Das war auf einen anderen Kommentar bezogen in dem behauptet wird man könne mehr oder weniger während der Laufzeit der RKV zwischen TH und D hin und her reisen.Member hat gesagt:Und warum erzählst du dann, man darf 5 Jahre nicht nach D, das hättest du beim ADAC extra nachgefragt???
Ich lese hier nur aus Neugier mit, aber ich denke, hier gibt es eine falsche Interpretation. Könnte den einen oder anderen vielleicht interessieren.Member hat gesagt:Besteht die Versicherung bereits 1 Jahr, kann man bis zu 6 Wochen "Heimaturlaub" machen.
Anbei Auszug aus den Vers. Bedingungen der HM:
1.4.2 Versicherungsschutz in Deutschland
Hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr? In
diesem Fall haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn Sie vo-
rübergehend nach Deutschland zurückkehren (z. B. Heimatur-
laub). Dieser ist auf insgesamt 6 Wochen je Versicherungsjahr
begrenzt.