rechtliche situation schwangerschft thailand / philippinen

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        #171  

Member

Hat sich erledigt Periode ist gekommen wieder umsonst verrückt gemacht, aber gut zu wissen...
So ein Scheiß Gefühl seit einer Woche es ist echt zum Kotzen damit rumzurennen jetzt bin ich erleichtert:mrgreen:

Ich finde es schon krass das die Meinungen so weit auseinander gehen. Obwohl ich die Abschriften vom Anwalt durchaus sehr für seriös halte.Aber ich kann mir trotzdem nicht vorstellen das das so ein einfacher Spaziergang ist das durchzusetzen, überleg mal wie aufwendig das beantragen des Visums für eine Thai ist, das ist auch ein Kuddelmuddel
 
        #172  

Member

Doch ganz easy !!!! Die Sicherheitsabwiegler fühlen sich schon wieder ganz sicher --falsch-- denn wenn es ein cleverer D. Rechtsverdreher in die Hand nimmt , haste wenig Chancen davon zu kommen . Einem ---hier-- dann danach gierenden D. Amtsrichter ist es höchtsinteressant, hier Prozeßkostenhilfe zu gewähren . Und dann gehts rund---und der D. Erzeuger blecht ordentlich---Hundertausende können bis zum ca. 27 Lebensjahre anfallen , mit vollem Erbrecht natürlich . Die bisherigen evt. D. eigenen Kinder freuen sich dann schon bei der Erbteilung !!
Es gibt für Sexreisende oder Sugardaddys nur einen einzigen Weg : Tägliche Einnahme der Antipille persönlich den Kontrolletti machen---oder sich den Strang durchknipsen lassen .
Noch was : Auch das Verschweigen der eigenen Idendität bei Longtime oder auch Daily Wechselpartnerinnen ist nicht sicher . Über gemeinsame Kumpel/Bekannte, IN-Adressen, Händynummer ecetera ist sicher die Idendifikation in D. doch heraus zu bekommen . Also nicht träumen , passierts schon nix--nix, das haut nicht hin, wenns ernsthaft von nem Fachmann in Angriff genommen wird !!!
Wer widerlegt mir das ??
 
        #173  

Member

Member hat gesagt:
Doch ganz easy !!!! Die Sicherheitsabwiegler fühlen sich schon wieder ganz sicher --falsch-- denn wenn es ein cleverer D. Rechtsverdreher in die Hand nimmt , haste wenig Chancen davon zu kommen . Einem ---hier-- dann danach gierenden D. Amtsrichter ist es höchtsinteressant, hier Prozeßkostenhilfe zu gewähren . Und dann gehts rund---und der D. Erzeuger blecht ordentlich---Hundertausende können bis zum ca. 27 Lebensjahre anfallen , mit vollem Erbrecht natürlich . Die bisherigen evt. D. eigenen Kinder freuen sich dann schon bei der Erbteilung !!
Es gibt für Sexreisende oder Sugardaddys nur einen einzigen Weg : Tägliche Einnahme der Antipille persönlich den Kontrolletti machen---oder sich den Strang durchknipsen lassen .
Noch was : Auch das Verschweigen der eigenen Idendität bei Longtime oder auch Daily Wechselpartnerinnen ist nicht sicher . Über gemeinsame Kumpel/Bekannte, IN-Adressen, Händynummer ecetera ist sicher die Idendifikation in D. doch heraus zu bekommen . Also nicht träumen , passierts schon nix--nix, das haut nicht hin, wenns ernsthaft von nem Fachmann in Angriff genommen wird !!!
Wer widerlegt mir das ??

Ja sicher bis zum 27 lebensjahr ja klar , kennst du das deutsche recht nicht man zählt bis 18 ! Oh man oh man erst nachdenken dann schreiben und das Erbrecht wird immer noch im Testament festgelegt, wie viele Rentner vermachen alles der polnischen Haushälterin und nicht den eigenen Kinder weil sie senil sind. Die Kinder sehen dann nix. Das war jetzt ohne Sinn und Verstand.....
 
        #174  

Member

Ja sicher bis zum 27 lebensjahr ja klar , kennst du das deutsche recht nicht man zählt bis 18 ! Oh man oh man erst nachdenken dann schreiben und das Erbrecht wird immer noch im Testament festgelegt, wie viele Rentner vermachen alles der polnischen Haushälterin und nicht den eigenen Kinder weil sie senil sind. Die Kinder sehen dann nix. Das war jetzt ohne Sinn und Verstand.....

Da ist so ziemlich alles falsch..Kinder können nicht enterbt werden. Allenfalls kann man sie auf den Pflichtteil setzen. Enterben geht nur, wenn sie ein Verbrechen gegen den Erblasser begangen haben.

Und, zumindest in der Schweiz, zahlst du solange die Kinderchen in der Ausbildung sind. Und wenn dein Junge Kernphysik studieren will hast du den Bengel bis er 30 ist am Hals. Nun gut, da kommt dann auch wieder was zurück..
 
        #175  

Member

Thaiwolf---Ich weiß, manche wollen es sich schön reden,fühlen oder gar erträumen. Lesen und Studieren bildet unglaublich. Ist sogar Kostenlos. Bis mindestens 27--auch darüber, zahlst du z.b. bei Studiumsunterhalt oder wenn dein Nachwuchs erwerbsunfähig/oder Krank wäre . Und um einen Erbteil , man sagt auch hierzulande Pflichtteil---ist mindestens dann die Hälfte---kommt niemand herum. Also die "Polnische" erbt keinsesfalls alles bei eigenen vorhandenen Kindern--und wars wie oft meistens ein klein Häuschen sind zur Zeit für die dann 30 % Steuern fällig ( III. Grad ). Deine Kindern völlig und meistens jedoch völlig steuerfrei.
So völlig Stammtisch aus der Hose plaudern und dann ganz wirres "Rechtswissen " von sich geben---daß muß nicht sein. Schon für runde 10 Euronen gibts doch die allerneuesten und vor allem verständlichen Rechtstaschenbücher ( Becks und ähnliche.... )
 
        #176  

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Member hat gesagt:
Ja sicher bis zum 27 lebensjahr ja klar , kennst du das deutsche recht nicht ...

Alles was du schreibst offenbart, dass DU das deutsche Recht nicht kennst. Warum schreibst du überhaupt etwas? Du musst doch wissen, dass du keine Ahnung hast. Verstehe nicht, dass man dann trotzdem mitmischt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #177  

Member

Member hat gesagt:
Ja sicher bis zum 27 lebensjahr ja klar , kennst du das deutsche recht nicht man zählt bis 18 ! Oh man oh man erst nachdenken dann schreiben und das Erbrecht wird immer noch im Testament festgelegt, wie viele Rentner vermachen alles der polnischen Haushälterin und nicht den eigenen Kinder weil sie senil sind. Die Kinder sehen dann nix. Das war jetzt ohne Sinn und Verstand.....

Ohne Sinn und Verstand war dein Beitrag. Informier' dich doch erst mal.
Gabbiano und luckyday haben es richtig gesagt. Wenn man noch in erster Ausbildung ist und keinen oder nicht den vollen Anspruch auf BAföG hat, hat man einen vergleichbaren Anspruch gegenüber den Eltern.

Siehe auch hier:
Unterhaltsanspruch volljhriger Kinder
Wieviel Unterhalt müssen mir meine Eltern eigentlich zahlen? - Kaufen - Finanzen & Geld verdienen - jetzt.de
 
        #178  

Member

Member hat gesagt:
Sollten Sie weitere Fragen zum Unterhalt Ihres Kindes und dessen gerichtlicher Durchsetzung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Bümlein Rechtsanwaltskanzlei
Kurfürstendamm 157, 10709 Berlin
Telefon: 88 71 18-0, Durchwahl für Thailänder: 88 71 18-113

Greetings GG
:cry:

Kann es sein daß hier ein erfolgloser Rechtsanwalt versucht eine Marktlücke zu finden? :hehe:

Es ist ja offensichtlich, daß du hier für die oben genannte Kanzlei versteckte Werbung betreibst.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #179  

Member

Dieser --mir suspekte---Blümlein "wirkt" ja schon lange in der Thaicommunity. Wer besucht in mal und hört sich mal nun auch so seine Rechtsansichten hinsichtlich Unterhalt an ???

In der"Branche" ThaiGrundstücksrechtsverträge, langjährig mit Finanzfarangs ist er jedenfalls weit bekannt................und ob die was getaugt haben..............also nach Thairecht dann auch haltbar waren auch...................
 
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