Allgemeine Frage Reisekrankenversicherung

  • Ersteller
        #162  

Member

Member hat gesagt:
Und warum erzählst du dann, man darf 5 Jahre nicht nach D, das hättest du beim ADAC extra nachgefragt???
Das war auf einen anderen Kommentar bezogen in dem behauptet wird man könne mehr oder weniger während der Laufzeit der RKV zwischen TH und D hin und her reisen.

Ich kann dazu nur sagen verlasst Euch nicht auf eine Aussage von einer ADAC Geschäftsstelle. Da sind die Kollegen in der RKV Abteilung bestimmt die besseren Ansprechpartner.

PanTau
 
        #163  

Member

Member hat gesagt:
Besteht die Versicherung bereits 1 Jahr, kann man bis zu 6 Wochen "Heimaturlaub" machen.

Anbei Auszug aus den Vers. Bedingungen der HM:

1.4.2 Versicherungsschutz in Deutschland
Hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr? In
diesem Fall haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn Sie vo-
rübergehend nach Deutschland zurückkehren (z. B. Heimatur-
laub). Dieser ist auf insgesamt 6 Wochen je Versicherungsjahr
begrenzt.
Ich lese hier nur aus Neugier mit, aber ich denke, hier gibt es eine falsche Interpretation. Könnte den einen oder anderen vielleicht interessieren.
Unter 1.4.2 steht "Hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr?". Das heißt nicht, dass die Versicherung min. 1 Jahr bestehen muss, bevor man bis zu 6 Wo pro Versicherungsjahr nach Hause darf.
Die Laufzeit bestimmt, über welchen Zeitraum die Versicherung abgeschlossen wurde.
So wie ich das verstehe, darf man die 6 Wo sofort in Anspruch nehmen. Also im Ankunftsland ggf bei schlechten Nachrichten von zu Hause sofort kehrt machen und zurückfliegen. Es sei denn, in den Vers.Bed. steht noch etwas, was hier nicht wiedergegeben wurde.
Und 6 Wochen pro Vers.jahr heißt ja auch, dass man bis zu 12 Wochen am Stück Heimaturlaub machen kann. Also 6 Wo direkt vor Ablauf des Vers.jahrs und direkt anschließend nochmal 6 Wo am Beginn des folgenden Jahrs.
 
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