SD Karten verschlüsseln.

  • Ersteller
        #11  

Member

Member hat gesagt:
Meiner Meinung nach unzulässig. Ohne richterliche Anordnung darf der Laptop, bzw das Handy nicht kontrolliert werden. Und Gefahr in Verzug liegt im Falle eines Urlaubheimkehrer wohl nicht vor.
Frage an die RA's im TAF....stimmt das so?
Du magst Recht haben, weiß ich nicht genau, in der Praxis glaube ich läuft das aber anders.
Du wirst halt freundlich gefragt, ob du alles freiwillig herzeigst.
Und wenn nicht, kann der Zoll bei ausreichendem Verdacht immer noch alles beschlagnahmen.
Was "ausreichender Verdacht" ist? Wird wohl so schwammig sein, dass der Zoll schalten und walten kann...
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Meiner Meinung nach unzulässig. Ohne richterliche Anordnung darf der Laptop, bzw das Handy nicht kontrolliert werden. Und Gefahr in Verzug liegt im Falle eines Urlaubheimkehrer wohl nicht vor.
Frage an die RA's im TAF....stimmt das so?
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber trotzdem ziemlich sicher, dass das so nicht stimmt.
Der Zoll darf anlasslose Kontrollen und Durchsuchungen von Personen, Fahrzeugen und mitgeführten Gegenständen vornehmen (das ist ja auch schließlich seine Aufgabe). Anders als die Polizei braucht er dafür weder eine richterliche Anordnung, noch einen Anfangs- oder gar begründeten Verdacht. Weder Schriftstücke, noch elektronische Geräte (Kameras, Datenträger, Notebooks) genießen dabei einen besonderen Schutz oder sind davon ausgenommen.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Anders als die Polizei braucht er dafür weder eine richterliche Anordnung, noch einen Anfangs- oder gar begründeten Verdacht. Weder Schriftstücke, noch elektronische Geräte (Kameras, Datenträger, Notebooks) genießen dabei einen besonderen Schutz oder sind davon ausgenommen.

Quelle???
 
        #15  

Member

Da hat awita Recht, der Zoll darf da einiges mehr als die Polizei.
 
        #16  

Member

Ich nutze auch immer noch Truecrypt Container Verschlüsselung.
Ich speichere da auch meine Reiseunterlagen und Private Daten ab.
Auch Bilder von SD Karten verschiebe ich regelmäßig in die Container.

Im letzten Urlaub ist mir durch eigenverschuldung meine Tasche mit Laptop abhanden gekommen.
Trotz des Ärger über den Verlust war ich froh das die sensiblen privaten Daten alle verschlüsselt waren.
 
        #17  

Member

Ob der Zoll das nun dürfen oder nicht weiß ich nicht, aber ein ausreichender Verdacht kann mit allem Möglichen gerechtfertigt werden.
Dann hat man die Chance die Sache in die länge zu ziehen und bis auf das Blut zu streiten oder aber man zeigt die Bilder.

Wenn allerdings ein ausreichender Verdacht vorliegt wird euch jeder Richter dazubringen das Passwort rauszurücken. Also alles für die Katz in diesem Zusammenhang.
Wenn ihr allerdings einfach nur ein paar Bilder vor neugieren Blicken wie auch die vom Zoll verbergen wollt gibt es ganz andere Möglichkeiten.

Um eure Daten aber zu schützen vor unberechtigten Zugriff ist die ober erwähnte Methode ganz gut.
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Wenn allerdings ein ausreichender Verdacht vorliegt wird euch jeder Richter dazubringen das Passwort rauszurücken. Also alles für die Katz in diesem Zusammenhang.
@kelle
es gibt die Möglichkeit einen zusätzlichen sogenannten hidden container anzulegen. Dann hast du 2 container und 2 Passwörter.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Weder Schriftstücke, noch elektronische Geräte (Kameras, Datenträger, Notebooks) genießen dabei einen besonderen Schutz oder sind davon ausgenommen.
Das ist so nicht richtig. An meine Daten darf der Zoll nicht einfach so ran, und kann mich nicht zwingen einfach mein Passwort rauszugeben. Daher gabs ja letztens erst die Diskussions zu den Flüchtlingssmartphones.
In anderen Ländern gibt es da aber natürlich leider andere Vorschriften, und wie das in Doha o.ä. aussieht, weiss ich nicht.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
An meine Daten darf der Zoll nicht einfach so ran, und kann mich nicht zwingen einfach mein Passwort rauszugeben. Daher gabs ja letztens erst die Diskussions zu den Flüchtlingssmartphones.
Er kann dich natürlich nicht zwingen dein Passwort rauszugeben. Dazu müsste er dich ja ggfs. wegsperren oder irgendeine Strafe androhen können. Das kann natürlich nur ein Richter entscheiden.
Aber zugängliche Daten darf er durchsuchen und auch ggfs. Geräte und Dokumente sichern, bzw. einbehalten. Er darf z.B. auch Kontoauszüge, Verträge etc. sichten, die du bei dir führst.
So war zumindest die klare Auskunft eines Zollbeamten und so würde ich auch den Gesetzestext verstehen.

Das mit den Flüchtlingssmartphones war/ist eine andere Baustelle. Da ging es nicht um den Zoll, sondern um das BamF. Das BamF darf das bisher natürlich nicht und dürfte es auch künftig bei Nicht-Flüchtlingen nicht.
 
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