@ Morassi
Du schmeist da jede Menge durcheinander. Deutsche Gerichte sind sehrwohl dafür zuständig, wenn der Vater Deutscher ist und sein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist. Unabhänig davon mit wem und wo er das Kind gezeugt hat. Auch hat der Beruf der Mutter nichts damit zu tun.
Ausserdem geht es nicht um den von dir zitierten und verlinktem Fall, auch wenn du noch so groß schreibst. ( Gegenbeispiele gibt es im Internet ja auch genug, aber beides tut ja nichts zur Sache)
Mein Fall hat damit schon mal gar nichts zu tun, ich bin lediglich in der deutschen Botschaft in Bangkok über geltendes Recht belehrt worden.
Habe zur Sicherheit noch mal kurz nachgeschaut und folgendes gefunden:
Anhang anzeigen DB.jpg
Da die Mutter vermutlich deutsches Recht anstreben wird, so ist der schon beschriebene Weg über den deutschen Anwalt sehr wahrscheinlich. Da es um das Wohlergehen eines Kindes geht das eines besonderen Schutzes bedarf, sind sowohl thailändische als auch deutsche Gerichte da ziemlich hartnäckig und unnachgiebig. Wer in solch eine Situation gerät, der kann sich auch gleich mit dem Thema Erbrecht und Halbwaisenrente beschäftigen.
Warum sollte jemand auf sein Recht verzichten nur weil die Gerichte überfordert sind? Für den (vermeintlichen) Vater gibt es die Möglichkeit der Anfechtung.
Das Thema Vaterschaftsanerkennung hat hiermit erstmal nichts zu tun.
Mit solchen Aussagen wie :
Ein ganz normaler Spasstourist hat m.E. hinsichtlich Unterhaltszahlungen absolut Null-Komma-Null zu befürchten
wäre ich an deiner Stelle sehr vorsichtig
.