Member hat gesagt:
Da sind die Kollegen in der RKV Abteilung bestimmt die besseren Ansprechpartner.
Da werde ich heute mal anrufen , da ich ab Oktober für 9 Monate nach TH gehen will wäre das eine wichtige Info was nun geht .
Im kleingedruckten habe ich bei der ADAC-Langzeit leider nur diese wiedersprüchlichen Aussagen gefunden:
3.5 Der Versicherungsschutz endet
3.5.1 mit Grenzübertritt nach Deutschland. Dies gilt auch, wenn die gesundheitliche Be-
einträchtigung und die medizinische Behandlung in Deutschland fortdauern. Beim
Krankenrücktransport und bei der Überführung Verstorbener endet der Versiche-
rungsschutz mit dem Ende des Transportes in Deutschland;
3.5.2 mit Ablauf des Versicherungsvertrages. Die geplante Rückreise ist über diesen Zeit-
punkt hinaus aus medizinischen Gründen nicht möglich. Der Versicherungsschutz
verlängert sich in diesem Fall bis zum Tag der Transportfähigkeit
Auf alle Fälle erstattet auch der ADAC nicht verbrauchte Monate bei vorzeitiger Rückkehr aus dem Ausland nach D mit ein paar Abschlägen für volle Monate
Zitat :
Vertragsverkürzung:
Bei Nichtantritt der Reise bzw. bei einer vorzeitigen Heimreisekann die Prämie für nicht verbrauchte Monate unterfolgenden Voraussetzungen erstattet werden:
Die vorzeitige Rückreise muss nachgewiesen werden (z. B. durch Vorlage des Flugtickets).
Bei Stornierungen vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro erhoben.
Bei Erstattungen aufgrund einer vorzeitigen Heimreise wird eine Geschäftsgebühr von 10 % auf den Erstattungsbetrag erhoben.
Wichtig: Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der gezahlten Prämie und der am Tag der Antragstellung auf Erstattung verbrauchten Prämie. Es werden nur volle Monate berücksichtigt.
Ein wenig spricht das gegen die Auskunft die
@AndreasDU erhalten hat ,also immer noch nicht viel klüger .In den FAQ steht allerdings auch das :
Vertragsende
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.