finde ich jetzt überhaupt nicht, wenn viele Indizien für eine Vaterschaft sprechen.... für den vermeintlichen Vater wäre es ja ein Leichtes, das Gegenteil zu beweisen. Da geht es um Verhältnismäßigkeit.
zu den dann daraus erwachsenden Unterhaltsansprüchen: Auch, wenn es nicht einfach ist, diese aus dem Ausland durchzusetzen, kann der Sohnemann/die Tochter immer noch z. B. mit 18 auf die Idee kommen, dass ein Studium in D gar nicht so verkehrt wäre...Vater darf dann zahlen...