rechtliche situation schwangerschft thailand / philippinen

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        #142  

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Warum sollte nur Keiner seine Frage beantworten wollen? Wie kommst Du denn auf dieses dünne Brett?
Hast Du mit Keiner gesprochen, hat er Dir es geflüstert?

Ohne Keiner zu sein, meine Vermutung zu @Thaiwolf´s Frage:
Es wird möglicherweise für jeden einzelnen Fall des "Zahlungsverzugs" eine neue zeit- und kostenaufwendige Privatklage notwendig sein. Maßnahmen wie sie innerhalb Deutschlands bei Unterhaltspflichtverletzungen erwartet werden können sind - imho - nicht zu befürchten.

Aber dazu befragst Du besser einen Anwalt.

Wie aber weiter oben bereits zu lesen ist: Ohne festgestellte/anerkannte Vaterschaft kann hier in D nicht geklagt werden.
Von zwangsweiser Feststellung ist nichts bekannt und wer freiwillig anerkennt der sollte sich nicht wundern.
 
        #143  

Member

Also bleibt es dabei: Eine Prostituierte in Th/Phils/etc. die von ihrem Freier geschwängert wird muss grundsätzlich selbst sehen wie sie damit zurecht kommt.

so schreibt es treffend Morassi. Damit ist eigendlich alles gesagt.

Steht ja auch bei bkk, der Vater muss die Vaterschaft anerkannt haben, bzw. verheiratet sein.

Und ich sage, zu 30 Baht klemmt im Naklua Banglamung Krankenhaus der lady die Eileiter ab, dann is nix mehr mit Schwangerschaft.

Falls wer wissen will wie das Ergebnis von aussen aussieht ? Da ist ne Quernarbe ueber dem Schambein zu sehen ...
 
        #144  

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Okay danke morassi dann muss ich mir ja keine großen sorgen machen...
Aber verstehe ich das jetzt richtig ! Um die Vaterschaft festzustellen muss hier in Deutschland ein Vaterschaftstest gemacht werden, wird das in Thailand gemacht ist dieser hier nicht zulässig.!

Aber das deckt sich auch mit der Aussage ihrer Freundin: if she is pregnant and i told her you dont want the Child , she is Not Crazy she know what to do!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #145  

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Thaiwolf, der biologische Vater ist unerheblich, einzig entscheident ist der juristische Vater. - Schwer zu verstehen, geb ich zu, ist aber so.

Das bedeutet, wenn du nix unterschreibst, vor dem Jugendamt, dem Gericht oder der Botschaft, dann must du in PHP und Thailand und Cambodia nix bezahlen sondern kannst reinstecken und Samen spenden ... ohne finanzielle Folgen.

In Deutschland, klar , da sieht das anders aus. Ich kenne einen netten Inder, der 54 Vaterschaftsklagen auf der Hose hat, alles " Kundinnen " die ihn auf Allimente verklagt haben. Da kommt eine Vaterschaftsfeststellung und dann ... aber weh tut es wohl nur beim ersten Mal :hehe: ...

Das ist aber schon 15 Jahre her, er hatte ein Restaurant Akazienstrasse / Berlin. Da gilt deutsches Recht.

Bin aber kein Rechtsanwalt, Details ... selbst erfragen ... :oops:
 
        #146  

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Member hat gesagt:
.

Steht ja auch bei bkk, der Vater muss die Vaterschaft anerkannt haben, bzw. verheiratet sein.

Oder ein Gericht hat die Vaterschaft festgestellt.
 
        #147  

Member

Member hat gesagt:
Von zwangsweiser Feststellung ist nichts bekannt und wer freiwillig anerkennt der sollte sich nicht wundern.

Wie kommst du darauf?
§ 372a ZPO Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung
(1) Soweit es in den Fällen der §§ 1600c und 1600d des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder in anderen Fällen zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben zum Zwecke der Blutgruppenuntersuchung, zu dulden, soweit die Untersuchung nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft eine Aufklärung des Sachverhalts verspricht und dem zu Untersuchenden nach der Art der Untersuchung, nach den Folgen ihres Ergebnisses für ihn oder einen der im § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Angehörigen und ohne Nachteil für seine Gesundheit zugemutet werden kann. (2) Die Vorschriften der §§ 386 bis 390 sind entsprechend anzuwenden. Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbarer Zwang angewendet, insbesondere die zwangsweise Vorführung zum Zwecke der Untersuchung angeordnet werden.​
 
        #148  

Member

Member hat gesagt:
Und ich sage, zu 30 Baht klemmt im Naklua Banglamung Krankenhaus der lady die Eileiter ab, dann is nix mehr mit Schwangerschaft.

Kostet 30 thb wenn die thai KV die Kosten übernimmt, ansonsten ca. 2.000 thb.
 
        #149  

Member

@bkk
Du zitierst einen Paragraphen aus der deutschen Zivilprozessordnung. Unter den oben von mir beschriebenen Umständen (bzw. dem zitierten, verlinkten Fall) wird aber erst gar kein Zivilprozess in D zugelassen werden!

Zitat aus obigem Link: ... es besteht keinerlei Beziehung zum deutschen Recht ...

Stell Dir das doch bitte mal in der Praxis vor was Du hier von Dir gibst: Jede Hure weltweit, egal ob aus Kuba, Südamerika, Afrika, Russland, Asien oder sonst woher die von einem ihrer möglicherweise 10 Freier pro Tag schwanger wird und nicht weiß wer der Vater sein könnte verklagt von ihrem Wohnsitz in den jeweiligen Ländern fröhlich mit deutscher Prozesskostenhilfe alle Ex-Freier die ihr einfallen auf Unterhalt.

Die Gerichte wären überfordert, die Staatskasse, alle angeblicher Ex-Freier werden an den Pranger gestellt und müssen die "Unschuld" bzw. Nichtvaterschaft nachweisen?

Du befindest Dich möglicherweise in einer anderen Situation. Aber dann sind ganz sicher einige Parameter bei Deiner Sachlage vollkommen anders eingestellt. Dürfte damit losgehen daß Deine Vaterschaft nach thailändischem Recht zweifelsfrei feststeht, von Dir anerkannt wurde?

Ein ganz normaler Spasstourist hat m.E. hinsichtlich Unterhaltszahlungen absolut Null-Komma-Null zu befürchten. Und bislang konnte mir niemand auch nur ansatzweise das Gegenteil aufzeigen.
 
        #150  

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@ Morassi
Du schmeist da jede Menge durcheinander. Deutsche Gerichte sind sehrwohl dafür zuständig, wenn der Vater Deutscher ist und sein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist. Unabhänig davon mit wem und wo er das Kind gezeugt hat. Auch hat der Beruf der Mutter nichts damit zu tun.
Ausserdem geht es nicht um den von dir zitierten und verlinktem Fall, auch wenn du noch so groß schreibst. ( Gegenbeispiele gibt es im Internet ja auch genug, aber beides tut ja nichts zur Sache)
Mein Fall hat damit schon mal gar nichts zu tun, ich bin lediglich in der deutschen Botschaft in Bangkok über geltendes Recht belehrt worden.
Habe zur Sicherheit noch mal kurz nachgeschaut und folgendes gefunden:

Anhang anzeigen DB.jpg Da die Mutter vermutlich deutsches Recht anstreben wird, so ist der schon beschriebene Weg über den deutschen Anwalt sehr wahrscheinlich. Da es um das Wohlergehen eines Kindes geht das eines besonderen Schutzes bedarf, sind sowohl thailändische als auch deutsche Gerichte da ziemlich hartnäckig und unnachgiebig. Wer in solch eine Situation gerät, der kann sich auch gleich mit dem Thema Erbrecht und Halbwaisenrente beschäftigen.
Warum sollte jemand auf sein Recht verzichten nur weil die Gerichte überfordert sind? Für den (vermeintlichen) Vater gibt es die Möglichkeit der Anfechtung.
Das Thema Vaterschaftsanerkennung hat hiermit erstmal nichts zu tun.
Mit solchen Aussagen wie :
Ein ganz normaler Spasstourist hat m.E. hinsichtlich Unterhaltszahlungen absolut Null-Komma-Null zu befürchten
wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig.
 
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