rechtliche situation schwangerschft thailand / philippinen

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        #111  

Member

Member hat gesagt:
ist es wirklich so aufwendig und teuer in Deutschland unterhalt zu klagen???

Erwartest du jetzt Hilfe um dich vor einer eventuellen Vaterschaft zu drücken?
Erstens ist ja gar nicht klar ob du der Zeuger des Kindes bist, zweitens ist ja anscheinend noch gar nicht sicher ob sie überhaupt schwanger ist, und drittens gibt es ja auch noch die Möglichkeit der Abtreibung. Schon mal mit ihr darüber gesprochen ob das für sie in Betracht kommt?
Ratschläge in so einer Situation zu erteilen ist schwer und unseriös. Das muss jeder mit sich selbst und seinem Gewissen ausmachen ( falls deine Befürchtungen zutreffen). Wer sich wirklich verpissen will wird das auch so tun und braucht dazu keine Anleitung.
Solltest du wirklich Vater werden, dazu stehen und Ratschläge brauchen, so kann dir hier sicherlich geholfen werden.

Um zu deiner eigentlichen Frage zurückzukommen:
Ja, es ist aufwendig und teuer für eine Thai in Deutschland auf Unterhalt zu klagen. Allerdings nur wenn sie sich ungeschickt anstellt.
Am besten nimmt sie sich einen Thaianwalt der mit einem deutschem Anwalt kooperiert. Ein deutscher Anwalt ist zwingend erforderlich. Dieser wird vor einem deutschem Gericht Prozesskostenhilfe beantragen, und zwar mit guten aussichten auf Erfolg ( Prozesskostenhilfe ist auch für Thais möglich).
Danach nehmen die Dinge ihren Lauf und du wirst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zu Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle verdonnert werden.
Da das Kind vermutlich in Thailand leben wird, findet eine Anpassung an die thailändischen Lebensverhältnisse statt. Dann kommt es darauf an wo die Mutter mit dem Kind leben wird. In Bangkok zahlst du mehr als im Issan.
Da Bargirls in der Regel recht pfiffig sind und sich untereinander auch austauschen und helfen, wird sie vermutlich auch diesen Weg wählen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #112  

Member

Member hat gesagt:
Sie wird in Deutschland nicht auf Unterhalt klagen, wie soll sie sicher sein das das dein Kind ist und nicht von nem anderen

Wenn sie sich sicher sein sollte, wird sie nichts unversucht lassen um an Geld zu kommen.
 
        #113  

Member

Unterhaltsklagen sind wie schon beschrieben machbar. Aber ob sie wirkliuch schwanger ist und falls ja von dir, da sollte man mehr als skeptich sein.

Andererseits (wenn Vaterscgaft bewiesen) sollte man sich nicht vor der Verantwortung drücken, das Kind kann nichts dafür. Kannst dir ja dann vom Kind ein paar Haare schicken lassen und hier DNA machen.
 
        #114  

Member

Member hat gesagt:
Um zu deiner eigentlichen Frage zurückzukommen:
Ja, es ist aufwendig und teuer für eine Thai in Deutschland auf Unterhalt zu klagen. Allerdings nur wenn sie sich ungeschickt anstellt.
Am besten nimmt sie sich einen Thaianwalt der mit einem deutschem Anwalt kooperiert. Ein deutscher Anwalt ist zwingend erforderlich. Dieser wird vor einem deutschem Gericht Prozesskostenhilfe beantragen, und zwar mit guten aussichten auf Erfolg ( Prozesskostenhilfe ist auch für Thais möglich).
Danach nehmen die Dinge ihren Lauf und du wirst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zu Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle verdonnert werden.
Da das Kind vermutlich in Thailand leben wird, findet eine Anpassung an die thailändischen Lebensverhältnisse statt. Dann kommt es darauf an wo die Mutter mit dem Kind leben wird. In Bangkok zahlst du mehr als im Issan.
Da Bargirls in der Regel recht pfiffig sind und sich untereinander auch austauschen und helfen, wird sie vermutlich auch diesen Weg wählen.


Möchtest Du evtl. fundierte Quellen angeben für das was Du schreibst? Ich halte nämlich Deine Ausführungen für einen hanebüchenen Nonsens, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
 
        #115  

Member

@ Morassi
Habe von dir auch nichts anderes erwartet. Du glaubst ja auch noch das der deutsche Staat für Verfehlungen oder Missgeschicken von Sextouristen zur Kasse gebeten werden kann.

Member hat gesagt:
Bei der Unterhaltspflicht nach deutschem Gesetz geht es doch darum daß der Staat keine Lust hat den Unterhalt zu übernehmen und die Kosten hierfür auf den Erzeuger abwälzt.

Kannst dir aber auch die ganze trockene Lektüre durchlesen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/S...landsunterhalt.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Im übrigen bin ich selbst betroffen, da ich in Thailand einen Sohn habe.
 
        #116  

Member

Komisch, gerade Thailand z.B. ist schonmal gar nicht in der Staatenliste aufgeführt. Weder bei den Staaten nach UN-Übereinkommen 1956, noch auf der Staatenliste für Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit und zur EU gehört es ja wohl auch nicht.

Habe ich etwas überlesen?

Weiterhin konnte ich nichts finden wodurch sich ein Unterhaltspflichtiger definiert, nach welchem Gesetz (welches Feststellungsverfahren) welchem Gerichtsstand?
 
        #117  

Member

Aber wie ist es ... wenn ein Deutscher eine Phil oder Thai schwaengert ?

passiert nichts, dann ist es uneheliches Kind, was ausserhalb der BRD geboren wurde, ohne jeden Rechtsanspruch. ENDE.

wahlweise mit thai oder phil. Geburtsurkunde.

Das gleiche gilt auch umgedreht, wer umgedreht nicht versteht, kann hier nachschauen ... E R K E N N T N I S : Ein Traum von einem Mann | ZEIT ONLINE

Juristisch ist die Sache mit dem Kind auch recht gut geregelt: Wer in der Botschaft die Frucht anerkennt, der zahlt. Ein Leben lang. Es gilt der Einzelfall und Details füllen eine Bibliothek ...
 
        #118  

Member

Du glaubst ja auch noch das der deutsche Staat für Verfehlungen oder Missgeschicken von Sextouristen zur Kasse gebeten werden kann.

er kann, ich kenne einen Fall, sie , Thai, er Deutscher, gemeinsame Tochter, anerkannt. Er trennte sich von ihr. Nach 14 Jahren (!) hatte sie einen neuen, einen Amerikaner aus Las Vegas. Der gute Amerikaner hat die Tochter und die Frau in die USA geholt und den deutschen Vater auf Unterhalt verklagt. Mit Erfolg.

:wink0: :borat2: :danken:

... und wie ich den Vater verstanden habe, der Staat greift unterhalb die Pfaendungsgrenze ! :aaul:
 
        #119  

Member

Danke!!! Ja BKK ich hab doch gesagt das sie die Pille danach nehmen soll, weil ich kein Kind will deutlicher gehts gar nicht und hab sogar 4 mal nachgefragt. Wo ist denn Abtreibung möglich in Bangkok und Pattaya??
Bitte jemand Adresse und Preise per PM an mich das wäre hilfreich danke, aber wahrscheinlich wissen Sie das eh selbst! Was bezahlt Ihr denn an Unterhalt.
Ich seh das irgendwie nicht ein, da ich ihr ja mehr als deutlich gesagt habe das ich kein Kind will!!!!

Ende September bin ich sowieso wieder da?? Abtreibung ist ja dann noch möglich, aber wie kann man nur so blöd sein und meinen Rat nicht befolgen !! Entweder das oder Sie macht es aus Absicht!!
 
        #120  

Member

Ich glaub dir ist nicht ganz klar, dass die Entscheidung ob sie das Kind austrägt nicht mehr in deinen Händen liegt:yes:
Sag es ihr aber ruhig noch öfter- vll. versteht sie es/dich dann :lach:

Du könntest natürlich in Zukunft auch vorher überlegen was du tust:wink0:
 
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