Staller
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Nein, das gilt nur für Fall 2. Es gibt Versicherungen, die die ersten xy Tage abdecken, auch wenn die Reise länger dauert. Telefonier nicht soviel. Die meisten Hotliner haben doch eh keine Ahnung. Lies es in den Bedingungen durch.
Anhang anzeigen 2026-07-26 13_39_25-goldcard-dz-bank.pdf (GESCHÜTZT) - Adobe Acrobat Pro.jpg
Hier sind z.B. die ersten 45 Tage immer versichert, egal wie lange die Reise dauert.
Naja, man sollte das Thema aber doch hier ansprechen, das TAF ist ja schließlich auch dazu da, sich gegenseitig zu helfen. Wenn es Versicherungen gibt, die trotz längerer Reisedauer die vereinbarten 45, 57 oder was auch immer ist es ja gut. Aber man sollte unbedingt auch darauf hinweisen, da man hier möglicherweise in eine üble Falle tappen kann.
Hier meine Anfrage an KI:
Warum der Schutz komplett erlischt In den Versicherungsbedingungen (AVB) ist die maximale Reisedauer (bei der DKV sind es 70 Tage, bei der HanseMerkur 56 Tage) eine sogenannte vertragliche Obliegenheit.Sobald Sie ein Flugticket buchen, das einen Aufenthalt von 90 Tagen vorsieht, steht fest, dass diese Reise das vertragliche Limit überschreitet.Damit ist die Bedingung für den Jahresschutz verletzt.Wenn Sie nun am 10. Tag der Reise in Thailand einen Unfall haben, fordert die Versicherung vor der Kostenübernahme eine Kopie Ihres Rückflugtickets an. Sieht der Sachbearbeiter dort, dass der Rückflug erst nach 90 Tagen erfolgt, wird die Leistung komplett verweigert. Sie erhalten für keinen einzigen Tag Geld.