepäck verspätet ankommt, beschädigt ist oder vielleicht ganz verloren geht muss jeder selbst mit sich ausmachen.