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Info Steuerlicher Abzug Familienunterstützung

        #11  

Member

Wenn ich natürlich meine 12x CHF 900.- vom Einkommen abziehen kann macht das schon was aus.
Wenn ich schon keine Kunderzulage kriege weil es nicht unsere sind (auch nicht adoptiert... das wäre ein gröberes Projekt geworden)
 
        #12  

Member

Hallo,

In BW reicht es aus vom Rathaus deines Bezirkes wo deine Schwiegereltern wohnen, ne Bestätigung zu haben , daß sie keine Einkünfte haben, außer deine Unterstützung (dort das Bankbuch vorlegen.
Die Bestätigung Übersetzen lassen und mit der Überweisungs-
Bescheinigung dem Finanzamt vorlegen.
Geht pro Elternteil bis zu 2400 € pro Jahr.
Aber Achtung ! Gleich alles im Januar überweisen, sonst wird nur Anteilig der Betrag vom Jahr berechnet.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich natürlich meine 12x CHF 900.- vom Einkommen abziehen kann macht das schon was aus.
Ja klar. Ich hatte halt mit 2 - 300 Franken im Monat gedacht..900 Franken entspricht ja schon einem Spitzensalär in Thailand.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Aber Achtung ! Gleich alles im Januar überweisen, sonst wird nur Anteilig der Betrag vom Jahr berechnet.
In D: Man muss nur im Januar beginnen, damit 12/12 des Höchstsatzes pro berücksichtigt werden.
Der absetzbare Höchstsatz pro unterstützer Person (wenn die Voraussetzungen vorliegen) liegt derzeit allgemein etwas unter 10.000 Euro pro Jahr, Thailand liegt aber in der Ländergruppeneinteilung bei "1/2", so dass hier nur knapp 5000 Euro pro Person anerkannt werden.

Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2021

Unter dem Stichwort Bedürftigkeitsbescheinigung / Unterstützung bedürftigter Angehöriger findet man sehr viel im Netz.
 
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