Wichtig: Medizinisch notwendiger Rücktransport, Achtung!

  • Ersteller
        #11  

Member

Ja in der Tat ein sehr wichtiges Thema. Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht!

Der Krankentransport ist sowieso in den seltensten Fällen medizinisch notwendig, zumindest aus der Sicht des an dir Geld verdienenden Krankenhauses / Arztes im Ausland. Eine gute Auslandskrankenversicherung ist das A und O!

Cheers
Moeses
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Eine gute Auslandskrankenversicherung ist das A und O!

Das Problem hier war nicht die Versicherung, sondern dass es vor Ort keine adequate Behandlungsmoeglichkeit gab. Das duerfte auf viele abgelegene Gebiete der Welt zutreffen, wenn man die Ausstattung und Moeglichkeiten der Deutschen Krankenhaueser zum Vergleich heranzieht. Das haelt mich aber nicht davon ab, trotzdem dort wieder hinzureisen :)
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Das Problem hier war nicht die Versicherung, sondern dass es vor Ort keine adequate Behandlungsmoeglichkeit gab. Das duerfte auf viele abgelegene Gebiete der Welt zutreffen, wenn man die Ausstattung und Moeglichkeiten der Deutschen Krankenhaueser zum Vergleich heranzieht. Das haelt mich aber nicht davon ab, trotzdem dort wieder hinzureisen :)

Das ist mir schon klar, ich wollte nur nochmal darauf hinweisen, wer im Zweifel darüber entscheidet was medizinisch notwendig ist.
Natürlich sollte man sich von so etwas nicht abhalten. No risk no fun ;)

Cheers
Moeses
 
        #14  

Member

Nun klär uns doch bitte mal auf .


Beispiel Allianz: Zitat Bedingungen:

Kranken-Rücktransport AWP übernimmt die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskosten

Beispiel Hanse-Merkur mit starken Einschränkungen: Zitat Bedingungen:

Kranken-Rücktransport AWP übernimmt die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskoste
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Nein.
Begruendung: "Der Arzt in Madagascar hat keine lebensbedrohende Situation bestaetigt" --- ganz einfach weil er keine Laborgeraete hatte um eine fundierte Untersuchung durchzufuehren. Der behandelnde Oberarzt in D hat dann zwar ein Schreiben ueber die Dringlichkeit und Komplexitaet der Behandlung verfasst (Amoeben Bakterien in Lunge und Leber, Operation im CT). Wurde aber nicht anerkannt.
Na ja, meine Kosten durch den OneWay Flug, Overseas calls, Taxi etc waren um die 1000.- EU. War mir zu muessig mich mit den Versicherungshanseln zu streiten.:(

Member hat gesagt:
Wäre wohl auch ein langer Weg gewesen, der neben den tatsächlichen Kosten zusätzlich viel Zeit und Nerven gekostet hätte.
Vernünftige Entscheidung!

Meiner Meinung nach aber falsche Entscheidung. Sicherlich kostet das Zeit und Nerven. Aber es geht hier nicht um 20€ oder 50€ sondern um 1'000€.

Gemäss den AGB's handelt die Versicherung erstmals sicher richtig. Ganz nach dem Motto: Arzt findet nix, ist nix , wir zahlen nix.... mit freundlichen Grüssen ihre Versicherung.

Selbst wenn der/die Sachbearbeiter/in Madagascar noch irgendwo in Nordamerika vermutet und nicht weiss das Madagaskar ein 3. Weltland ist, müsste die Versicherung die Sachlage bei einer Bestätigung der Dringlichkeit, durch einen Oberarzt in Deutschland, noch einmal überprüfen. Wenn der sagt das es dringend ist, sollte es die Versicherung akzeptieren. Es darf ja nicht sein, dass irgend ein KV Angestellter / Sachbearbeiter die Kompetenz eines Arztes in Frage stellt.

Egal ob bei der Durchsetzung der Fluggstrechre, Reisezwischenfallversicherung, Gepäckversicherung oder wo auche immer. Keine Versicherung bezahlt gerne. Besteht der kleinste Zweifel, heist es erstmals ABGELEHNT!!! 9 von 10 schlucken die Kröte. Der 10te verursacht dann eben ein wenig Arbeit.
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Meiner Meinung nach aber falsche Entscheidung.

Sehe ich auch so. Insbesondere wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.
Wenn nicht, ist es natürlich eine Überlegung, ob man das zusätzliche Kostenrisiko eingeht.
Für nen Tausender kann man schon eine ganze Menge Zeit investieren, finde ich. Und Nerven - lass deinen Anwalt die Arbeit machen, dafür wird er bezahlt. Nicht selbst mit der Versicherung herumstreiten, das bringt nix.
Vielleicht kommts gar nicht zum Prozess wenn die Versicherung merkt, dass sich da einer nicht verarschen lässt.

Andererseits - jeder der klein beigibt, sorgt dafür dass die Kosten der Versicherungen niedrig bleiben und für uns andere die Prämien nicht noch mehr steigen. Also: be my guest. :)
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Nein.
Begruendung: "Der Arzt in Madagascar hat keine lebensbedrohende Situation bestaetigt" --- ganz einfach weil er keine Laborgeraete hatte um eine fundierte Untersuchung durchzufuehren. Der behandelnde Oberarzt in D hat dann zwar ein Schreiben ueber die Dringlichkeit und Komplexitaet der Behandlung verfasst (Amoeben Bakterien in Lunge und Leber, Operation im CT). Wurde aber nicht anerkannt.
Na ja, meine Kosten durch den OneWay Flug, Overseas calls, Taxi etc waren um die 1000.- EU. War mir zu muessig mich mit den Versicherungshanseln zu streiten.:(
Könnte man da nicht einem Arzt in Madagaskar einfach einen besonderes Privathonorar zahlen, damit der die lebensbedrohliche Situation bescheinigt?

Member hat gesagt:
medizinisch notwendigen Rücktransport

Member hat gesagt:
Medizinisch hilfreicher Rücktransport.
Manchmal ist auch die Rede von medizinische sinnvoller Rücktransport, anstatt von medizinische hilfreicher.
Man muss übrigens auch sehr aufpassen, denn manche Krankenversicherungen scheinen nur zu zahlen, wenn man im Krankenhaus liegt, und sobald das Krankenhaus einen entlässt (teilweise rausschmeißt, um die Betten freizubekommen), Ist man unter Umständen noch nicht flugfähig und muss dann auf eigene Kosten bis zur Flugfähigkeit im Hotel bleiben, teilweise so krank und geschwächt, dass man Hilfskräfte braucht, das kann sehr teuer werden.
Also auch dort sollte man einmal in die Versicherungsbedingungen schauen, was da genau drin steht.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Du hast gesehen, dass der Post auf den Du antwortest von 2016 ist?
Ja sicher, das war auch nicht , um dem Kollegen aus der Patsche zu helfen.
Sondern falls einer von uns mal in so einer Situation ist wäre es doch eine Idee, dem Arzt zu sagen, stell mir eine Bestätigung aus das es lebensbedrohlich ist, ich zahle diese Leistung (Bestätigung) Privat, wie viel soll ich Ihnen zahlen?
 
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