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Sofortrente

        #51  

Member

Member hat gesagt:
So pauschal stimmt das nicht. Nur, wenn der Bezieher freiwillig in der GKV versichert ist, sind die Auszahlungen KV-pflichtig. Trifft das zu, Finger weg von der Sofortrente. Ist der Bezieher jedoch gesetzlich pflichtversichert (oder privat versichert), fallen keine KV-Beiträge an, nicht einmal auf den Ertragsanteil.

Erfüllt der freiwillig Versicherte die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner müssen keine Beiträge auf Kapitalerträge gezahlt werden. Voraussetzung sind Anspruch auf eine gesetzliche Rente und anrechenbare Versicherungszeiten von mindestens 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. Anrechenbare Versicherungszeiten sind alle Arten der gesetzlichen Versicherung einschließlich Familienversicherung und Zeiten der Anwartschaft. Drei Jahre pro Kind werden neuerdings auch für jedes Elternteil als Vorversicherungszeit angerechnet.

Ganz gut zusammengefasst hier nachzulesen: Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - Finanztip
Der Artikel vom Finanztip ist nicht vollständig. Dies ist auch nahezu unmöglich bei der Komplexität des Sozialversicherungsrechts.

Übersicht beitragspflichtige Einnahmen:
Anhang anzeigen 1622247601172.jpg
Quelle
 
        #52  

Member

Genau das, was ich sagte (nur kürzer ;-) ). Kann aber auch sein, dass der Sofortrentenbezieher noch erwerbstätig ist. Entscheidend ist nur, dass er gesetzlich pflichtversichert sein muss; ob in der KVdR oder ganz "normal" über den Arbeitgeber, ist egal (oder PKV, aber das ist eh klar). In all diesen Fällen fallen keine KV-Beiträge an, auch nicht auf den steuerpflichtigen Ertragsanteil.
 
        #53  

Member

gestern hat jemand aus Hessen die 90 Mio im Eurojackpot geknackt. Das nenne ich mal Sofortrente 😥
 
        #54  

Member

Member hat gesagt:
Hallo Johnny, leider muss ich Dich enttäuschen, da bei Auszahlung der Dividende sofort ca. 25% Kapitalertragssteuer abgezogen werden.
Aber nicht bei Telekom, da es aus dem steuerlichen Einlagenkonto kommt.
 
        #55  

Member

Der steuerlich relevante Einstandskurs wird aber um die Dividende vermindert, d.h. bei einem Verkauf zahlt er quasi nachträglich die Steuern auf die Dividende.
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Erfüllt der freiwillig Versicherte die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner müssen keine Beiträge auf Kapitalerträge gezahlt werden. Voraussetzung sind Anspruch auf eine gesetzliche Rente und anrechenbare Versicherungszeiten von mindestens 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. Anrechenbare Versicherungszeiten sind alle Arten der gesetzlichen Versicherung einschließlich Familienversicherung und Zeiten der Anwartschaft. Drei Jahre pro Kind werden neuerdings auch für jedes Elternteil als Vorversicherungszeit angerechnet.

Ganz gut zusammengefasst hier nachzulesen: Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - Finanztip
Der Artikel vom Finanztip ist nicht vollständig. Dies ist auch nahezu unmöglich bei der Komplexität des Sozialversicherungsrechts.

Übersicht beitragspflichtige Einnahmen:
Anhang anzeigen 1622247601172.jpg
Quelle
Warum muss ein freiwillig gesetzliche Krankenversicherer
hier 14% auf Mieteinnahmen, Zinsen/Dividenten und privaten Renten zahlen
und der KVdR nicht .
Wenn ich mehr als 180 Tage im Jahr nicht in d. BRD bin, entfallen all diese Steuern.
Richtig ?
 
        #58  

Member

Member hat gesagt:
Warum muss ein freiwillig gesetzliche Krankenversicherer
hier 14% auf Mieteinnahmen, Zinsen/Dividenten und privaten Renten zahlen
und der KVdR nicht .
Wenn ich mehr als 180 Tage im Jahr nicht in d. BRD bin, entfallen all diese Steuern.
Richtig ?

Ich empfehle dir diesen Thread. Dort wurde das Thema ausführlich diskutiert:

 
        #59  

Member

Member hat gesagt:
Warum muss ein freiwillig gesetzliche Krankenversicherer
hier 14% auf Mieteinnahmen, Zinsen/Dividenten und privaten Renten zahlen
und der KVdR nicht .
Wenn ich mehr als 180 Tage im Jahr nicht in d. BRD bin, entfallen all diese Steuern.
Richtig ?
Das sind keine Steuern, sondern KV-Beiträge. Wer freiwillig versichert ist, muss immer Beiträge auf sein gesamtes Einkommen bezahlen. Ein Pflichtversicherter nur auf Lohn-/Gehaltsbestandteile (bzw. gesetzl. Rente).
 
        #60  

Member

Member hat gesagt:
Das sind keine Steuern, sondern KV-Beiträge. Wer freiwillig versichert ist, muss immer Beiträge auf sein gesamtes Einkommen bezahlen. Ein Pflichtversicherter nur auf Lohn-/Gehaltsbestandteile (bzw. gesetzl. Rente).
Hallo GRO, so ist dies nicht ganz richtig. Auch auf Zinserträge, Aktiengewinne, und Veräußerungsgewinne, müssen Steuern Soli und Kirchensteuer abgeführt werden. Dies geschieht ganz automatisch.
 
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