rechtliche situation schwangerschft thailand / philippinen

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        #1  

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hi,

wie schaut das eigentlich mit der "Haftbarkeit" bei Schwangerschaft aus in den Laendern ?

In Deutschland ist es ja klar, Vater darf zahlen.

Aber wie ist es dort wenn ein Deutscher eine Phil oder Thai schwaengert ?

Kann sie Ihren Anspruch im eigenen Land durchsetzen ?
Kann sie Ihren Anspruch in Deutschland durchsetzen ( mal angenommen die kommt, wie auch immer nach DE und zeigt mit dem Finger auf ihn ).

Danke fuer eure Erfahrungen, jede Information oder Hinweis !

LG
Oliver
 
        #2  

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Also ein ehemaliger Arbeitskollege, er hat eine thai geheiratet hat mir mal gesagt das es in thailand so ist das die frau für das kind verantwortlich ist.
Der Mann hätte keine verpflichtungen.

Er meinte auch das er dort unten kein haus oder so haben darf, das würde der frau gehören und im trennungsfall steht er ohne alles da.

Falls dies nicht mher so ist, bitte berichtigt mich.
 
        #3  

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Da das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft hat (wenn es denn einen deutschen Vater hat) reicht ein Gang der Mutter zur deutschen Botschaft (sofern sie die Daten des Vaters hat).

Alles weitere wegen Unterhalt läuft dann auch automatisch. :mrgreen:
 
        #4  

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echt? es hat dann die deutsche staatsbürgerschaft, auch wenn es in thailand zur welt kommt?
 
        #5  

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Member hat gesagt:
echt? es hat dann die deutsche staatsbürgerschaft, auch wenn es in thailand zur welt kommt?

Es hat beide Staatsbürgerschaften. Natürlich ist dafür die Vorraussetzung, dass der Vater das Kind anerkennt...bzw bewiesen ist, wer der Vater ist.
 
        #6  

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@Sabai Sehe ich genauso. Aber wenn das Kind (über die Mutter) Unterhalt bekommen kann aus einem anderen Land so finde ich dies Thema eigentlich zu interessant als das das hier unter den Tisch fallen sollte. Kenne da auch einen Fall wo der deutsche Erzeuger sich verdünnisiert hat.
 
        #7  

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Ein leidliches Thema. Meiner Schwägerin ging es so, dass sie von einem Israeli geschwängert wurde. Jetzt habe ich eine lieben, kleinen Neffen, für den ich extra noch ein Zimmer in meinem Herzen eingerichtet habe. Aber dieser Scheißkerl von Vater hat meine Schwägerin mit 5000 Baht abgespeist. Ich hatte mich bei de israelischen Botschaft erkundigt, Man fragte mich merkwürdigerweise sofort, ob ich die israelische Staatsbürgerschaft für den Kleinen beantragen wollte. Mein Anliegen war es, den Typen in die Verantwortung zu zwingen. Er hat sich mit der Begründung, dass er ein uneheliches Kind vor seiner Familie nicht verantworten könne, aus dem Staub gemacht. Leider hat sich meine Schwägerin letztendlich quergestellt.
 
        #8  

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Oh peinlich, hier wird zensiert...
 
        #9  

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Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.

Eine nach dem 1. Januar 1975 geborene Person erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Für nichtehelich geborene Personen gilt, dass die Betreffenden in der Regel die Staatsangehörigkeit der Mutter erwerben.

Seit dem 1. Juli 1993 kann auch der nichteheliche Vater die deutsche Staatsangehörigkeit verleihen, wenn

- er Deutscher ist,
- eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung beziehungsweise Anerkennung der Vaterschaft vorliegt
- und die Anerkennung der Vaterschaft bzw. das Vaterschaftsfeststellungsverfahren vorgenommen oder eingeleitet wurde, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
 
        #10  

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hi Onkel,

hast du fuer deinen Beitrag auch die Quelle zur Hand ?

Ich finde die Kombination "kann" "der" "Vater" "verleihen" recht ungewoehnlich. Das klingt fuer mich so, als wuerde es sich der Vater deutscher Staatsbuergerschaft es aussuchen -- Vaterschaftsnachweis hin oder her...

Daher waere es toll wenn du die Quelle dieser Informationen mitteilen koenntest !

Vielen Dank!

LG
Oliver
 
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