Reise-Krankenversicherung

Nein, das gilt nur für Fall 2. Es gibt Versicherungen, die die ersten xy Tage abdecken, auch wenn die Reise länger dauert. Telefonier nicht soviel. Die meisten Hotliner haben doch eh keine Ahnung. Lies es in den Bedingungen durch.

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Hier sind z.B. die ersten 45 Tage immer versichert, egal wie lange die Reise dauert.

Naja, man sollte das Thema aber doch hier ansprechen, das TAF ist ja schließlich auch dazu da, sich gegenseitig zu helfen. Wenn es Versicherungen gibt, die trotz längerer Reisedauer die vereinbarten 45, 57 oder was auch immer ist es ja gut. Aber man sollte unbedingt auch darauf hinweisen, da man hier möglicherweise in eine üble Falle tappen kann.

Hier meine Anfrage an KI:

Warum der Schutz komplett erlischt In den Versicherungsbedingungen (AVB) ist die maximale Reisedauer (bei der DKV sind es 70 Tage, bei der HanseMerkur 56 Tage) eine sogenannte vertragliche Obliegenheit.Sobald Sie ein Flugticket buchen, das einen Aufenthalt von 90 Tagen vorsieht, steht fest, dass diese Reise das vertragliche Limit überschreitet.Damit ist die Bedingung für den Jahresschutz verletzt.Wenn Sie nun am 10. Tag der Reise in Thailand einen Unfall haben, fordert die Versicherung vor der Kostenübernahme eine Kopie Ihres Rückflugtickets an. Sieht der Sachbearbeiter dort, dass der Rückflug erst nach 90 Tagen erfolgt, wird die Leistung komplett verweigert. Sie erhalten für keinen einzigen Tag Geld.
 
Naja, man sollte das Thema aber doch hier ansprechen, das TAF ist ja schließlich auch dazu da, sich gegenseitig zu helfen. Wenn es Versicherungen gibt, die trotz längerer Reisedauer die vereinbarten 45, 57 oder was auch immer ist es ja gut. Aber man sollte unbedingt auch darauf hinweisen, da man hier möglicherweise in eine üble Falle tappen kann.
Habe ja nie gesagt, dass man das Thema nicht ansprechen sollte. Ich habe es ja selbst zur Sprache gebracht und darüber informiert, dass es grundsätzlich zwei verschiedene Konstellationen gibt. Und welche der beiden Konstellationen gilt, geht aus den Versicherungsbedingungen hervor. Die muss man sich natürlich vor Vertragsabschluss durchlesen. Dann gibt's auch keine Fallstricke.

Ganz grundsätzlich kann ich nur empfehlen, weder auf KI noch auf Hotline-Aussagen zu vertrauen, sondern immer die Versicherungsbedingungen zu lesen. Denn das was dort steht, ist das, was am Ende des Tages zählt und sonst nichts.

Stimmt. Der Fragesteller wollte es wissen und der warst nicht du. Und meine Antwort bezog sich auf seine Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich nutze die Nürnberger Auslandskrankenversicherung
 
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber natürlich sind zwei Dinge wichtig. Ist die komplette Dauer des Urlaubs versichert und ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach D mitversichert? Der ist nicht bei allen RKV mitversichert, gerade bei Angeboten über Kreditkarten. Wir arbeiten mit sehr vielen Versicherern zusammen und i.d.R. gibt es selten bis gar keine Probleme. Wichtig ist den meisten Versicherern, dass die Rechnungen auf Englisch sind.
 
Ich nutze die Nürnberger Auslandskrankenversicherung
Gefragt wurde von @Staller nach einer Auslands-Reise-KV, die 3 Monate abdeckt.
Auf der Seite der Nürnberger heißt es

Langzeit-Auslandskrankenversicherung der NÜRNBERGER?
Aktuell bieten wir keine Langzeit-Auslandskrankenversicherung an. Um sich trotzdem auch für längere Reisen perfekt abzusichern, helfen Ihnen unsere Berater vor Ort gerne weiter. Zusammen mit Ihnen finden sie sicherlich eine Lösung, die optimal zu Ihnen passt.

Die mögliche Auslands-Reise-KV der Nürnberger deckt 56 Tage ab, maximal, innerhalb eines Jahres. Ist daher nicht zielführend. ;)
 
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber natürlich sind zwei Dinge wichtig. Ist die komplette Dauer des Urlaubs versichert und ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach D mitversichert? Der ist nicht bei allen RKV mitversichert, gerade bei Angeboten über Kreditkarten.

Medizinisch notwendig haben ja eigentlich alle, auch die in KK inkludierten. Ich würde schauen, dass "medizinisch sinnvoll" versichert ist, denn "notwendig" ist immer so eine Sache. Wenn du in Thailand im Krankenhaus liegst, ist eine Notwendigkeit eher nie gegeben.
 
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Interessante Beiträge, vor allem machen sich die Forenmitlieder überhaupt Gedanken daran, was passiert, wenn ich ernstlich (Schlaganfall, Herzinfarkt) in Thailand erkranke.
Mir ist es vor Jahren mal in Pattaya passiert. Bin auf Koh CHang beinahe zusammengebrochen, wahnsinniges Herzrasen bekommen, kurz vorm umfallen.
Bin dann am nächsten Tag ins Bangkok Hospital Pattaya gefahren, die haben mich gleich dabehalten. Da ich bei der Debeka versichert bin (auch Auslandsreiseversicherung), hat das Krankenhaus sich mit der Debeka kurzgeschlossen. Diagnose: Herzrhytmusstörungen. Therapie: Einsatz eines Herzschrittmachers mit Defribilator und noch was , womit meinLinksschenkelblock beseitigt werden sollte. Debeka hatte schon alles genehmigt, nach durchwachter Nacht habe ich mich doch dagegen entschieden, wurde auf Kosten der Versicherung zurückgeflogen, in ein mir bekanntes Herzzentrum gebracht und - da konnte bis auf erhöhtem Blutdruck nichts (mehr) festgestellt werden.
Was ich n ur sagen wollte: Bangkok Hospital hatte mit der Debeka zusammengearbeitet. Was aber heute wohl nicht mehr so ohne weiteres gemacht wird...

Aber jetzt zu der Frage der Langzeitversicherung: Die Zeit der Debeka Auslandskrankenversicherung ist auf 70 Tage begrenzt !
Um wieder neu diese Zeit in Anspruch zu nehmen, muß man wieder nach Deutschland und dann kann man erneut ins Ausland reisen.
Bei Pensionären liegt die Sache wieder etwas anders : 70 Prozent kommt die Beihilfe und 30 Prozent die Debeka für die Kosten auf. Die Frage ist dann: Brauche ich dann eigentlich die Auslandskrankenversicherung ? Im Prinzip nein, ausser man bekommt einen Schlaganfall Herzinfarkt. Dann müßte man in Vorleistung treten und evt. 20 000 Euro Arzt-und Krankenhauskosten bezahlen, die man dann sich wieder von der Beihilfe und Debeka zurückholen kann. Also wer so viel Geld hat, für den ist das kein Problem- wer es nicht hat, kann es zum Problem werden ...
 
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Aber jetzt zu der Frage der Langzeitversicherung: Die Zeit der Debeka Auslandskrankenversicherung ist auf 70 Tage begrenzt !
Wenn die 70 Tage nicht ausreichen würde ich mich auch nicht bei der Debeka versichern lassen sondern eine AKV wählen wo man sich länger absichern kann. Gibt ja genug Alternativen.
 
Wer seine Reise etwas verlängern möchte kann sich mal das Angebot der Fa. Mawista ansehen.
Die haben auch Pakete die direkt nach Ablauf der „normalen Reiseversicherung“ starten. Ist auch gar nicht so teuer.
 
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