rechtliche situation schwangerschft thailand / philippinen

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        #152  

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Also wenn...... dann hat sie einen kleinen anko in sich und um den kümmere ich mich dann(wenns nicht zu viele werden)..Guter Nachwuchs ist selten...
 
        #153  

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Allgemeine Infos zu Unterhaltszahlungen :

Kindesunterhalt nach deutschem Recht für Kinder in Thailand

Wie erhält ein deutsch-thailändisches Kind, das in Thailand lebt, von seinem deutschen Vaters Unterhalt?

Um bei einem deutschen Gericht ein Verfahren zur Zahlung des Unterhaltes einleiten zu können, benötigen Sie zwingend einen deutschen Anwalt. Was ist zu tun, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können? Falls Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, Ihren Prozess selbst zu finanzieren, dann kann der Anwalt für Sie die sogenannte Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen. Diese wird für den Fall der Mittellosigkeit und für eine voraussichtlich erfolgreiche Klage gewährt werden.

Ihre Klage wird dann erfolgreich sein, wenn alle Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindesunterhalt vorliegen.

Unterhalt kann zunächst vom rechtlichen Vater oder von der Mutter des Kindes verlangt werden. Waren die beiden Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, gilt der Ehemann bis zu einer abweichenden gerichtlichen Entscheidung automatisch als Vater des Kindes. Waren die Eltern des Kindes zur Geburt nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft anerkannt haben oder ein Gericht muss die Vaterschaft festgestellt haben. Die Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Der Vater bzw. die Mutter muss leistungsfähig sein. Das heißt, ihm/ihr müssen von seinem/ihrem Einkommen nach Zahlung des Unterhalts, wenn er/sie arbeitet, nach Abzug der finanziellen Belastungen 950 Euro bzw. wenn er/sie nicht arbeitet - also z.B. Rentner ist - mindestens 750 Euro verbleiben.

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich im Allgemeinen nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. In dieser ist festgelegt, wie viel ein Kind in einem bestimmten Alter von seinem Vater/Mutter mit einem bestimmten Einkommen als Unterhalt verlangen darf. Von diesem Tabellenbetrag wird die Hälfte des bezahlten Kindergeldes (zur Zeit 184 Euro - also 92 Euro) abgezogen. Der sich nun ergebende Betrag ist der Unterhalt, der an ein Kind, welches in Deutschland lebt, von seinem Vater/Mutter als Unterhalt zu zahlen ist.

Dazu ein kleines Beispiel: Ein Ehepaar hat ein gemeinsames Kind von 7 Jahren und ist inzwischen geschieden. Der Mann hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.500 Euro. Falls die Ehefrau von ihm auch Unterhalt erhält, beträgt der Unterhalt fürs Kind 374 Euro im Monat.

Lebt das Kind jedoch in Thailand wird dieser Betrag nicht vollständig ausgezahlt, sondern es findet eine Anpassung an die thailändischen Lebensverhältnisse statt. Je nach Wohnort des Kindes in Thailand kann dieser Abzug zwischen ca. 20 und 60 Prozent liegen. In unserem obigen Beispiel läge der Unterhalt zwischen ca. 300 Euro und 150 Euro. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Gerichte zwei verschiedene Berechnungsmethoden anwenden und deshalb die hier erwähnten Abzüge nur Überschlagsbeträge zu Ihrer Orientierung darstellen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Unterhalt Ihres Kindes und dessen gerichtlicher Durchsetzung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Greetings GG
:cry:
 
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        #154  

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Ja da wird Deutschland aber ganz schön arm wenn die jeder Klägerin Prozesskostenhilfe gewähren!!!
Naja aber der Staat haut eh mehrere Mille für nix raus!!

"Ein Gericht muss die Vaterschaft festgestellt haben" wir das auch von der Prozesskostenhilfe bezahlt, was ist wenn sich der Vater weigert und Einspruch gegen den Test einhebt! Ist ja theoretisch auch möglich!
Ansonsten gut formuliert!!

Was ist den eingentlich wenn Sie Dir per Messenger schreibt das Sie Tabletten genommen hat und das Kind nicht will, aber dann doch klagt.
Ist das ein Beweismittel vor Gericht! Das ist dann ja eigentlich verarsche!!

Ausserdem wird das mit dem Alimente Anspruch nicht von heute auf morgen gehen. Zuerst muss ja mal das Kind auf die Welt kommen.
Die Mutter kann ja eine Zeit lang gar nicht arbeiten und hat dann gar kein Geld mehr!
Und bis so ein Prozess Vaterschaftstest anläuft kann bestimmt schon schnell mal ein Jahr vergehen!
 
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        #155  

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Ja da wird Deutschland aber ganz schön arm wenn die jeder Klägerin Prozesskostenhilfe gewähren!!!
Naja aber der Staat haut eh mehrere Mille für nix raus!!

Das ist in der Schweiz auch so. Dein Rechtsverständnis erscheint mir sehr Eigenartig. Dürfen nur Vermögende ihr Recht vor Gericht durchsetzen?
 
        #156  

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Member hat gesagt:
J
was ist wenn sich der Vater weigert und Einspruch gegen den Test einhebt! Ist ja theoretisch auch möglich!

Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbarer Zwang angewendet, insbesondere die zwangsweise Vorführung zum Zwecke der Untersuchung angeordnet werden.
Und zwar nicht nur theoretisch sondern auch praktisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #157  

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Member hat gesagt:
Was ist den eingentlich wenn Sie Dir per Messenger schreibt das Sie Tabletten genommen hat und das Kind nicht will, aber dann doch klagt.

Dann hat sie dich belogen, sonst nichts.
 
        #158  

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Member hat gesagt:
Das ist in der Schweiz auch so. Dein Rechtsverständnis erscheint mir sehr Eigenartig. Dürfen nur Vermögende ihr Recht vor Gericht durchsetzen?

Nein natürlich nicht es geht mir hier auch nur ums Ausland.Bei Deutschen ist das was anderes!!
 
        #159  

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@Thaiwolf: Bevor du dich mit der Rechtssprechung auseinandersetzt, solltest du dich vielleicht erst einmal mit etwas Einfacherem beschäftigen. Dazu benötigst du lediglich geringfügiges Wissen über die Fruchtbarkeit einer Frau und die Fähigkeit ein paar Zahlen zu addieren/subtrahieren.

Wenn du mit deiner Freundin vor 5 Wochen ohne Gummi geschlafen hast, bedeutet das, dass du über einen Zeitraum von 35 Tagen sprichst. Sie sagt, ihre Periode ist seit 6 Tagen überfällig. Das heißt, sie hätte ihr Periode am Tag 28/29 Bekommen müssen. Das würde aber bedeuten, dass du kurz nachdem sie ihre vorherige Periode gehabt hat, mit ihr (ohne Kondom) geschlafen hast. Bevor sie nach der letzten Monatsblutung erneut fruchtbar ist, vergeht erst mal knapp eine Woche. Vom Einsetzen der Periode bis zum nächsten Eisprung vergehen knapp 14 Tage. Etwa vier bis 5 Tage vor dem Eisprung beginnt die Zeit, in der eine Frau fruchtbar ist.
 
        #160  

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So einfach kanns sein,
nur drauf kommen muß man erstmal...
 
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