Allgemeine Frage Reisekrankenversicherung

  • Ersteller
        #162  

Member

Member hat gesagt:
Und warum erzählst du dann, man darf 5 Jahre nicht nach D, das hättest du beim ADAC extra nachgefragt???
Das war auf einen anderen Kommentar bezogen in dem behauptet wird man könne mehr oder weniger während der Laufzeit der RKV zwischen TH und D hin und her reisen.

Ich kann dazu nur sagen verlasst Euch nicht auf eine Aussage von einer ADAC Geschäftsstelle. Da sind die Kollegen in der RKV Abteilung bestimmt die besseren Ansprechpartner.

PanTau
 
        #163  

Member

Member hat gesagt:
Besteht die Versicherung bereits 1 Jahr, kann man bis zu 6 Wochen "Heimaturlaub" machen.

Anbei Auszug aus den Vers. Bedingungen der HM:

1.4.2 Versicherungsschutz in Deutschland
Hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr? In
diesem Fall haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn Sie vo-
rübergehend nach Deutschland zurückkehren (z. B. Heimatur-
laub). Dieser ist auf insgesamt 6 Wochen je Versicherungsjahr
begrenzt.
Ich lese hier nur aus Neugier mit, aber ich denke, hier gibt es eine falsche Interpretation. Könnte den einen oder anderen vielleicht interessieren.
Unter 1.4.2 steht "Hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr?". Das heißt nicht, dass die Versicherung min. 1 Jahr bestehen muss, bevor man bis zu 6 Wo pro Versicherungsjahr nach Hause darf.
Die Laufzeit bestimmt, über welchen Zeitraum die Versicherung abgeschlossen wurde.
So wie ich das verstehe, darf man die 6 Wo sofort in Anspruch nehmen. Also im Ankunftsland ggf bei schlechten Nachrichten von zu Hause sofort kehrt machen und zurückfliegen. Es sei denn, in den Vers.Bed. steht noch etwas, was hier nicht wiedergegeben wurde.
Und 6 Wochen pro Vers.jahr heißt ja auch, dass man bis zu 12 Wochen am Stück Heimaturlaub machen kann. Also 6 Wo direkt vor Ablauf des Vers.jahrs und direkt anschließend nochmal 6 Wo am Beginn des folgenden Jahrs.
 
        #164  

Member

Member hat gesagt:
Da sind die Kollegen in der RKV Abteilung bestimmt die besseren Ansprechpartner.
Da werde ich heute mal anrufen , da ich ab Oktober für 9 Monate nach TH gehen will wäre das eine wichtige Info was nun geht .
Im kleingedruckten habe ich bei der ADAC-Langzeit leider nur diese wiedersprüchlichen Aussagen gefunden:
3.5 Der Versicherungsschutz endet
3.5.1 mit Grenzübertritt nach Deutschland. Dies gilt auch, wenn die gesundheitliche Be-
einträchtigung und die medizinische Behandlung in Deutschland fortdauern. Beim
Krankenrücktransport und bei der Überführung Verstorbener endet der Versiche-
rungsschutz mit dem Ende des Transportes in Deutschland;
3.5.2 mit Ablauf des Versicherungsvertrages. Die geplante Rückreise ist über diesen Zeit-
punkt hinaus aus medizinischen Gründen nicht möglich. Der Versicherungsschutz
verlängert sich in diesem Fall bis zum Tag der Transportfähigkeit

Auf alle Fälle erstattet auch der ADAC nicht verbrauchte Monate bei vorzeitiger Rückkehr aus dem Ausland nach D mit ein paar Abschlägen für volle Monate
Zitat :
Vertragsverkürzung:
Bei Nichtantritt der Reise bzw. bei einer vorzeitigen Heimreisekann die Prämie für nicht verbrauchte Monate unterfolgenden Voraussetzungen erstattet werden:
Die vorzeitige Rückreise muss nachgewiesen werden (z. B. durch Vorlage des Flugtickets).
Bei Stornierungen vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro erhoben.
Bei Erstattungen aufgrund einer vorzeitigen Heimreise wird eine Geschäftsgebühr von 10 % auf den Erstattungsbetrag erhoben.Wichtig: Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der gezahlten Prämie und der am Tag der Antragstellung auf Erstattung verbrauchten Prämie. Es werden nur volle Monate berücksichtigt.

Ein wenig spricht das gegen die Auskunft die @AndreasDU erhalten hat ,also immer noch nicht viel klüger .In den FAQ steht allerdings auch das :
Vertragsende
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
 
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