Thailändisch lernen

TH --> DE Wann ist ein Schengen-Visum erneut möglich?

        #1  

Member

Liebe TAF-Kollegen,
leider habe ich im Internet trotz (aus meiner Sicht) intensiven Recherche keine aussagekräftigen Hinweise gefunden, daher hoffe ich, das jemand ggf. aus Erfahrung hier weiterhelfen kann?

Sachverhalt:
1. Schengen Visum wurde erteilt für 45 Tage bis 01.08.2018.
Ausreise aus Deutschland zurück nach Thailand am 20.07.2018.

Wann kann erneut ein Schengen Visum beantragt werden?
Ich habe nur die Standard Information gefunden (max 90 Tage je Halbjahr Aufenthalt möglich),
teilweise wird von einer Sperrfrist von 3 oder 6 Monaten geschrieben? Allerdings finde ich keinerlei offizielle Hinweise dazu.

Wäre klasse wenn mir hier jemand weiterhelfen kann :)
 
        #2  

Member

Diese Frage wird dir vermutlich niemand hier beantworten können.
Schick ne E Mail an die Botschaft in BKK.
 
        #3  

Member

Hallo Andy,

Mir sind keine Sperrfristen bekannt , die offizielle Aussage ist :

"Der Aufenthalt in einem der Länder des Schengen-Raums darf die Dauer von 90 Tagen/drei Monaten pro Halbjahr nicht überschreiten, wobei die Gründe der Reise keine Rolle spielen. Es ist außerdem zu beachten, dass die Bewilligung eines Schengen-Visums zur Einreise und zum befristeten Aufenthalt in einem Schengen-Land keine Arbeits- oder Studienerlaubnis in diesem Land beinhaltet."

Also maximal 90 Tage pro Halbjahr.

Da steht nicht, dass sie mit den 45 Tagen vom "ersten" Visa deshalb in diesem Halbjahr kein Visum mehr bekonnen darf.
Theoretisch könnte sie sofort wieder einen Antrag stellen.
Die Frage ist nur aus welchem Grund ?
45 Tage als Tourist ist schon viel. Dies als Grund anzugeben ist unglaubwürdig.
Jahresurlaub ist meist nur einmal im Jahr.

Wie lange soll der Eingeladene hier bleiben und zu welchem Zweck ?
Such Dir das passende (Langzeit) Visum aus, und versuche die Voraussetzungen zu erfüllen.

Alles andere is nur Vermutung, nur ich denke, daß wenn Du den Antrag innerhalb von 6 Monaten stellst, die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung sehr groß ist.
( Stichworte Rückkehrwilligkeit, Arbeitsvertrag zu Hause, etc)
Ich kenne die Umstände nicht. Daher frag hier lieber nach einem Anwalt , der sich darauf spezialisiert hat.
 
        #4  

Member

Keinen Anwalt..kostet nur Geld..eine Mail an die Botschaft beantwortet die Frage.

Meine Frau hatte das erste mal 30 Tage und 2 Monate später hat sie das nächste Visum im Pass gehabt.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Die Frage ist nur aus welchem Grund ?
45 Tage als Tourist ist schon viel. Dies als Grund anzugeben ist unglaubwürdig.
Jahresurlaub ist meist nur einmal im Jahr.

Wer als Thai bekommt 45 Tage Urlaub? Viele Girls, welche mit einem Schengen -Visa hier nach DACH kommen sind für 90 Tage hier. Meine "Kleine" letztes Jahr auch. Nach deiner Auffassung dürfte keine Thai ein 90 Tages-Visa bekommen.
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Wer als Thai bekommt 45 Tage Urlaub? Viele Girls, welche mit einem Schengen -Visa hier nach DACH kommen sind für 90 Tage hier. Meine "Kleine" letztes Jahr auch. Nach deiner Auffassung dürfte keine Thai ein 90 Tages-Visa bekommen.
Das habe ich nicht gesagt. Es kommt auf die Umstände und den Grund des Antrages an. Ist aber auch schon egal.
AndyFfm hat eine Lösung vorgezeigt, die nix kostet, schnell geht und bei ihm erfolgreich war.
Versuch es.
 
        #7  

Member

Alles klar vielen Dank für Eure Antworten :)
Mit der E-Mail ist eine super Idee.
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Alles klar vielen Dank für Eure Antworten :)
Mit der E-Mail ist eine super Idee.
Was ist da eigentlich damals draus geworden?
Mich würde es auch interessieren, ob meine Freundin im Januar oder Februar gleich wieder kommen kann, nachdem sie jetzt im Herbst zu mir kommt und im Dezember wieder nach Hause fliegt. Vorausgesetzt, sie bekommt nächste Woche ihr Visum.
 
        #9  

Member

Ich habe mal auf eine Seite einer Botschaft diese Datei gefunden. Da kann man auf den Tag genau ausrechnen wann wieder eine Einreise möglich ist.
 

Anhänge

  • aufenthaltsrechner.xls
    538,5 KB · Aufrufe: 15
        #10  

Member

Und das soll für die jetzigen Corona Zeiten immer noch gültig sein?
 
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