Thailändisch lernen

torist visa für thaifrau nach deutschland

        #21  

Member

Member hat gesagt:
Hallo,
da ich den Visa Prozess für eine Thailänderin erst vor kurzem erfolgreich durchlaufen habe, meine kurzen Anmerkungen zu dem Thema.
Wie andere hier schon gesagt haben, sieht es eher schlecht für deine Bekannte aus.
Entscheidend für das Visa ist die Bewertung der "Rückkehrwilligkeit" deiner Freundin. Beziehungen zur Botschaft helfen nur bedingt, da die Erstprüfung in D stattfindet. Und lehnt Deutschland ab, kann auch der Bearbeiter hier vor Ort nichts machen.
Mit einer Verpflichtungserklärung deinerseits samt eines Besuchervisums hast......

Allein der Gedanke , das so ein Bürokrat in der Botschaft die Rückkehrwilligkeit anzweifelt und auf abgelehnt setzt ist allein schon unglaublich, arrogant und unverschämt.
Ein normal denkender Mensch würde doch sagen , die hat einen guten Job mit echt guten Verdienst für eine Thai und eine Wohnung , sie will reisen....warum nicht, machen ja viele Menschen weltweit .
Also warum soll sie nicht zu ihrem Wohnort und zu ihrer guten Arbeit zurückkehren, nach wenigen Tagen in Deutschland ?
Nun und eine Familie wird sie auch haben..... genehmigt ....
Das wäre ein normales Verfahren, aber die Realität ist anders und stellenweise willkührlich.

Wem hat es was anzugehen , wen ich wann , warum und wie treffe, wenn keinerlei Gesetze / Regeln verletzt werden ???
Ich liebe nun mal exotische Frauen anderer Länder , bin Single , will nicht heiraten !
Ist das nicht schlußendlich meine Angelegenheit , mein Leben , mein Grundrecht auf Freiheit ?
Selbstverständlich haben diese Frauen auch die Lust , sich mit mir zu treffen und den gleichen Wunsch nach Freiheit

In meinem Fall sind das weder Bar Girls noch Nutten, die ich einlade,
wenn das so wäre , gehört das nicht auch zu meinem und deren Recht ?

Member hat gesagt:
Was ihr immer alle mit eurer Verpflichtungserklärung habt. benzel hat doch klar gemacht, dass es um ein Touristenvisum geht. Da gibt es so etwas wie eine Verpflichtungserklärung überhaupt nicht; wozu auch? Werft doch bitte Besucher- und Touristenvisum nicht immer in einen Topf.

Aber wenn sie etwas von benzel erzählt oder erklärt, dass sie bei ihm wohnen will, kriegt sie natürlich kein Touristenvisum; auch logisch.

sehe ich auch so
 
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        #22  

Member

Member hat gesagt:
Allein der Gedanke , das so ein Bürokrat in der Botschaft die Rückkehrwilligkeit anzweifelt und auf abgelehnt setzt ist allein schon unglaublich, arrogant und unverschämt.
Ein normal denkender Mensch würde doch sagen , die hat einen guten Job mit echt guten Verdienst für eine Thai und eine Wohnung

Ein monatliches Einkommen von umgerechnet ca. 1000€ ist für ein Thai zwar nicht schlecht, aber das alleine ist ja noch keine Garantie dass sie sich eine selbstfinanzierte Reise nach D leisten kann. Die Leute auf der BS wissen auch, dass man in Asien einen Job von heute auf morgen verlieren kann, ohne mehrmonatige Kündigungsfrist, Abfindungen, Lohnfortzahlungen usw.
Für ein Touristenvisum wird sie vermutlich nachweisen müssen dass sie jederzeit Zugriff auf eine Summe x hat, die für eine solche Reise erforderlich wäre. Alle Auslagen eingerechnet, Flug, Hotel, Verpflegung, usw., für 10 Tage kann man da ruhig mal 3000€ einkalkulieren.
Wenn sie der Botschaft gegenüber darlegen kann dass sie diese Summe jederzeit und ohne fremde Hilfe aufbringen kann, könnte sie vielleicht auch Chancen auf ein Visum haben. "Gute Kontakte", einflussreiche Persönlichkeiten im Familienkreis würden sicher auch nicht schaden.

Wenn da nicht noch die Sache mit der Rückkehrwilligkeit wäre. Diese Regel bietet den Botschaften nun mal die Möglichkeit, je nach Lust und Laune zu entscheiden.
Nahezu jeden "Nachweis" der Rückkehrwilligkeit kann man anzweifeln.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Ein monatliches Einkommen von umgerechnet ca. 1000€ ist für ein Thai zwar nicht schlecht, aber das alleine ist ja noch keine Garantie dass sie sich eine selbstfinanzierte Reise nach D leisten kann. Die Leute auf der BS wissen auch, dass man in Asien einen Job von heute auf morgen verlieren kann, ohne mehrmonatige Kündigungsfrist, Abfindungen, Lohnfortzahlungen usw.
Für ein Touristenvisum wird sie vermutlich nachweisen müssen dass sie jederzeit Zugriff auf eine Summe x hat, die für eine solche Reise erforderlich wäre. Alle Auslagen eingerechnet, Flug, Hotel, Verpflegung, usw., für 10 Tage kann man da ruhig mal 3000€ einkalkulieren.
Wenn sie der Botschaft gegenüber darlegen kann dass sie diese Summe jederzeit und ohne fremde Hilfe aufbringen kann, könnte sie vielleicht auch Chancen auf ein Visum haben. "Gute Kontakte", einflussreiche Persönlichkeiten im Familienkreis würden sicher auch nicht schaden.

Wenn da nicht noch die Sache mit der Rückkehrwilligkeit wäre. Diese Regel bietet den Botschaften nun mal die Möglichkeit, je nach Lust und Laune zu entscheiden.
Nahezu jeden "Nachweis" der Rückkehrwilligkeit kann man anzweifeln.



Kommentiere das nur kurz, weil ich nicht für Verstimmung sorgen möchte bzw. Träume zerstören.
1. Das AA hat für die jeweiligen Visabearbeiter und auch danach Visaentscheider eindeutige Vorgaben erlassen.
2. Diese Vorgaben sind in Runderlassen an die jeweiligen Auslandsvertretungen gegangen.
3. Die Visabearbeiter sind in den meisten Ländern Ortskräfte (oft eben auch Deutsche mit Wohnsitz in dem jeweiligen Land) und arbeiten die Formulare ab und müssen diese den Visaentscheidern vorlegen.
4. Entscheider wird man lediglich mit speziellen Lehrgängen und einem Dienstgrad.
5. Die bearbeiteten ANträge werden erst bei Vollständigkeit dem Entscheidern vorgelegt und jede Visaentscheidung müßte er später auch vor Gericht begründen können.
6. Es gab (gibt) eine Vielzahl von Vorfällen, dazu mal google benutzen, wo in der Presse Fälle von "gekauften Visa" aufgetreten waren. Solche Dinge beginnen bei ortsansääsigen Sicherheitskräften die die Warteschlangenplätze vor der Rk nach Geldzuweisung für den Bezahlenden großzügig veränderten bis zu "geklauten" Blankovisa irgendwo verkauft wurden. Um solche Dinge zu verhindern gibt es mehrere Schritte bis ein kompletter Antrag einem Entscheider vorliegt.
7. Jedes Land oder Region/Verbund (Schengen) hat Regeln für eine Visavergabe. Thailand ist da keine Ausnahme und weil ich lediglich meinen Flug 48 Std vor ABflug buche keine Option mehr. Klar eine 3-Jahresvisum wäre eine Variante doch das Ding hat seinen Preis... Hier darf der jeweilige gerne auch über Beamte meckern, doch wenn es diese Regeln nicht geben würde, hätten wir auch mit den Auswirkungen hier zu leben...ohne wieder Beschwerden zu bekommen weiss ich nicht wie ich das schreiben soll....
8. Wegen der gerade angesprochenen Rückkehrwilligkeit ist es -nicht- Lust und Laune. Hoffe dass ich das schon rausgestellt habe. Es gibt genügend Personen die viele Visa in ihrem Pass haben. Mit solchen Thais kommen Urlauber jedoch gar nicht, auch Residenten kaum, in Kontakt. Solche Töchter erhalten nach der Führerscheinprüfung ihren großen Mercedes geschenkt und ab der Mittelschicht ist die Rückkehrwilligkeit ohne Frage gegeben. Wenn es den Leuten schon immer gut ging besteht kein Zweifel ihr schönes Leben, mit Reisefreiheit, aufzugeben. Ja, tut mir für einige Leute leid, doch die Frauen aus den einfachen Verhältnissen haben da schon andere Gedanken wie sie für ihre Familie die Situationen verbessern können und da bestehen dann Zweifel an einer reinen touristischen Reise ohne "Arbeitswilligkeit" in dem fernen Land. Ein Rückflugticket reicht da nicht.

Bevor ich wieder die Gefühle einzelner Lesender negativ berühre, was ich nicht möchte wenn ich den Iststand darlege, schliesse ich hier zu dem Thema.
Viel Glück

 
        #24  

Member

Hier darf der jeweilige gerne auch über Beamte meckern, doch wenn es diese Regeln nicht geben würde, hätten wir auch mit den Auswirkungen hier zu leben...

Es geht ja nicht um die ausführenden Beamten, sondern um die Gesetze bzw. Dienstanweisungen. Warum kann man bei einem Besuchervisum nicht einfach dem deutschen Staat 50.000 EUR Kaution stellen? Damit hätte sich die Frage der Rückerwilligkeit doch deutlich entschärft. Reist der Betreffende nicht pünktlich aus, zieht der Staat die Sicherheitsleistung des Einladenden ein und deckt damit die Kosten für Haftbefehl, Fandung und Abschiebung.

Der deutsche Staat möchte einfach nicht, dass weibliche Angehörige bestimmter Länder nach Deutschland zu Besuch kommen (vermutlich geschürt durch die Emanzenlobby) und versteckt sich deshalb hinter dem Nachweis der sog. Rückkehrwilligkeit.

Kann mir keiner erklären, warum die Regeln so scharf sind und warum man nicht die Kautionslösung anbietet. Das ist reine Schikane, mehr nicht.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Es geht ja nicht um die ausführenden Beamten, sondern um die Gesetze bzw. Dienstanweisungen. Warum kann man bei einem Besuchervisum nicht einfach dem deutschen Staat 50.000 EUR Kaution stellen? Damit hätte sich die Frage der Rückerwilligkeit doch deutlich entschärft. Reist der Betreffende nicht pünktlich aus, zieht der Staat die Sicherheitsleistung des Einladenden ein und deckt damit die Kosten für Haftbefehl, Fandung und Abschiebung.

Der deutsche Staat möchte einfach nicht, dass weibliche Angehörige bestimmter Länder nach Deutschland zu Besuch kommen (vermutlich geschürt durch die Emanzenlobby) und versteckt sich deshalb hinter dem Nachweis der sog. Rückkehrwilligkeit.

Kann mir keiner erklären, warum die Regeln so scharf sind und warum man nicht die Kautionslösung anbietet. Das ist reine Schikane, mehr nicht.

Das mit der Kaution gibt es ja zum Beispiel in der Schweiz , ich meine für 30.000,-- Franken.
Bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege.

Hier mal was zu meiner letzten Verpflichtungerklärung ca. drei Jahre zurück . Wie meinem Ukraine Bericht zu entnehmen , habe ich einen enormen Aufwand betrieben mein damaliges GF nach Deutschland zum Besuch einzuladen .
Ich war mehrfach bei ihr zu Hause unglaublich schön war es bei ihr und ihrer Familie eingeladen zu sein.
( 50 km entfernt von Dnepropetrowsk ) Wir hatten uns auch ein paar mal in Kiew getroffen unter anderem um auch zur Deutschen Botschaft zu gehen ( auch im Bericht )
Das Verhältnis war echt schon weit gewachsen , wir sprachen sogar schon übers heiraten, sie wollte aber erst einmal unser / mein Land kennenlernen, für einen Urlaub mit mir dort.
Also habe ich eine Verpflichtungserklärung abgegeben, eine Krankenversicherung abgeschlossen , damit bewaffnet sind wir zur Botschaft in Kiew.... , abgelehnt ,

Man kommt sich hier völlig entmündigt , abgezockt und schlichtweg verarscht vor, mit knapp über 50, Zeit meines Lebens kerzengerade durchs Leben in dieser Republik gewandelt, als sehr guter Steuerzahler.
Für was bitte schön gebe ich eine Verpflichtungserklärung / Bürgschaft ab mit all ihren folgen die mich treffen , sollte die betreffende Frau nicht zurückreisen . Welcher bekloppte Mensch macht das , der mitten im Leben steht, wenn die eingeladene Frau nicht serious ist ???

Ich rief im Ministerium an hakte nach , die meinten ich solle die Prozedur nochmals machen , die Rückkerwilligkeit müsste noch mal geprüft werden . Bei einer Mutter die zusammen in einer Wohnung mit ihrer Tochter lebt und diese für die Dauer der Reise bei ihrer Mutter abgibt. Ich war echt angepisst, nicht wegen den Kosten und des erheblichen Zeitaufwandes , sondern wegen dieser Willkür .

Mein Girl meinte sie stellt bei diesen arroganten Pissern keinen Antrag mehr , was bilden die sich ein , wofür halten die sich.... Eine gute Frage
 
Zuletzt bearbeitet:
        #26  

Member

Ja sowas von 30000 Tausend Kaution (sicherheitsleistung) für CH habe ich auch schon gehört.... aber trozdem muss man den Antrag meist mehrmals wiederholen (Rekurs) soll anscheinen dann nach den 2 oder 3 ten Rekurs klappen.

Habe einen Freund, der das vor einigen Jahren gemacht hat und siehe da, ab dann war er jeweils (mit seiner Thailady) einige Monate in der CH und dann wieder einige Monate in Thailand. beim zweiten mal Visa sofort bekommen.
Ist natürlich mit einem grossen zeitlichen und finaziellen Aufwand verbunden.....

Lady war übrigens aus ärmsten Verhältnissen, kein Job, ein Kind (bei der ersetn Visabestellung haben die CH Botschaft mitgeteilt, das er das vergessen könne und er nie ein Visa bekommen werde, man muss hartnäkig sein und natürlich ein bisschen Geld aufwenden....

habe das ganze nächstes Jahr auch noch vor mir, möchte meine Maus auch einmal in die CH einladen, mal sehen und abwarten....
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Es geht ja nicht um die ausführenden Beamten, sondern um die Gesetze bzw. Dienstanweisungen. Warum kann man bei einem Besuchervisum nicht einfach dem deutschen Staat 50.000 EUR Kaution stellen? Damit hätte sich die Frage der Rückerwilligkeit doch deutlich entschärft. Reist der Betreffende nicht pünktlich aus, aus dem Isaan
zieht der Staat die Sicherheitsleistung des Einladenden ein und deckt damit die Kosten für Haftbefehl, Fandung und Abschiebung.
Kann mir keiner erklären, warum die Regeln so scharf sind und warum man nicht die Kautionslösung anbietet. Das ist reine Schikane, mehr nicht.

Ja und die Kaution hinterlegt dann der Einladende - mit allen Risiken wenn das Girl doch nicht so seriös ist wie angenommen, aber gut 50.000€ hin oder her macht den Kohl auch nicht fett :hehe:- oder das Girl (aus einfachen Verhältnissen) hat das in der Portokasse .....:D

Hatte bis dato anhand deiner Beiträge den Eindruck gewonnen, du hast halbwegs eine Ahnung bzw. realistische Einschätzung was Finanzen betrifft, komm aber nun doch ins grübeln... :roll: :mrgreen:



Kazimoto
 
Zuletzt bearbeitet:
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Also habe ich eine Verpflichtungserklärung abgegeben, eine Krankenversicherung abgeschlossen , damit bewaffnet sind wir zur Botschaft in Kiew.... , abgelehnt ,

Man kommt sich hier völlig entmündigt , abgezockt und schlichtweg verarscht vor, mit knapp über 50, Zeit meines Lebens kerzengerade durchs Leben in dieser Republik gewandelt, als sehr guter Steuerzahler.
Für was bitte schön gebe ich eine Verpflichtungserklärung / Bürgschaft ab mit all ihren folgen die mich treffen , sollte die betreffende Frau nicht zurückreisen . Welcher bekloppte Mensch macht das , der mitten im Leben steht, wenn die eingeladene Frau nicht serious ist ???

Das Argument der BS ist in diesem Fall, dich unwissenden deutsche Staatsbürger vor den katastrophalen Folgen einer Bleibe (Untertauchen) deiner Holden zu schützen.
Dir würden alle Kosten der Verfolgung auferlegt, du hast ja die Erklärung abgegeben.
Man kann die Vorschriften stets so auslegen, wie es gerade "passt".


Member hat gesagt:
Ich rief im Ministerium an hakte nach , die meinten ich solle die Prozedur nochmals machen , die Rückkerwilligkeit müsste noch mal geprüft werden . Bei einer Mutter die zusammen in einer Wohnung mit ihrer Tochter lebt und diese für die Dauer der Reise bei ihrer Mutter abgibt.

Auch das kann man so oder so interpretieren.
Hat sie ein Kind, ist das doch eigentlich ein Grund für die Rückkehrwilligkeit. Warum das hier nicht gezogen hat, weiß der Herrgott.

Der Gipfel ist aber das hier:
Die Thais haben ihre Kinder ja üblicherweise bei der Oma zuhause, und selbst arbeiten sie in BKK oder Patty oder sonstwo.
Was sagt die BS da?
Wenn das Kind bei der Oma ist, kann das ja nicht gerade als Bindung zum Kind angesehen werden, ergo: Fehlende Rückkehrwilligkeit!
Ablehnung.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die BS jeden nur erdenklichen Grund sucht (und findet), wenn sie den Antrag ablehnen will.
Der eigentliche Grund der Ablehnung bleibt dabei im Hintergrund verborgen und steht in keiner Akte.

Vielleicht einer der Gründe, warum die BS so vorsichtig ist: Kein Entscheider will sich hinterher gerne verantworten, wenn diejenige Person dann tatsächlich abgetaucht sein sollte.

Ich mag völlig falsch liegen, just my 2 cents.
 
        #29  

Member

entscheidend für das Visa ist die Bewertung der "Rückkehrwilligkeit" deiner Freundin.

Welche Voraussetzungen muss ein Thai girl für die "Rückkehrwilligkeit" mitbringen ??? :shock:

Meine Frau hatte vor 3 Jahren ihre (Thai) Nichte für 3 Monate nach Österreich eingeladen.
Die Einladung war ein Geschenk zum erfolgreichen Abschlusses ihres Studiums, (Tourismus und Sprachen).

Das girl war 23 Jahre alt. KEIN Einkommen, KEINE Kinder, KEIN Haus, KEIN Grundbesitz !!
Sie hat OHNE Probleme ihr Visum erhalten. :tu:

Man kommt sich hier völlig entmündigt , abgezockt und schlichtweg verarscht vor, mit knapp über 50,
Zeit meines Lebens kerzengerade durchs Leben in dieser Republik gewandelt, als sehr guter Steuerzahler.

So ist es !!! Mir gefällt der Begriff "Rückkehrwilligkeit" überhaupt nicht...

Mal angenommen das girl wäre NICHT "Rückkehrwillig" ??? Was sollte passieren ??
Schlimmstenfalls würde sie dann abgeschoben. Meinetwegen soll DANN der Einlader DAFÜR haften. (Abschiebekosten).

Nicht mal eine schnelle Heirat am Standesamt würde die "Rückkehrwilligkeit" beeinflussen...
Sie müsste TROTZDEM wieder ausreisen !!

In meinen Umfeld gab es schon VIELE Einladungen...noch NIE hat sich eine Thai geweigert wieder auszureisen. :roll:
Habe auch noch NIE gehört das eine Thai nach Ablauf ihres Visums "untertauchte" und als "U-Boot" lebt.

sawasdee frank69
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Mal angenommen das girl wäre NICHT "Rückkehrwillig" ??? Was sollte passieren ??
Schlimmstenfalls würde sie dann abgeschoben. Meinetwegen soll DANN der Einlader DAFÜR haften. (Abschiebekosten).

Nicht mal eine schnelle Heirat am Standesamt würde die "Rückkehrwilligkeit" beeinflussen...
Sie müsste TROTZDEM wieder ausreisen !!

In meinen Umfeld gab es schon VIELE Einladungen...noch NIE hat sich eine Thai geweigert wieder auszureisen. :roll:
Habe auch noch NIE gehört das eine Thai nach Ablauf ihres Visums "untertauchte" und als "U-Boot" lebt.

sawasdee frank69

Wir brauchen hier ja nicht um den heißen Brei herumreden.
Die BS will verhindern, dass das Rotlichtmilieu Zuwachs bekommt, und darüber hinaus, dass die Sozialsysteme nicht überbelastet werden (man lasse sie das angesichts der heutigen Situation in Europa mal auf der Zunge zergehen!).

Eine abgetauchte Person in Europa zu finden, ist utopisch, das wäre Zufall. Abschiebung passiert de facto praktisch nicht.
Aber zumindest würd ein so einem Fall die Mühle der Justiz/Exekutive ins Rollen gebracht, und das kostet auch ne Menge.

Übrigens, ein abgeschlossenes Studium ist für eine(n) Thai extrem viel Wert. Das lässt man nicht hinter sich und taucht dann unter.
Daher auch die klare Erteilung des Visums.
 
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