Member
@bkk
Danke für die Info. Unter "RA Google" findet sich allerdings z.B. folgendes:
... in diesem Fall (Anmerkung: Kind und Mutter sind thailändische Staatsangehörige) richten sich sämtliche Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanerkennung und eine Titulierung des Kindesunterhalts nach thailändischem Recht und können daher nur vor Ort beurteilt werden. Es besteht keinerlei Beziehung zum deutschen Recht ....
Das bedeutet wohl solange man die Vaterschaft nicht offiziell anerkannt hat besteht keine Möglichkeit auf Unterhalt verklagt zu werden. Und daß ein Vaterschaftstest zwangsweise in Thailand / Philippinen durchgeführt werden kann wäre mir neu (direkt bei Ankunft am Flughafen in Handschellen zum DNA-Test?).
Also bleibt es dabei: Eine Prostituierte in Th/Phils/etc. die von ihrem Freier geschwängert wird muss grundsätzlich selbst sehen wie sie damit zurecht kommt. Rein sachlich, juristisch betrachtet. Eine finanzielle Zuwendung des angeblichen oder tatsächlichen Kindsvaters ohne offizielle Anerkennung der Vaterschaft wäre demnach freiwillig, ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflicht und jederzeit widerrufbar.
Genau das was ich vermutet hatte.
Danke für die Info. Unter "RA Google" findet sich allerdings z.B. folgendes:
... in diesem Fall (Anmerkung: Kind und Mutter sind thailändische Staatsangehörige) richten sich sämtliche Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanerkennung und eine Titulierung des Kindesunterhalts nach thailändischem Recht und können daher nur vor Ort beurteilt werden. Es besteht keinerlei Beziehung zum deutschen Recht ....
Das bedeutet wohl solange man die Vaterschaft nicht offiziell anerkannt hat besteht keine Möglichkeit auf Unterhalt verklagt zu werden. Und daß ein Vaterschaftstest zwangsweise in Thailand / Philippinen durchgeführt werden kann wäre mir neu (direkt bei Ankunft am Flughafen in Handschellen zum DNA-Test?).
Also bleibt es dabei: Eine Prostituierte in Th/Phils/etc. die von ihrem Freier geschwängert wird muss grundsätzlich selbst sehen wie sie damit zurecht kommt. Rein sachlich, juristisch betrachtet. Eine finanzielle Zuwendung des angeblichen oder tatsächlichen Kindsvaters ohne offizielle Anerkennung der Vaterschaft wäre demnach freiwillig, ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflicht und jederzeit widerrufbar.
Genau das was ich vermutet hatte.