Ihr könnt jetzt weiter versuchen, Member für die unterschiedlichen Fraktionen zu werben, es ändert aber nichts an den Tatsachen: Zwischen Thailand und Deutschland besteht ein Rechtshilfeabkommen, das auch Unterhalts-Fälle beinhaltet. Es gilt die jeweilige Grundlage des Aufenthaltes. Die Thai kann in Thailand eine Vaterschaftsklage durchziehen, und wenn der Deutsche Vater in Deutschland lebt, wird dies dann auch in Deutschland durchgesetzt, aber eben auf der Basis des Thai-Rechtsentscheids.
Das wird dann in Deutschland nicht mehr neu aufgerollt, nur vollstreckt. Zieht die Frau aber mit dem Kind nach Deutschland, wird dies Deutschen Verhältnissen angepasst. Hat sie in Thailand Anspruch auf 25 Euro pro Monat, wird das in Deutschland eben aufgestockt. Zieht jetzt der Mann ofiziell nach Thailand, muss er wieder nur die 25 Euro zahlen.
Um den Unterhaltungswert des Threads noch eine Stufe zu erhöhen, mal einen Fall andersrum:
Ein Thailändischer Hotelangestellter hat einer Deutschen Hotelmitarbeiterin ein Kind gemacht.
Sie hat ihn auf Unterhalt verklagt. Er hat die Vaterschaft auch sofort anerkannt, und musste - umgerechnete - 25 DM pro Monat zahlen. Das wurde in Thailand entschieden. Er wurde nach Deutschland versetzt (Internationale Hotelkette) Daraufhin hat die Frau in Deutschland auf Deutschen Unterhalt geklagt: Abgelehnt. Rechtsentscheid in Thailand galt, und sie lebte ja auch in Thailand. Später kam sie auch nach Deutschland, und bekam dann - nach Einkommen des Mannes ca 200 DM pro Monat aufgestockt zugesprochen. Er ging zurück nach Thailand: Und es wurden wieder 25 DM.
Ich weiss jetzt nicht was Schweiz für Abkommen hat. Aber ich habe mich für meinen Fall: Philippinen, ausführlich erkundigt. Es existiert wegen Unterhalt keinerlei Abkommen zwischen Deutschland und Philippinen. Philippinen haben mit Ausnahme USA, Japan und eines weiteren Landes keinerlei ensprechende Abkommen. es gab mal eines mit Spanien, aber das wurde vor langer Zeit aufgelöst.
Ich kann, auf den Philippinen, egal ob ich dort wohne oder nicht, zu nichts verdonnert werden.
Ich kann mir auf den Philippinen ein ensprechendes Dokument ausfertigen lassen, dass ich Vater von XXXX usw nach Philippinischem Recht keinerlei Verpflichtungen und keinerlei Rechte habe. Falls ich jetzt - VON DEN PHilippinen aus - auf Unterhalt verklagt werde, lege ich dieses Dokument vor, und bin raus.
Wer das nicht versteht: Eon anderes Beispiel über Rechtszuständigkeiten: Wenn ich in Kolumbien Marihuana geraucht habe, und in Deutschland kriegt die Justitz das raus, und klagt mich an, dann lege ich vor, dass ich IN KOLUMBIEN Marihuana geraucht habe, und dort ist es völlig legal. kann ich mir dokumentarisch belegen lassen. Falls sie mir nicht beweisen können, dass ich in DEUTSCHLAND, oder einem Land wio es verboten ist, geraucht habe, geht gar nix.
OK. Die Frau kann nur eines tun: Sie geht zum Deutschen Konsulat. Legt den Deutschen Pass des Kindes vor, und den Nachweiss, dass sie die Mutter ist, und beantragt ein Visum, das ihr nicht verweigert werden kann. Dann kommt sie nach Deutschland und verklagt mich auf Unterhalt. Inclusive Prozesskostenhilfe, Muttergeld, Kindergeld und im Extremfall: Sozialhilfe/Hartz IV
DAS KIND IST JETZT IN DEUTSCHLAND. Und ich muss voll bezahlen. Gehe ich jetzt - legal - auf die Philippinen, und wohne dort, bin ich wieder aus dem Schneider. (Auser ich habe noch Besitz in Deutschland. Der wird dann weiterhin für den Unterhalt des Kindes, das in Deutschland ist, herangezogen)
Jetzt weiss ich natürlich nicht, ob die Schweiz was Anderes praktiziert. Vielleicht gilt dort einfach für das Kind, das Schweitzer ist, egal wo und wie und von welchem anderen Elternteil geboren, das Anrecht auf Versorgung. Da hat die Schweiz ja teilweise völlig andere Prinzipien als jedes andere Land.