Member
Du magst Recht haben, weiß ich nicht genau, in der Praxis glaube ich läuft das aber anders.Member hat gesagt:Meiner Meinung nach unzulässig. Ohne richterliche Anordnung darf der Laptop, bzw das Handy nicht kontrolliert werden. Und Gefahr in Verzug liegt im Falle eines Urlaubheimkehrer wohl nicht vor.
Frage an die RA's im TAF....stimmt das so?
Du wirst halt freundlich gefragt, ob du alles freiwillig herzeigst.
Und wenn nicht, kann der Zoll bei ausreichendem Verdacht immer noch alles beschlagnahmen.
Was "ausreichender Verdacht" ist? Wird wohl so schwammig sein, dass der Zoll schalten und walten kann...