Verlobtenvisum

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        #1  

Member

Hallo Leute,

bin seit ein paar Wochen intensiv dabei, das Verlobtenvisum für meine Zukünftige ins Rollen zu bringen. Dabei sind die Vorgänge teilweise sehr verwirrend. Ich hoffe ihr könnt da ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Beim Standesamt habe ich schon folgendes erledigt:

- ihre Geburtsurkunde
- Zustimmung des Urkundsinhabers (Sie) zur Überprüfung
- Kopie des Reisepasses des Urkundsinhabers
- eine eigenhändig unterschriebene Erklärung des philippinischen Urkundsinhabers in englischer Sprache zu den Anschriften auf den Philippinen ab dem 15. Lebensjahr
- Cenomar
- Vollmacht
eingereicht. Von mir wird anscheinend nur meine (erweiterte) Meldebescheinigung sowie Geburtsurkunde benötigt.

Im Moment sammelt sie noch ein paar weitere Dokumente:

- Passfotos/Ganzkörperfoto
- Taufschein
- Unterlagen über die Einschulung in die erste Grundschulklasse (Form 137)
- Heiratsurkunde der Eltern
- jeweils 2 Passfotos der Eltern
- Geburtsurkunden der Geschwister

Bis zum Januar wird sie auch das alles erledigt haben. Ich werde diese Dokumente/Urkunden dann beim Standesamt einreichen, 300 Euro auf den Tisch legen und dann wird es zur Überprüfung geschickt.
Ist das dann der Teil, in dem u.a. auch ein "Detektiv" in ihre Provinz geschickt wird?
Es liegen nun in Deutschland schon einige Originale von ihr. Wenn sie den Visumsantrag stellt bzw. den Termin bei der Botschaft in Manila hat, wird sie diese aber wieder brauchen. Werden diese Originale schon in der Botschaft hinterlegt oder muss ich ihr die wieder zusenden?

Laut der Botschaftsseite wird von mir für den Termin nur ein kleiner Brief benötigt, wie wir uns kennengelernt haben sowie zwei Kopien meines Reisepasses. Liege ich da richtig?

http://www.manila.diplo.de/contentblob/3618538/Daten/7158883/MB_marriage.pdf

Vielen Dank :)
 
        #2  

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Heirate das Girl auf den Philippinen und mach dann Zusammenführungs Visum.

“Wie ihr euch kennengelernt habt“ Heiratsurkunde der Eltern und der ganze andere Schrott können die nur machen solange ihr nicht verheiratet seid.
 
        #3  

Member

Das Prozedere ist schon am Laufen und habe mich für Deutschland wg. paar Gründen entschieden. Möchte meine Familie dabei haben, nach deutschem Recht getraut werden und auch einen vernünftigen Ehevertrag haben.
 
        #4  

Member

Wenn eine Personenüberprüfung bei Ihr gemacht wird dauert diese mindestens 4 Monate......... dann musst du aufpassen weil diverse Dokumente nicht älter als 3/6 Monate sein dürfen.

Sie sollte so zeitig wie möglich zur Botschaft, wenn ihr schon die Unterlagen für die Personenüberprüfung habt kann Sie die ggf. schon mitnehmen aber sehr warscheinlich will die Botschaft diese noch nicht haben sondern prüft erst mal ob überhaupte eine Personenüberprüfung nötig ist. Dann meldet sich die Botschaft nach 4-6Wochen und Sie darf die Papiere einreichen ab da dauert es mind. 4 Monate.
 
        #5  

Member

Mit Personenüberprüfung meinst du quasi den Detektiv? Ich dachte das ist immer obligatorisch?

Das Problem ist ja, dass ich z.B. das Cenomar hier in Deutschland liegen habe, aber die Botschaft das ja beim Termin auch als Original sehen will... ich frage mich nur, wo der Sinn dahinter steht.
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Mit Personenüberprüfung meinst du quasi den Detektiv? Ich dachte das ist immer obligatorisch?

Das Problem ist ja, dass ich z.B. das Cenomar hier in Deutschland liegen habe, aber die Botschaft das ja beim Termin auch als Original sehen will... ich frage mich nur, wo der Sinn dahinter steht.

Ja das meine ich es wird tatsächlich ein Detektiv im Dorf deiner Verlobten auftauchen. (Die Personenüberprüfung muss bei allen gemacht werden die nicht direkt bei der Geburt registriert wurden.)

Frage nicht nach dem Sinn........... Je nach Bundesland kommt noch mehr Schwachsinn dazu z.B. verlangt ein Amt eine von der Botschaft beglaubigte Passkopie oder beglaubigte Übersetzungen diverser Dokumente, die du aber selbst einscannen kannst um diese zum Übersetzter zu senden.........

Also kurz das Standesamt in D will viele Dokumente hier haben, die du sowieso bei der Botschaft vorlegst.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
auch einen vernünftigen Ehevertrag haben.

Dazu würde ich mir an deiner Stelle einen versierten Anwalt ins Boot holen. Viele Eheverträge scheitern im Nachhinein an der Inhalts-/Wirksamkeitskontrolle. Bestimmte Punkte dürfen nämlich nicht ausgeschlossen werden.
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Ja das meine ich es wird tatsächlich ein Detektiv im Dorf deiner Verlobten auftauchen. (Die Personenüberprüfung muss bei allen gemacht werden die nicht direkt bei der Geburt registriert wurden.)

Frage nicht nach dem Sinn........... Je nach Bundesland kommt noch mehr Schwachsinn dazu z.B. verlangt ein Amt eine von der Botschaft beglaubigte Passkopie oder beglaubigte Übersetzungen diverser Dokumente, die du aber selbst einscannen kannst um diese zum Übersetzter zu senden.........

Also kurz das Standesamt in D will viele Dokumente hier haben, die du sowieso bei der Botschaft vorlegst.

Ja, also ist das bei ihr auch der Fall mit der Personenüberprüfung. Die Dokumente werden jetzt erstmal dem Oberlandesgericht zugeschickt und danach soweit ich es verstanden habe der Botschaft (daher auch die 300 Euro Gebühr). Nur wie soll meine Verlobte denn bitte die Originaldokumente bei der Botschaft herzeigen, wenn diese beim Standesamt/Oberlandesgericht bzw irgendwo anders herumgeschickt werden?

Member hat gesagt:
Dazu würde ich mir an deiner Stelle einen versierten Anwalt ins Boot holen. Viele Eheverträge scheitern im Nachhinein an der Inhalts-/Wirksamkeitskontrolle. Bestimmte Punkte dürfen nämlich nicht ausgeschlossen werden.

Welche Punkte meinst du denn damit z.B.? Das mit dem Anwalt hat auch noch ein wenig Zeit, da die Überprüfung ja eh ein paar Monate dauert. Ich muss mich eh noch einlesen, was in so einem Ehevertrag geregelt werden kann.
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Welche Punkte meinst du denn damit z.B.? Das mit dem Anwalt hat auch noch ein wenig Zeit, da die Überprüfung ja eh ein paar Monate dauert. Ich muss mich eh noch einlesen, was in so einem Ehevertrag geregelt werden kann.

Nach der Kernbereichslehre des BGH ist z.b. nicht jeglicher Unterhaltsverzicht möglich.

Notarielle Beurkundung ist zur Gültigkeit sowieso vorgeschrieben. Ich würde trotzdem zudem einen Anwalt engagieren.
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Ja, also ist das bei ihr auch der Fall mit der Personenüberprüfung. Die Dokumente werden jetzt erstmal dem Oberlandesgericht zugeschickt und danach soweit ich es verstanden habe der Botschaft (daher auch die 300 Euro Gebühr). Nur wie soll meine Verlobte denn bitte die Originaldokumente bei der Botschaft herzeigen, wenn diese beim Standesamt/Oberlandesgericht bzw irgendwo anders herumgeschickt werden?

Wir hatten erst alles zur Botschaft gereicht (wegen der Personenüberprüfung), dann zum Standesamt weil das Pamphlet maximal 6 Monate gültig ist.... beim Standesamt habe ich ordentlich gekotzt weil Sie vieles doppelt besorgen musste von dem was ja eh schon bei der Botschaft lag.....
 
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